Immobilien zum Mieten in Schotten
0 Immobilien werden in Schotten zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Schotten – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Schotten
In Schotten gilt die Mietpreisbremse nicht. Die Stadt steht nicht auf der Liste der 49 Gemeinden in der hessischen Mieterschutzverordnung. Bestandserhöhungen dürfen hier höchstens um 20 % in drei Jahren steigen, und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die engere Grenze von 15 % gilt nur in den gelisteten Gemeinden.
Auch der Verordnungsentwurf vom 24. September 2026 nennt Schotten nicht. Er soll mehr Gemeinden aufnehmen, ist aber noch nicht beschlossen. Ob die geltende Liste verlängert wird, ist offen. Für eine Wohnung in Schotten ändert das die heutige Lage nicht: keine Bremse, Kappung bei 20 %.
Quelle: Land Hessen; MieterschutzlisteQuelle: Land Hessen; Entwurf Mieterschutz 2026
Wo beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein?
Den Wohnberechtigungsschein stellen Sie bei der Wohnungsbehörde der Stadt Schotten. Zuständig ist die Bauabteilung. Der Schein nennt die berechtigten Personen, die Einkommensgrenze und die Wohnungsgröße. Er berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung. Eine Wohnung vermittelt er nicht.
In Hessen ist die Erteilung kostenfrei. Der Schein gilt in der Regel ein Jahr. Beim Mietvertrag übergeben Sie ihn der Vermieterin oder dem Vermieter. Danach können Sie ihn nur einmal für den Bezug einer Sozialwohnung nutzen.
Quelle: Stadt Schotten; Wohnberechtigungsschein
Erhöhung ohne Mietspiegel
Einen amtlichen Mietspiegel veröffentlicht die Stadt nicht. Das Land listet qualifizierte Mietspiegel unter anderem für Gießen und Fulda, nicht für Schotten. Ohne Spiegel begründet der Vermieter eine Erhöhung über mindestens drei Vergleichswohnungen, ein Gutachten oder den Spiegel einer vergleichbaren Gemeinde.
Angebotsmieten aus Portalen ersetzen diese Begründung nicht. Sie zeigen inserierte Preise, nicht die ortsübliche Vergleichsmiete.
Quelle: Land Hessen; Mietspiegel-Liste
Was kostet die Kita?
Nach der Kostenbeitragssatzung, 5. Nachtrag vom 12. Mai 2022, gültig ab 1. August 2022, bleibt die Betreuung ab drei Jahren bis sechs Stunden täglich bei 0 €. Das Modul 6:30–14:00 Uhr kostet für das erste Kind ab drei Jahren 50 € im Monat. Das zweite Kind zahlt in diesem Modul 40 €. Das dritte Kind ist frei. Alleinerziehende zahlen die Hälfte des jeweiligen Beitrags.
Über sechs Stunden ist die Mittagsverpflegung Pflicht. Die Aufnahme richtet sich nach dem Alter: das ältere Kind geht vor. Berufstätige können mit Arbeitgeberbescheinigung bevorzugt werden. Anmelden können Sie online oder schriftlich bei der Stadtverwaltung oder der Kita-Leitung. An der Kita Am Schloss gibt es eine Waldgruppe.
Kinder aus den Stadtteilen kann die Stadt mit dem Omnibus zur Einrichtung fahren. Dann beginnt und endet die Aufsicht an der Bushaltestelle. Sie bringen das Kind dorthin und holen es dort ab. Einen Anspruch auf eine bestimmte Einrichtung gibt es nicht.
Quelle: Stadt Schotten; Kita-KostenbeiträgeQuelle: Stadt Schotten; Kita-AnmeldungQuelle: Stadt Schotten; Waldgruppe Am SchlossQuelle: Stadt Schotten; Kita-Bus
Grundsteuer in den Nebenkosten
Vermieter dürfen die Grundsteuer über die Nebenkosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Nach der Reform (ab 2025) liegt der Hebesatz der Grundsteuer B bei 545 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Die Jahressteuer ist keine Angabe zum Verkaufspreis.
Quelle: Stadt Schotten; Hebesatz Grundsteuer B
Bundesland Hessen:
- Grunderwerbsteuer: 6 %
- Hessengeld: Landesförderung Eigentum (Erstkauf selbstgenutzt) — siehe Quelle
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Verordnungskulisse; Verlängerung streitig
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht
Zusätzliche Info zum Bundesland Hessen:
- Hessengeld — Quelle: Hessen Finanzen; Hessengeld
- Mieterschutzverordnung Gebietskulisse — Quelle: Land Hessen; Mieterschutzverordnung
Häufige Fragen zum Mieten in Schotten
- Gilt in Schotten die Mietpreisbremse?
- Ist Schotten ein Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt?
- Gibt es eine Deckelung bei Neuvertragsmieten?
Nein. Schotten steht nicht auf der Liste der 49 Gemeinden der hessischen Mieterschutzverordnung. Die Mietpreisbremse greift hier nicht. Auch der Entwurf vom 24. September 2026, der mehr Gemeinden aufnehmen soll, nennt Schotten nicht. Beschlossen ist er noch nicht.
Quelle: Land Hessen; MieterschutzlisteQuelle: Land Hessen; Entwurf Mieterschutz 2026
- Welche Kappungsgrenze gilt in Schotten?
- Darf die Miete um 15 oder 20 Prozent steigen?
- Wie stark dürfen Mieterhöhungen im Bestand sein?
Weil Schotten nicht unter die Mieterschutzverordnung fällt, gilt die allgemeine Kappungsgrenze: maximal 20 % innerhalb von drei Jahren, bezogen auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Die abgesenkte Grenze von 15 % gilt nur in den gelisteten Gemeinden.
- Gibt es in Schotten einen amtlichen Mietspiegel?
- Wie begründet der Vermieter eine Erhöhung?
- Reicht ein Portal-Mietspiegel?
Nein. Die Stadt veröffentlicht keinen amtlichen Mietspiegel. Das Land listet qualifizierte Spiegel unter anderem für Gießen und Fulda, nicht für Schotten. Eine Erhöhung ist dann über mindestens drei Vergleichswohnungen, ein Gutachten oder den Spiegel einer vergleichbaren Gemeinde zu begründen. Angebotsmieten aus Portalen ersetzen das nicht.
- Wo beantrage ich in Schotten einen Wohnberechtigungsschein?
- Ist der Wohnberechtigungsschein kostenlos?
- Vermittelt die Stadt eine Sozialwohnung?
Zuständig ist die Wohnungsbehörde der Stadt Schotten, Bauabteilung. Die Erteilung ist in Hessen kostenfrei. Der Schein vermittelt keine Wohnung. Er gilt in der Regel ein Jahr und wird beim Abschluss des Mietvertrags der Vermieterin oder dem Vermieter übergeben.
- Was kostet die Kita für Familien in Schotten?
- Ist der Kindergarten sechs Stunden beitragsfrei?
- Was zahlen Alleinerziehende?
Ab drei Jahren bis sechs Stunden täglich bleibt der Beitrag bei 0 € (Kostenbeitragssatzung ab 1. August 2022). Das Modul 6:30–14:00 Uhr kostet für das erste Kind ab drei Jahren 50 €, für das zweite Kind 40 €. Das dritte Kind ist frei. Alleinerziehende zahlen die Hälfte des jeweiligen Beitrags. Über sechs Stunden ist Mittagsverpflegung Pflicht.
- Ist die Grundsteuer in Schotten umlagefähig?
- Welcher Hebesatz B gilt nach der Reform?
- Steht die Grundsteuer in den Nebenkosten?
Vermieter dürfen die Grundsteuer über die Nebenkosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Nach der Reform (ab 2025) liegt der Hebesatz der Grundsteuer B bei 545 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Das ist keine Verkaufspreisangabe.
- Wie pendeln Mieter ohne Auto nach Gießen?
- Fährt die X34 am Sonntag?
- Gilt der Verkehrsverbund-Tarif in Schotten?
Die X34 fährt montags bis samstags vom Vulkaneum nach Gießen Bahnhof, seit dem 14. Dezember 2025. Sonntags nennt der Fahrplanwechsel diese Expresslinie nicht. Es gilt der Tarif des Rhein-Main-Verkehrsverbunds. In die Wetterau fährt die Linie 362.
- Fährt ein Bus Kinder aus den Stadtteilen in die Kita?
- Wo beginnt die Aufsicht der Kita?
- Müssen Eltern an der Haltestelle warten?
Die Benutzungssatzung sieht vor, dass Kinder mit dem Omnibus zur Tageseinrichtung fahren können. Dann beginnt und endet die Aufsicht an der jeweiligen Bushaltestelle. Eltern bringen das Kind dorthin und holen es dort ab. Ein Anspruch auf eine bestimmte Einrichtung besteht nicht.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden