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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Neuenstadt am Kocher – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Wer in Neuenstadt am Kocher kauft, liest zuerst den kommunalen Wärmeplan vom 27. April 2026. An diesem Tag hat ihn der Gemeinderat beschlossen. Die Stadt hat den Plan im Konvoi mit Bad Friedrichshall, Bad Wimpfen, Gundelsheim, Hardthausen, Langenbrettach, Offenau und Untereisesheim erstellen lassen. Den Endbericht gibt es auf der städtischen Wärmeplan-Seite. Er zeigt die Strategie für eine klimaneutrale Wärmeversorgung und die Einordnung Ihrer Adresse.
Quelle: Stadt Neuenstadt; Wärmeplan 2026
Für die neue Grundsteuer ab 2025 hat der Gemeinderat am 25. November 2024 die Hebesätze festgesetzt. Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke liegt bei 325 %. Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen liegt bei 465 %. Beide Sätze gelten ab dem 1. Januar 2025. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer. Steuerschuldner ist, wer am 1. Januar im Grundbuch steht. Liegt die Jahressteuer über 30 Euro, wird sie in vier Raten fällig: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Die Landesregeln zur Bodenbewertung stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Stadt Neuenstadt; Grundsteuer Hebesätze
Das Grundbuch für Neuenstadt am Kocher führt das Grundbuchamt Heilbronn beim Amtsgericht Heilbronn. Die Stadt steht im veröffentlichten Bezirksverzeichnis dieses Amts. Bodenrichtwerte ermittelt der gemeinsame Gutachterausschuss für den nördlichen Landkreis Heilbronn. Die Zonen sehen Sie in BORIS-BW, soweit der Ausschuss sie dort bereitstellt. Im Rathaus kann das Liegenschaftsamt die bei der Stadt hinterlegten Karten zeigen. Einen einzelnen Preis für das ganze Stadtgebiet gibt es nicht, weil jede Zone einen eigenen Richtwert hat.
Quelle: Amtsgericht Heilbronn; GrundbuchbezirkQuelle: BORIS-BW; BodenrichtwerteQuelle: Stadt Neuenstadt; Liegenschaftsamt
Ab dem 1. Januar 2025 verlangt die Stadtkasse für Wasser 3,40 Euro je Kubikmeter zuzüglich 7 % Umsatzsteuer. Die monatliche Grundgebühr für einen üblichen Hauswasserzähler beträgt 5,25 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Schmutzwasser kostet 2,65 Euro je Kubikmeter, Niederschlagswasser 0,59 Euro je Quadratmeter versiegelter Fläche. Anschlussbeiträge weist die Stadt mit Stand ab dem 1. Januar 2002 aus: Wasserversorgung 3,40 Euro je Quadratmeter Nutzungsfläche zuzüglich Umsatzsteuer, öffentlicher Kanal 2,58 Euro, Klärwerk 2,36 Euro. Ob für Ihr Grundstück noch ein Beitrag offen ist, klärt das Liegenschaftsamt.
Quelle: Stadt Neuenstadt; Wasser und Abwasser
Der Maßnahmenbericht Kocher/Jagst des Regierungspräsidiums Stuttgart führt Neuenstadt am Kocher unter den Kommunen, die von Hochwasser betroffen sind (Stand 2014). Für das einzelne Flurstück zählt die Hochwassergefahrenkarte der LUBW. Flächen eines hundertjährlichen Hochwassers, kurz HQ100, gelten in Baden-Württemberg als festgesetztes Überschwemmungsgebiet. Prüfen Sie die Karte für die Adresse, bevor Sie den Kaufpreis festlegen.
Quelle: RP Stuttgart; Hochwasser Kocher JagstQuelle: Land BW; Hochwassergefahrenkarten
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
Die Grunderwerbsteuer beträgt in Baden-Württemberg 5,0 %. Satz und Quelle stehen im Bundesland-Block.
Nach der Grundsteuerreform ab 2025 gilt seit dem 1. Januar 2025 für Grundsteuer B 325 % und für Grundsteuer A 465 %. Beschlossen am 25. November 2024. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz. Über 30 Euro Jahressteuer wird in vier Raten am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
Das Grundbuchamt Heilbronn beim Amtsgericht Heilbronn. Neuenstadt am Kocher steht im Bezirksverzeichnis dieses Amts.
In BORIS-BW. Die Werte ermittelt der gemeinsame Gutachterausschuss für den nördlichen Landkreis Heilbronn, zonenscharf und nicht als ein Preis für die ganze Stadt. Hinterlegte Karten zeigt das Liegenschaftsamt im Rathaus.
Quelle: BORIS-BW; BodenrichtwertkarteQuelle: Stadt Neuenstadt; Liegenschaftsamt Karten
Ja. Beschluss des Gemeinderats am 27. April 2026. Der Plan entstand mit Bad Friedrichshall, Bad Wimpfen, Gundelsheim, Hardthausen, Langenbrettach, Offenau und Untereisesheim. Den Endbericht stellt die Stadt zum Download bereit.
Die Stadt ist im Maßnahmenbericht Kocher/Jagst als betroffene Kommune geführt (Stand 2014). Für das Flurstück gilt die Hochwassergefahrenkarte. HQ100-Flächen sind in Baden-Württemberg festgesetzte Überschwemmungsgebiete. Prüfen Sie die Adresse vor dem Kauf.
Quelle: RP Stuttgart; HochwasserberichtQuelle: Land BW; Karte vor dem Kauf
Ab dem 1. Januar 2025: Wasser 3,40 Euro je Kubikmeter plus 7 % Umsatzsteuer, Grundgebühr Hauszähler 5,25 Euro im Monat plus Umsatzsteuer, Schmutzwasser 2,65 Euro je Kubikmeter, Niederschlagswasser 0,59 Euro je Quadratmeter. Anschlussbeiträge laut Stadt ab 1. Januar 2002: Wasser 3,40 Euro je Quadratmeter Nutzungsfläche plus Umsatzsteuer, Kanal 2,58 Euro, Klärwerk 2,36 Euro.
Städtische Kita ab 1. September 2026: bei bis zu sechs Stunden 220 Euro im Monat für ein Kind über drei Jahren in einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren. Der August ist frei. Den Hort an Lindenschule und Grundschule Stein gibt es nur, wenn alle Sorgeberechtigten berufstätig sind; fünf Tage bis 16 Uhr kosten 200 Euro ohne Verpflegung.
Quelle: Stadt Neuenstadt; Kita beim ZuzugQuelle: Stadt Neuenstadt; Hort beim Zuzug
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden