Immobilien zum Mieten in Laubach - Hess
0 Immobilien werden in Laubach - Hess zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Laubach - Hess – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Laubach - Hess
Wer in Laubach eine Wohnung neu mietet, trifft nicht auf die Mietpreisbremse. Die Stadt steht nicht unter den 49 Gemeinden der geltenden Mieterschutzverordnung. Die Miete bei einer Wiedervermietung ist deshalb nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete gedeckelt. Im laufenden Vertrag gilt die Grenze von 20 % in drei Jahren, nicht die abgesenkte Grenze von 15 %.
Quelle: Land Hessen; MieterschutzverordnungQuelle: Gesetze im Internet; Kappungsgrenze
Die geltende Verordnung läuft am 25. November 2026 aus. Im Entwurf vom September 2026 für 71 Kommunen ist Laubach nicht genannt. Neu genannt werden dort unter anderem Gießen und Fernwald. Beschlossen ist der Entwurf noch nicht. Einen qualifizierten Mietspiegel führt das Land für Laubach nicht.
Quelle: Land Hessen; Laufzeit und MietspiegelQuelle: Land Hessen; Entwurf Mieterschutz
Was zahlen Familien in der Kita?
Die Stadt verweist auf Träger in der Kernstadt und in den Stadtteilen. Für die Kitas des Oberhessischen Diakoniezentrums gilt 2026 die Gebührenordnung der Stadt. Ab dem dritten Lebensjahr kostet die Stunde 29 Euro. Sechs Stunden übernimmt das Land. Das erste Kind zahlt dafür 0 Euro. Jede weitere Stunde kostet 29 Euro. Das zweite Kind zahlt in dieser Tabelle bei sechs bis zehn Stunden ebenfalls 0 Euro. Das dritte Kind ist frei.
Quelle: Stadt Laubach; Kita-EinrichtungenQuelle: Oberhessisches Diakoniezentrum; Kita-Gebühren 2026
Unter drei Jahren liegt der Satz bei 30 Euro je Stunde. Diese Zeit tragen die Eltern selbst. Sechs Stunden kosten beim ersten Kind 180 Euro. Das zweite Kind zahlt dann 60 Prozent. Das dritte Kind bleibt frei. Dauert die Betreuung über 13 Uhr, kommt Mittagessen mit 4,30 Euro je Mahlzeit dazu. Die Tabelle gilt vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026.
Quelle: Oberhessisches Diakoniezentrum; Beiträge unter drei Jahren
Wie kommen Sie mit dem Bus nach Gießen?
Einen Schienenhalt führt der RMV-Fahrplan in Laubach nicht. Seit dem 14. Dezember 2025 fährt der Expressbus X34 vom Busbahnhof Laubach über Lich zum Bahnhof Gießen und in der anderen Richtung nach Schotten. Zwischen Gießen und Laubach gibt es montags bis samstags mindestens alle zwei Stunden eine Fahrt. Die erste Fahrt ab Gießen startet montags bis freitags um 6.33 Uhr.
Quelle: Landkreis Gießen; Expressbus X34Quelle: RMV; Fahrplan X34
Die Linie 372 ergänzt den Expressbus im Spätverkehr und am Wochenende. Am Bahnhof Lich stellt sie den Anschluss an die RB 46 her. In Laubach hält die X34 auch an Rathaus, Gesamtschule und Grundschule. Tickets laufen über den RMV.
Quelle: RMV; Fahrplan 372Quelle: Landkreis Gießen; Anschluss RB 46
Wohin mit Wohnberechtigungsschein und Nebenkosten?
Den Wohnberechtigungsschein stellt in Hessen die Gemeinde aus, in der Sie wohnen. Für Laubach ist das die Stadtverwaltung, Friedrichstraße 11. Im digitalen Rathaus steht dafür kein eigener Online-Dienst. Einen Bewohnerparkausweis listet die Seite ebenfalls nicht. Aufgeführt ist ein Parkausweis für schwerbehinderte Menschen.
Quelle: Verwaltungsportal Hessen; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Laubach; digitales RathausQuelle: Stadt Laubach; Stadtverwaltung
Die Grundsteuer B kann der Vermieter über die Nebenkosten abrechnen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) liegt der Hebesatz in Laubach für 2026 bei 380 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest. Die Stadt setzt den Hebesatz. Der Satz ist kein Mietpreis.
