16 Immobilien zum Mieten in Oldenburg (Oldenburg)

16 Immobilien werden in Oldenburg (Oldenburg) zum Mieten angeboten. Die Preisspanne liegt zwischen 550 und 17.655

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In Oldenburg (Oldenburg) findest Du folgende Immobilien zum Mieten:

Seitenüberblick: Immobilien zur Miete in Oldenburg (Oldenburg)

Stand: 22.09.2026.

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Das Wichtigste zum Mieten in Oldenburg (Oldenburg)

Oldenburg (Oldenburg) gehört seit dem 1. Januar 2025 zu den Gemeinden der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung — das ist eine Ortsgeltung, keine landesweite Regel. Bei Neuvermietung darf die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen (Mietpreisbremse). Im Bestand gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: höchstens 15 % Erhöhung in drei Jahren bis zur Vergleichsmiete.

Die Gebietsbestimmung für Bremse und Kappung gilt bis zum 31. Dezember 2029. Ausnahmen von der Mietpreisbremse betreffen unter anderem Wohnraum, der nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurde, sowie die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung. Nach Umwandlung in eine Eigentumswohnung und Weiterverkauf gilt eine Kündigungssperrfrist von fünf Jahren.

Quelle: Land Niedersachsen; Mieterschutz

Wo prüfen Sie die ortsübliche Vergleichsmiete?

Orientierung liefert der qualifizierte Mietspiegel Oldenburg 2025 (Fortschreibung). Der Rat hat ihn am 29. September 2025 anerkannt; er gilt seit dem 11. Oktober 2025 für zwei Jahre. Im Serviceportal stehen Broschüre, Dokumentation und ein Online-Rechner. Damit schätzen Sie ein, ob die geforderte Nettokaltmiete die 10- %-Grenze der Mietpreisbremse einhält.

Die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) darf der Vermieter über die Betriebskosten umlegen — nur wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Klausel, bleibt die Steuer beim Eigentümer. Der städtische Hebesatz der Grundsteuer B liegt bei 539 % (Beschluss 25. November 2024, Flächen-Lage-Modell); die Jahressteuer folgt aus dem Messbetrag des Finanzamts, nicht aus einem Verkaufspreis.

Quelle: Stadt Oldenburg; Mietspiegel 2025Quelle: Stadt Oldenburg; Grundsteuer Hebesätze

Wann hilft ein Wohnberechtigungsschein?

Für geförderte Wohnungen mit Mietpreisbindung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn das Haushaltseinkommen die jeweilige Grenze einhält. Die Stadt Oldenburg stellt ihn aus. Er gilt ein Jahr und grundsätzlich nur in Niedersachsen. Der Schein berechtigt zum Bezug — er ist keine Wohnungszuweisung.

Den Antrag stellen Sie online im Serviceportal, per E-Mail oder persönlich. Wesentlich sind die Einkommensgrenzen für Sie und die Haushaltsangehörigen. Läuft das Jahr ab und Sie suchen weiter eine geförderte Wohnung, müssen Sie neu beantragen.

Quelle: Stadt Oldenburg; Wohnberechtigungsschein

Was gilt beim Parken ohne eigenen Stellplatz?

In den sieben Bewohnerparkrechtszonen beantragen auch Mieterinnen und Mieter einen Bewohnerparkausweis, wenn der Hauptwohnsitz in der Zone liegt und keine private Stellfläche zur Verfügung steht. Die Jahresgebühr beträgt 200 € (neun Monate 150 €, sechs Monate 100 €, drei Monate 50 €). Pro Person nur ein Ausweis; ein freier Platz vor der Tür ist nicht garantiert.

Samstags entfällt in der Preisstufe I das Busticket (SEB, 2026 fortgeführt). Wer ohne Auto auskommt, spart den Parkausweis. Fahrten über die Preisstufe hinaus oder nach Bremen bleiben ticketpflichtig — etwa mit VBN-Ticket oder Deutschlandticket.

Quelle: Stadt Oldenburg; BewohnerparkausweisQuelle: Stadt Oldenburg; SEB Samstagsbus

Bundesland Niedersachsen:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Mieterschutzverordnung
  • Neue Grundsteuer: Flächen-Lage-Modell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: NBauO — Neubau und Dachsanierung (ab 50 m² Dach)

Zusätzliche Info zum Bundesland Niedersachsen:

Häufige Fragen zum Mieten in Oldenburg (Oldenburg)

  • Gilt in Oldenburg die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvertragsmiete beliebig steigen?
  • Bis wann gilt die Mietpreisbremse in Oldenburg?

Ja — örtlich, nicht landesweit. Seit dem 1. Januar 2025 darf die Miete bei Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen. Die Gebietsbestimmung läuft bis zum 31. Dezember 2029. Ausnahmen unter anderem Neubau nach dem 1. Oktober 2014 und erste Vermietung nach umfassender Modernisierung.

Quelle: Land Niedersachsen; Mieterschutzverordnung

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Oldenburg?
  • Um wie viel darf die Bestandsmiete in drei Jahren steigen?
  • Gilt 15 oder 20 Prozent Kappung?

Es gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren höchstens 15 % bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Regelung ist an die Niedersächsische Mieterschutzverordnung gebunden und gilt bis zum 31. Dezember 2029.

Quelle: Land Niedersachsen; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Oldenburg einen amtlichen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
  • Ist der Mietspiegel Oldenburg qualifiziert?
  • Wo ist der Online-Rechner zum Mietspiegel?

Ja. Der qualifizierte Mietspiegel Oldenburg 2025 (Fortschreibung) gilt seit dem 11. Oktober 2025 für zwei Jahre (Ratsbeschluss 29. September 2025). Broschüre, Dokumentation und Online-Rechner stehen im Serviceportal.

Quelle: Stadt Oldenburg; Mietspiegel 2025

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Oldenburg?
  • Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein?
  • Wie lange gilt der WBS in Niedersachsen?

Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) brauchen Sie für geförderte Sozialwohnungen mit Mietpreisbindung. Die Stadt Oldenburg stellt ihn aus (Gültigkeit ein Jahr, in Niedersachsen nutzbar); er ist keine Wohnungszuweisung. Antrag online im Serviceportal oder persönlich.

Quelle: Stadt Oldenburg; Wohnberechtigungsschein

  • Was kostet Anwohnerparken in Oldenburg — und brauche ich einen Ausweis?
  • Wie teuer ist der Bewohnerparkausweis für Mieter?
  • Für welche Zonen gilt Bewohnerparken?

In sieben Parkrechtzonen benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis, wenn Sie ohne Parkschein dauerparken wollen. Die Gebühr beträgt für 12 Monate 200 € (9 Monate 150 €, 6 Monate 100 €, 3 Monate 50 €). Voraussetzungen unter anderem Hauptwohnsitz in der Zone und keine private Stellfläche; kein Anspruch auf einen freien Platz.

Quelle: Stadt Oldenburg; Bewohnerparkausweis

  • Ist die Grundsteuer in Oldenburg umlagefähig auf Mieter?
  • Welcher Hebesatz gilt nach der Reform?
  • Betrifft mich als Mieter der Hebesatz B?

Die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) darf der Vermieter über die Nebenkosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Hebesatz B der Stadt liegt bei 539 % (Flächen-Lage-Modell). Ohne Umlageklausel bleibt die Steuer beim Eigentümer.

Quelle: Stadt Oldenburg; Grundsteuer Hebesätze

  • Was gilt bei Kita-Beiträgen für Mieter-Familien in Oldenburg?
  • Ist die Kita ab drei Jahren beitragsfrei?
  • Bleibt Verpflegung kostenpflichtig?

Ab dem dritten Geburtstag bis zur Einschulung entfallen Elternbeiträge in geförderten Einrichtungen — in Oldenburg auch über acht Stunden täglich; Kindertagespflege ab dem dritten Geburtstag ebenfalls beitragsfrei. Verpflegung bleibt kostenpflichtig.

Quelle: Stadt Oldenburg; Kita Elternbeiträge

  • Wie komme ich als Mieter im Alltag mit dem ÖPNV voran?
  • Gilt VBN für den Stadtbus?
  • Ist Samstagsfahren kostenlos?

Ja im VBN-Tarif; Stadtbusse betreibt die VWG. Seit 2025 fahren Sie samstags in der Preisstufe I (Oldenburg) ohne Ticket (SEB, 2026 fortgeführt, plus verkaufsoffene Sonntage). Für Fahrten darüber hinaus oder nach Bremen brauchen Sie weiterhin ein gültiges Ticket oder das Deutschlandticket.

Quelle: Stadt Oldenburg; SEB Samstagsbus

  • Schützt die Umwandlung in Eigentum vor Eigenbedarfskündigung?
  • Wie lange gilt die Kündigungssperrfrist nach Umwandlung?
  • Braucht die Aufteilung in Oldenburg eine Genehmigung?

Nach Umwandlung einer Mietwohnung in Eigentum und Weiterverkauf gilt hier die verlängerte Kündigungssperrfrist von fünf Jahren (Eigenbedarf oder wirtschaftliche Verwertung). Zusätzlich braucht die Begründung von Wohnungseigentum in Bestandsgebäuden mit mehr als fünf Wohnungen seit dem 24. September 2022 eine Genehmigung nach § 250 BauGB.

Quelle: Land Niedersachsen; KündigungssperrfristQuelle: Stadt Oldenburg; Umwandlung § 250

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 05.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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