FÜR LIEBHABER und KENNER! Kulturdenkmal extravagant saniert - für Wohnen und/oder Gewerbe


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Grünberg – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Grünberg neu mietet, trifft keine Mietpreisbremse an: Die Stadt fehlt auf der hessischen MiSchuV-Liste. Bestandserhöhungen bleiben damit bei der allgemeinen Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren (bezogen auf die ortsübliche Vergleichsmiete). Landesweite Kaufregeln stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Land Hessen; Mieterschutzverordnung
Einen eigenen veröffentlichten Mietspiegel der Stadt ist nicht bekannt; die Pflicht zur Mietspiegel-Erstellung trifft größere Städte. Portal-„Mietspiegel“ mit Angebotsmieten ersetzen keinen amtlichen Überblick. Mieterhöhungen brauchen deshalb andere Belege (z. B. Vergleichswohnungen, Gutachten) — im Zweifel fachlich prüfen lassen.
Quelle: HVBG Hessen; Mietspiegel-Übersicht
Den Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen Sie bei der Stadtverwaltung Grünberg. Er bestätigt Einkommensgrenzen und Wohnflächenrahmen für geförderte Wohnungen, vermittelt aber keinen konkreten Anspruch auf eine Wohnung. Die Ausstellung ist in Hessen kostenfrei; die Gültigkeit beträgt in der Regel ein Jahr.
Quelle: Stadt Grünberg; Wohnberechtigungsschein
Die Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) kann über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Kommunaler Hebesatz Grundsteuer B ab 1. Januar 2026: 450 %. Höhe und Umlagefähigkeit prüfen Sie am besten an Bescheid und Vertrag.
Quelle: Stadt Grünberg; Steuerhebesätze
Zusätzliche Info zum Bundesland Hessen:
Nein. Grünberg steht nicht auf der Gemeindeliste der hessischen Mieterschutzverordnung. Die Mietpreisbremse (max. 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Wiedervermietung) greift hier nicht. Die Verordnung gilt in den gelisteten Kommunen bis 25. November 2026.
Weil Grünberg nicht unter die Mieterschutzverordnung fällt, gilt die allgemeine Kappungsgrenze: maximal 20 % innerhalb von drei Jahren (bezogen auf die ortsübliche Vergleichsmiete), sofern der Mietvertrag keine günstigere Regelung vorsieht. Die abgesenkte 15- %-Grenze gilt nur in den gelisteten Kommunen.
Einen eigenen veröffentlichten Mietspiegel der Stadt Grünberg ist nicht bekannt. Private Portal-Auswertungen ersetzen keinen amtlichen Mietspiegel. Für Erhöhungen nach § 558 BGB brauchen Vermieter andere Begründungen (z. B. Vergleichswohnungen, Gutachten).
Zuständig ist die Stadtverwaltung Grünberg. Die Ausstellung ist in Hessen kostenfrei; der Schein gilt in der Regel ein Jahr (bei stabilen Einkünften ggf. zwei). Ein WBS begründet keinen Anspruch auf eine konkrete Sozialwohnung.
Die Grundsteuer darf über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Kommunaler Hebesatz Grundsteuer B ab 1. Januar 2026: 450 % (neue Grundsteuer nach Reform ab 2025). Fehlt die Klausel, bleibt die Steuer beim Eigentümer.
Stadtbus und Schulverkehr ergänzen den Bahnhof; Stadtteile erreichen Sie oft besser mit dem Anruf-Linientaxi (Bestellung mind. 60 Minuten vorher, RMV-Tarif). Für den Arbeitsweg nach Gießen ist die Vogelsbergbahn der zentrale Taktgeber.
Über webKITA Grünberg vormerken; die Platzvergabe läuft zentral über das Portal. Bei fehlendem Platz in Wunschkitas unterstützt die Kindertagesstätten-Verwaltung bei Alternativen.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 06.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden