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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Gießen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Gießen steht nicht unter der hessischen Mietpreisbremse; bei Bestandserhöhungen gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Wer später kauft, plant in Hessen mit 6 % Grunderwerbsteuer.
Quelle: Land Hessen; MieterschutzverordnungQuelle: Land Hessen; Grunderwerbsteuer
Die Universitätsstadt stellt einen qualifizierten Mietspiegel 2026 (Fortschreibung des Spiegels 2024) bereit. Er dient als Maßstab für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete — auch ohne Mietpreisbremse. Erhöhungen dürfen die Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren nicht überschreiten.
Quelle: Stadt Gießen; Mietspiegel 2026
Für geförderte Wohnungen beantragen Sie beim Amt für soziale Angelegenheiten (Fachdienst Wohnen) einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Die Ausstellung ist in Hessen kostenfrei; es besteht kein Anspruch auf eine konkrete Wohnung. Die Stadt prüft Einkommen und Dringlichkeit; eine Registrierungsbestätigung ersetzt in der Vergabepraxis oft den klassischen Schein.
Quelle: Stadt Gießen; Wohnberechtigungsschein
In ausgewiesenen Bewohnerparkzonen brauchen Sie einen Bewohnerparkausweis — auch als Mieter. Die Jahresgebühr beträgt 120 €. Der Ausweis sichert kein festes Stellplatzrecht vor der Haustür.
Nein. Die gültige hessische Mieterschutzverordnung listet Gießen nicht unter den Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Die Mietpreisbremse gilt hier daher nicht. Die Verordnung ist derzeit bis zum 25. November 2026 befristet; eine neue Gebietskulisse kann später folgen.
Es gilt die bundesweite Kappungsgrenze: Die Nettokaltmiete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen — und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Die abgesenkte Grenze von 15 % greift nur in von der MiSchuV ausgewiesenen Gemeinden; Gießen gehört nicht dazu.
Ja. Die Universitätsstadt veröffentlicht einen qualifizierten Mietspiegel 2026 (Fortschreibung) sowie den Vorgänger 2024. Beide stehen kostenfrei auf der städtischen Mietspiegel-Seite; sie dienen der Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete bei Mieterhöhungen.
Beim Amt für soziale Angelegenheiten, Fachdienst Wohnen (Berliner Platz 1). Der Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung, vermittelt aber keine konkrete Wohnung. In Hessen ist die Ausstellung kostenfrei; Einkommen und Dringlichkeit werden geprüft.
Ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt entfallen Beiträge für bis zu sechs Stunden täglich (Landesregel). Darüber hinaus und bei Betreuung unter drei Jahren fallen einkommensabhängige Gebühren an. Details regelt die städtische Satzung; Ansprechpartner ist das Jugendamt.
In Bewohnerparkzonen ja: Der Ausweis kostet 120 € im Jahr und gilt für die jeweilige Zone. Ein fester Stellplatz ist nicht garantiert.
Die Grundsteuer darf über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. In Gießen gilt nach der Reform (ab 2025) der Hebesatz B von 626 % (hessisches Flächen-Faktor-Verfahren). Ohne vertragliche Vereinbarung bleibt die Steuer beim Eigentümer.
Quelle: Stadt Gießen; Grundsteuer HebesatzQuelle: Finanzamt Hessen; Flächen-Faktor-Modell
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden