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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Buseck – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Neuverträge in Buseck unterliegen keiner Mietpreisbremse: Die Gemeinde fehlt in der hessischen Mieterschutzverordnung. Bei Bestandsmieten gilt die allgemeine Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren, bezogen auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Landesweite Kaufregeln stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Land Hessen; Mieterschutzverordnung
Die Gemeinde veröffentlicht keinen eigenen Mietspiegel. Der qualifizierte Mietspiegel der Stadt Gießen gilt nicht automatisch für Buseck. Für Erhöhungen nach § 558 BGB brauchen Vermieter andere Begründungen (Vergleichswohnungen, Gutachten). Portal-Angebotsmieten ersetzen keinen amtlichen Überblick.
Quelle: Gemeinde Buseck; SatzungenQuelle: Stadt Gießen; Mietspiegel
Den Wohnberechtigungsschein (WBS) für öffentlich geförderten Wohnraum nach hessischem Wohnungsförderungsgesetz beantragen Sie beim Gemeindevorstand, Fachdienst Bürgerservice, Ernst-Ludwig-Straße 15, 35418 Buseck. Der Schein bestätigt Einkommensgrenzen, vermittelt aber keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung. Das Antragsformular liegt auf der Gemeindewebsite.
Quelle: Gemeinde Buseck; Formulare WBSQuelle: Gemeinde Buseck; WBS-Antrag
Die Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) darf über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Kommunaler Hebesatz Grundsteuer B 2026: 420 %. Fehlt die Klausel, bleibt die Steuer beim Eigentümer. Für Familien: Kindergarten-Vormittag beitragsfrei (siehe Bundesland-Block); ab August 2026 kostet das Modul bis 17 Uhr 120 € plus Verpflegung. Wer ohne Auto in Oppenrod wohnt, ist im Alltag auf den Schulbus GI-27 oder das Auto angewiesen.
Quelle: IHK Gießen-Friedberg; Hebesatz 2026Quelle: Gemeinde Buseck; Kita-KostenbeitragssatzungQuelle: Gemeinde Buseck; ÖPNV Oppenrod
Zusätzliche Info zum Bundesland Hessen:
Nein. Buseck steht nicht auf der Gemeindeliste der hessischen Mieterschutzverordnung. Die Mietpreisbremse (höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Wiedervermietung) greift hier nicht. Details zur Verordnung stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
Weil Buseck nicht unter die Mieterschutzverordnung fällt, gilt die allgemeine Kappungsgrenze: maximal 20 % innerhalb von drei Jahren (bezogen auf die ortsübliche Vergleichsmiete), sofern der Vertrag keine günstigere Regelung vorsieht. Die abgesenkte 15- %-Grenze gilt nur in den gelisteten Kommunen.
Einen eigenen veröffentlichten Mietspiegel der Gemeinde ist nicht bekannt. Der Mietspiegel der Stadt Gießen gilt nicht automatisch für Buseck. Für Erhöhungen nach § 558 BGB brauchen Vermieter andere Begründungen (Vergleichswohnungen, Gutachten).
Quelle: Gemeinde Buseck; SatzungenQuelle: Stadt Gießen; Mietspiegel
Den WBS beantragen Sie beim Gemeindevorstand, Fachdienst Bürgerservice, Ernst-Ludwig-Straße 15. Der Schein begründet keinen Anspruch auf eine konkrete Sozialwohnung. Das Formular nach § 17 Hessisches Wohnungsförderungsgesetz steht auf der Gemeindewebsite.
Quelle: Gemeinde Buseck; WBS-AntragQuelle: Gemeinde Buseck; Formulare
Ja, wenn der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht. 2026 beträgt der Hebesatz Grundsteuer B 420 % (neue Grundsteuer nach Reform ab 2025). Fehlt die Klausel, bleibt die Steuer beim Eigentümer. Das Landesmodell steht im Bundesland-Block.
Kindergarten bis 12.30 Uhr ist ab drei Jahren beitragsfrei (Landesregel, siehe Bundesland-Block). Ab August 2026: Kindergarten bis 17 Uhr 120 € plus Verpflegung 79 €; Krippe bis 17 Uhr 369 € plus 74 €. In den Modulen bis 14.30/16.30/17 Uhr ist die Mittagsversorgung verpflichtend. Zweites Kind 50 %, ab dem dritten Kind beitragsfrei (ohne Zukaufstunden).
Der Bahnhof liegt in Großen-Buseck (RB 45). GI-25 erschließt Beuern, Großen-Buseck, Trohe und Alten-Buseck. Oppenrod hat keine regelmäßige Ortsbuslinie zu den anderen Ortsteilen — nur Schulbus GI-27 an Schultagen. Ohne Auto ist Oppenrod im Alltag deutlich schlechter angebunden als der Kernort.
Ein flächendeckendes Bewohnerparken mit Ausweis ist für Buseck nicht bekannt; auf der Gemeindewebsite liegt kein entsprechendes Formular. Am Rathaus (Ernst-Ludwig-Straße 15) nennt das Verwaltungsportal einen gebührenfreien Besucherparkplatz. Für den Alltag ohne Stellplatz klären Sie die Lage vor Ort, nicht über ein städtisches Ausweissystem.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden