Immobilien zum Kaufen in Pfedelbach

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Das Wichtigste zum Kaufen in Pfedelbach

Wer in Pfedelbach kauft, plant die neue Grundsteuer ab 2025 mit dem Hebesatz B von 285 % für Grundvermögen. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gilt der Hebesatz A von 685 %. Beide Sätze gelten ab dem 1. Januar 2025. Der Gemeinderat hat sie am 26. November 2024 festgelegt. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest. Die Gemeinde setzt den Hebesatz. Daraus folgt die Jahressteuer. Die Landesregeln zu Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block.

Quelle: Gemeinde Pfedelbach; Grundsteuer 2025Quelle: Gemeinde Pfedelbach; Hebesätze

Bodenrichtwert der fünf Kommunen

Den Bodenrichtwert ermittelt der gemeinsame Gutachterausschuss der Kommunen Öhringen, Neuenstein, Zweiflingen, Pfedelbach und Bretzfeld. Die Gemeinde verweist für den Stichtag 1. Januar 2025 auf die Übersicht der Stadt Öhringen und auf die Suche in BORIS-BW. Sie geben Straße oder Flurstück ein und sehen die Zone. Der Richtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert dieser Zone. Er ist nicht der Verkaufspreis Ihres Grundstücks. Für die Grundsteuer ab 2025 bleiben die Bodenrichtwerte mit Stichtag 1. Januar 2022 in derselben Auskunft abrufbar.

Quelle: Gemeinde Pfedelbach; BodenrichtwerteQuelle: Stadt Öhringen; Gutachterausschuss

Grundbuch beim Amtsgericht Heilbronn

Für Pfedelbach führt das Amtsgericht Heilbronn das Grundbuch. Der Ort steht in der Liste der Grundbuchamtsbezirke dieses Gerichts. Einen Grundbuchausdruck beantragen Sie über das Portal der Justiz Baden-Württemberg. Natürliche Personen und Gesellschaften nutzen dort getrennte Formulare. Die Gemeinde selbst führt das Grundbuch nicht.

Quelle: Amtsgericht Heilbronn; Grundbuchamt

Getrennte Abwassergebühr seit 2025

Ab dem 1. Januar 2025 beträgt die Schmutzwassergebühr 3,23 Euro je Kubikmeter Frischwasser. Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,49 Euro je Quadratmeter einleitender Fläche. Den Wasserzins setzt die Gemeinde mit 4,08 Euro je Kubikmeter an, zuzüglich 7 Prozent Mehrwertsteuer. Die Zählermiete liegt bei 24 Euro im Jahr zuzüglich derselben Steuer. Änderungen der versiegelten Fläche, auch bei Zisternen, zeigen Sie innerhalb eines Monats an. Sie wirken im Folgejahr.

Quelle: Gemeinde Pfedelbach; Wasser und Abwasser

Wärmeplanung: nur der Finanzierungswechsel

Am 24. Februar 2026 hat der Gemeinderat den Wechsel der kommunalen Wärmeplanung von der Landesförderung zu Konnexitätszahlungen beschlossen. Federführend ist das Bauamt. Zwölf Ja-Stimmen, keine Gegenstimme und fünf Enthaltungen trugen den Beschluss. Ein veröffentlichter Plan mit Fernwärmegebieten folgt daraus noch nicht. Wer Heizung oder Dach plant, fragt den aktuellen Stand im Bauamt ab, bevor er die Technik festlegt.

Quelle: Gemeinde Pfedelbach; Wärmeplanung Beschluss

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zum Kaufen in Pfedelbach

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz?
  • Hebesatz B 285 Prozent
  • Hebesatz A 685 Prozent
  • Grundsteuerreform ab 2025

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt ab dem 1. Januar 2025 der Hebesatz B mit 285 Prozent für Grundvermögen. Der Hebesatz A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe liegt bei 685 Prozent. Der Gemeinderat hat die Sätze am 26. November 2024 festgelegt. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Gemeinde den Hebesatz.

Quelle: Gemeinde Pfedelbach; Grundsteuer 2025Quelle: Gemeinde Pfedelbach; Hebesätze

  • Wo sehe ich den Bodenrichtwert?
  • BORIS-BW Suche Straße
  • Gutachterausschuss mit Öhringen
  • Stichtag 1. Januar 2025

Der gemeinsame Gutachterausschuss von Öhringen, Neuenstein, Zweiflingen, Pfedelbach und Bretzfeld ermittelt die Werte. Die Gemeinde verweist auf den Stichtag 1. Januar 2025 und auf BORIS-BW. Der Richtwert gilt für die Zone, nicht als Verkaufspreis des einzelnen Grundstücks.

Quelle: Gemeinde Pfedelbach; BodenrichtwerteQuelle: Stadt Öhringen; Gutachterausschuss

  • Welches Grundbuchamt ist zuständig?
  • Amtsgericht Heilbronn Grundbuch
  • Grundbuchausdruck beantragen
  • Grundbuchbezirk Pfedelbach

Zuständig ist das Amtsgericht Heilbronn. Pfedelbach steht in der Liste der Grundbuchamtsbezirke. Den Ausdruck beantragen Sie über das Portal der Justiz Baden-Württemberg. Die Gemeinde führt das Grundbuch nicht.

Quelle: Amtsgericht Heilbronn; Grundbuchamt

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?
  • Kaufnebenkosten Baden-Württemberg
  • Grunderwerbsteuer Satz des Landes
  • Steuer beim Grundstückskauf

Die Grunderwerbsteuer beträgt 5,0 %. Der Satz und die Quelle stehen im Bundesland-Block. Notar und Grundbuch kommen dazu. Den kommunalen Hebesatz der Grundsteuer verwechseln Sie damit nicht.

Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer

  • Welche Abwassergebühren gelten für Eigentümer?
  • Niederschlagswasser 0,49 Euro
  • Schmutzwasser 3,23 Euro
  • Versiegelte Fläche melden

Ab dem 1. Januar 2025 kostet Schmutzwasser 3,23 Euro je Kubikmeter. Niederschlagswasser kostet 0,49 Euro je Quadratmeter. Der Wasserzins liegt bei 4,08 Euro je Kubikmeter zuzüglich 7 Prozent Mehrwertsteuer. Änderungen der versiegelten Fläche melden Sie innerhalb eines Monats.

Quelle: Gemeinde Pfedelbach; Wasser und Abwasser

  • Liegt schon ein kommunaler Wärmeplan vor?
  • Fernwärmegebiet Pfedelbach
  • Beschluss Konnexitätszahlungen
  • Heizung vor dem Kauf prüfen

Ein veröffentlichter Plan mit Versorgungsgebieten liegt nicht vor. Am 24. Februar 2026 hat der Gemeinderat nur den Wechsel von der Landesförderung zu Konnexitätszahlungen beschlossen. Vor einer Heizungssanierung fragen Sie den Stand im Bauamt ab.

Quelle: Gemeinde Pfedelbach; Wärmeplanung Beschluss

  • Gilt die Mietpreisbremse, wenn ich vermiete?
  • Neuvermietung nach dem Kauf
  • 10 Prozent Vergleichsmiete
  • Verordnung bis Ende 2026

Ja, wenn Sie eine Bestandswohnung neu vermieten. Pfedelbach steht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 in der Mietpreisbegrenzungsverordnung. Die Miete bei Mietbeginn darf die ortsübliche Vergleichsmiete dann um höchstens 10 Prozent übersteigen. Neubau nach dem 1. Oktober 2014 ist ausgenommen.

Quelle: Land BW; MietpreisbegrenzungsverordnungQuelle: Land BW; Mietpreisbremse Regeln

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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