Quelle: Gesetze im Internet; BetriebskostenQuelle: IHK Gießen-Friedberg; Hebesatz 2026
Bundesland Hessen:
- Grunderwerbsteuer: 6 %
- Hessengeld: Landesförderung Eigentum (Erstkauf selbstgenutzt) — siehe Quelle
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Verordnungskulisse; Verlängerung streitig
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht
Zusätzliche Info zum Bundesland Hessen:
- Hessengeld — Quelle: Hessen Finanzen; Hessengeld
- Mieterschutzverordnung Gebietskulisse — Quelle: Land Hessen; Mieterschutzverordnung
Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Laubach - Hess
- Gilt in Laubach die Mietpreisbremse?
- Ist die Neuvermietung auf 10 Prozent gedeckelt?
- Liegt Laubach in der Mieterschutzverordnung?
Nein. Laubach steht nicht unter den 49 Gemeinden der geltenden Mieterschutzverordnung. Bei einer Wiedervermietung ist die Miete nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete gedeckelt. Die Verordnung läuft am 25. November 2026 aus.
- Gelten 15 oder 20 Prozent bei Mieterhöhungen?
- Welche Kappungsgrenze gilt in Laubach?
- Wie stark darf die Miete in drei Jahren steigen?
Es gilt die Grenze von 20 % in drei Jahren. Die abgesenkte Grenze von 15 % gilt nur in den Gemeinden der Mieterschutzverordnung. Laubach gehört nicht dazu.
Quelle: Gesetze im Internet; KappungsgrenzeQuelle: Land Hessen; abgesenkte Kappungsgrenze
- Gibt es einen qualifizierten Mietspiegel?
- Wo steht die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Nutzt Laubach den Mietspiegel von Gießen?
Laubach steht nicht auf der Landesliste der Städte mit qualifiziertem Mietspiegel. Genannt sind unter anderem Gießen und Wetzlar. Einen eigenen qualifizierten Mietspiegel weist das Land für Laubach nicht aus.
- Kommt Laubach in die neue Mieterschutz-Liste?
- Steht Laubach im Entwurf für 71 Kommunen?
- Gilt die Bremse ab November 2026 hier?
Im Entwurf vom September 2026 ist Laubach nicht genannt. Neu aufgeführt sind dort unter anderem Gießen und Fernwald. Beschlossen ist der Entwurf noch nicht. Mit einer Kabinettsentscheidung rechnet das Land etwa Mitte November 2026.
- Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein?
- Wer stellt den WBS in Laubach aus?
- Geht der Antrag online?
Zuständig ist die Gemeinde, in der Sie wohnen. Für Laubach ist das die Stadtverwaltung, Friedrichstraße 11. Im digitalen Rathaus steht dafür kein eigener Online-Dienst.
Quelle: Verwaltungsportal Hessen; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Laubach; digitales RathausQuelle: Stadt Laubach; Stadtverwaltung
- Kann der Vermieter die Grundsteuer umlegen?
- Steht die Grundsteuer in den Nebenkosten?
- Wie hoch ist der Hebesatz für Mieter?
Ja, wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) liegt der Hebesatz der Grundsteuer B für 2026 bei 380 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz. Der Satz ist kein Mietpreis.
Quelle: Gesetze im Internet; BetriebskostenQuelle: IHK Gießen-Friedberg; Hebesatz 2026
- Brauche ich einen Bewohnerparkausweis?
- Gibt es Anwohnerparken in Laubach?
- Wo beantrage ich einen Parkausweis?
Einen Bewohnerparkausweis listet das digitale Rathaus nicht. Aufgeführt ist ein Parkausweis für schwerbehinderte Menschen. Den beantragen Sie über das Ordnungsamt der Stadt.
- Was kostet die Kita, wenn ich mit Kindern miete?
- Was zahle ich unter drei Jahren?
- Kommt Mittagessen extra?
Ab drei Jahren übernimmt das Land bei den Diakonie-Kitas sechs Stunden. Das erste Kind zahlt dafür 0 Euro, jede weitere Stunde 29 Euro. Unter drei Jahren zahlen Eltern 30 Euro je Stunde. Das dritte Kind ist frei. Betreuung über 13 Uhr kostet zusätzlich 4,30 Euro je Mittagessen.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden