Immobilien zum Mieten in Gießen

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Das Wichtigste zum Mieten in Gießen

Gießen steht nicht unter der hessischen Mietpreisbremse; bei Bestandserhöhungen gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Wer später kauft, plant in Hessen mit 6 % Grunderwerbsteuer.

Quelle: Land Hessen; MieterschutzverordnungQuelle: Land Hessen; Grunderwerbsteuer

Wie prüfen Sie die ortsübliche Vergleichsmiete?

Die Universitätsstadt stellt einen qualifizierten Mietspiegel 2026 (Fortschreibung des Spiegels 2024) bereit. Er dient als Maßstab für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete — auch ohne Mietpreisbremse. Erhöhungen dürfen die Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren nicht überschreiten.

Quelle: Stadt Gießen; Mietspiegel 2026

Wie kommen Sie an eine Sozialwohnung?

Für geförderte Wohnungen beantragen Sie beim Amt für soziale Angelegenheiten (Fachdienst Wohnen) einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Die Ausstellung ist in Hessen kostenfrei; es besteht kein Anspruch auf eine konkrete Wohnung. Die Stadt prüft Einkommen und Dringlichkeit; eine Registrierungsbestätigung ersetzt in der Vergabepraxis oft den klassischen Schein.

Quelle: Stadt Gießen; Wohnberechtigungsschein

Was kostet Bewohnerparken?

In ausgewiesenen Bewohnerparkzonen brauchen Sie einen Bewohnerparkausweis — auch als Mieter. Die Jahresgebühr beträgt 120 €. Der Ausweis sichert kein festes Stellplatzrecht vor der Haustür.

Quelle: Stadt Gießen; Bewohnerparken Gebühr

Häufige Fragen zum Mieten in Gießen

  • Gilt in Gießen die Mietpreisbremse?
  • Ist Gießen angespannter Wohnungsmarkt nach MiSchuV?
  • Begrenzt Hessen Neuvertragsmieten in Gießen?

Nein. Die gültige hessische Mieterschutzverordnung listet Gießen nicht unter den Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Die Mietpreisbremse gilt hier daher nicht. Die Verordnung ist derzeit bis zum 25. November 2026 befristet; eine neue Gebietskulisse kann später folgen.

Quelle: Land Hessen; Mieterschutzverordnung

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Gießen?
  • Darf die Miete in drei Jahren um 20 Prozent steigen?
  • Gibt es in Gießen die abgesenkte 15-Prozent-Kappung?

Es gilt die bundesweite Kappungsgrenze: Die Nettokaltmiete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen — und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Die abgesenkte Grenze von 15 % greift nur in von der MiSchuV ausgewiesenen Gemeinden; Gießen gehört nicht dazu.

Quelle: Land Hessen; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Gießen einen amtlichen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
  • Welcher Mietspiegel gilt 2026 in Gießen?
  • Ist der Gießener Mietspiegel qualifiziert?

Ja. Die Universitätsstadt veröffentlicht einen qualifizierten Mietspiegel 2026 (Fortschreibung) sowie den Vorgänger 2024. Beide stehen kostenfrei auf der städtischen Mietspiegel-Seite; sie dienen der Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete bei Mieterhöhungen.

Quelle: Stadt Gießen; Mietspiegel 2026

  • Wo beantrage ich in Gießen einen Wohnberechtigungsschein?
  • Brauche ich einen WBS für Sozialwohnungen?
  • Welches Amt ist für geförderten Wohnraum zuständig?

Beim Amt für soziale Angelegenheiten, Fachdienst Wohnen (Berliner Platz 1). Der Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung, vermittelt aber keine konkrete Wohnung. In Hessen ist die Ausstellung kostenfrei; Einkommen und Dringlichkeit werden geprüft.

Quelle: Stadt Gießen; Wohnberechtigungsschein

  • Ist die Kita in Gießen für Familien beitragsfrei?
  • Was gilt für Elternbeiträge ab drei Jahren?

Ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt entfallen Beiträge für bis zu sechs Stunden täglich (Landesregel). Darüber hinaus und bei Betreuung unter drei Jahren fallen einkommensabhängige Gebühren an. Details regelt die städtische Satzung; Ansprechpartner ist das Jugendamt.

Quelle: Land Hessen; Kita Beitragsfreiheit

  • Was kostet Bewohnerparken für Mieterinnen und Mieter?
  • Brauche ich als Mieter einen Parkausweis?

In Bewohnerparkzonen ja: Der Ausweis kostet 120 € im Jahr und gilt für die jeweilige Zone. Ein fester Stellplatz ist nicht garantiert.

Quelle: Stadt Gießen; Bewohnerparken

  • Ist die Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung umlagefähig?
  • Zahlen Mieter die neue Grundsteuer mit?

Die Grundsteuer darf über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. In Gießen gilt nach der Reform (ab 2025) der Hebesatz B von 626 % (hessisches Flächen-Faktor-Verfahren). Ohne vertragliche Vereinbarung bleibt die Steuer beim Eigentümer.

Quelle: Stadt Gießen; Grundsteuer HebesatzQuelle: Finanzamt Hessen; Flächen-Faktor-Modell

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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