Immobilien zum Kaufen in Wasserburg a.Inn

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Das Wichtigste zum Kaufen in Wasserburg a.Inn

Wer in Wasserburg a.Inn kauft, plant die laufende Last nach der Grundsteuerreform (ab 2025) mit Hebesatz A und B von je 380 v. H. (Satzung vom 14. November 2024). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Vermieten Sie später, gelten hier seit dem 1. Januar 2026 Mietpreisbremse und Kappung 15 % in drei Jahren. Landesweite Kaufsteuern stehen im Bundesland-Block.

Quelle: Stadt Wasserburg a.Inn; HebesatzsatzungQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage

Wärmeplan gebilligt — ohne Anschlusszwang

Den Abschlussbericht der kommunalen Wärmeplanung (Ingenieurbüro Steinbacher Consult) hat der Stadtrat am 26. März 2026 gebilligt. Der Plan ist strategische Orientierung: Aus der Gebietskulisse folgt keine Pflicht für Eigentümer und kein Anschlusszwang für die Stadt oder Netzbetreiber. Mehrere Außenortsteile (unter anderem Attlerau, Au, Edgarten) gelten als dezentrale Versorgung. Das Gewerbegebiet Reitmehring ist als Prüfgebiet ausgewiesen. Konkrete Fernwärmenetze brauchen eigene Beschlüsse.

Quelle: Stadt Wasserburg a.Inn; Kommunale Wärmeplanung

Grundbuch in Rosenheim, Hochwasser am Inn prüfen

Zuständig ist das Amtsgericht Rosenheim, Grundbuchamt im Gebäude Justiz III, Kufsteiner Straße 32. Vor dem Kauf prüfen Sie das Flurstück im UmweltAtlas (Hochwasser/Starkregen) und den Pegel Wasserburg: Die Altstadt auf der Inn-Halbinsel ist durch Dämme und Mauern geschützt (Stadt: rund 750 cm); ab 600 cm droht die Sperrung der Innbrücke. Bodenrichtwerte liefert die Landesauskunft der Gutachterausschüsse.

Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt RosenheimQuelle: Stadt Wasserburg a.Inn; HochwasserinformationenQuelle: LfU Bayern; Wassergefahren prüfen

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Neue Grundsteuer ab 2025: wertunabhängiges Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Eigentumsförderung: Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm / BayernLabo; Antrag vor Kauf bei der Bewilligungsstelle (Landratsamt)
  • Straßenausbaubeiträge: seit 01.01.2018 landesweit abgeschafft; Erschließungsbeiträge bei erstmaliger Herstellung bleiben möglich
  • Kindergarten: Elternbeitragszuschuss 100 €/Monat noch bis 31.12.2026; ab 01.01.2027 Umschichtung in die Betriebskostenförderung

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zum Kaufen in Wasserburg a.Inn

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Wasserburg a.Inn?
  • Gilt der Satz schon für die neue Grundsteuer?
  • Unterscheiden sich Hebesatz A und B?

Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) liegen Hebesatz A und B bei je 380 v. H. (Satzung vom 14. November 2024, Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre). Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem bayerischen Flächenmodell; die Stadt multipliziert mit dem Hebesatz. Das ist kein Verkaufspreis. Den Zahlbetrag entnehmen Sie dem Grundsteuerbescheid.

Quelle: Stadt Wasserburg a.Inn; HebesatzsatzungQuelle: Stadt Wasserburg a.Inn; Steueramt

  • Wo ist das Grundbuchamt für Wasserburg a.Inn?
  • Welche Adresse hat das Grundbuchamt?
  • Wohin schicke ich den Grundbuchantrag?

Zuständig ist das Amtsgericht Rosenheim, Grundbuchamt im Gebäude Justiz III, Kufsteiner Straße 32, 83022 Rosenheim. Den Ausdruck fordern Sie dort direkt an, nicht über private Portale.

Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt Rosenheim

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf?
  • Kommt in Wasserburg ein anderer Satz als im restlichen Bayern?

Der Satz ist landesweit einheitlich — siehe Bundesland-Block (3,5 %). Wasserburg a.Inn hat keinen eigenen Hebesatz auf die Grunderwerbsteuer.

Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer

  • Liegt Wasserburg a.Inn in einem Fernwärmegebiet?
  • Zwingt der Wärmeplan zum Heizungstausch?
  • Was bedeutet Prüfgebiet Reitmehring?

Der Wärmeplan (Stadtrat 26. März 2026) ist unverbindlich und begründet keinen Anschlusszwang. Große Teile des Kernorts sind als mögliche Wärmenetz-Neubaugebiete bewertet — das heißt nicht, dass ein Netz gebaut wird. Das Gewerbegebiet Reitmehring ist Prüfgebiet; mehrere Außenortsteile gelten als dezentrale Versorgung. Für konkrete Netze braucht es eigene Machbarkeitsstudien und Beschlüsse.

Quelle: Stadt Wasserburg a.Inn; Kommunale Wärmeplanung

  • Wie prüfe ich Hochwasser vor dem Kauf?
  • Ist die Altstadt-Halbinsel geschützt?
  • Welche Karte gilt flurstückgenau?

Zuerst die Standortauskunft im UmweltAtlas Bayern (Hochwasser und Starkregen). Die Stadt nennt für die Altstadt einen Schutz bis rund 750 cm Pegel; ab 600 cm kann die Innbrücke gesperrt werden. Das ersetzt keine Objektprüfung (Keller, Rückstau, Versicherung). Den Live-Pegel liefert der Hochwassernachrichtendienst.

Quelle: LfU Bayern; Wassergefahren prüfenQuelle: Stadt Wasserburg a.Inn; HochwasserinformationenQuelle: HND Bayern; Pegel Wasserburg

  • Wo finde ich Bodenrichtwerte für Wasserburg a.Inn?
  • Gibt die Stadt eigene Richtwerte heraus?

Über die öffentliche Auskunft der Gutachterausschüsse (Bodenrichtwerte Bayern / BORIS). Die Werte sind zonengenau und ersetzen kein Verkehrswertgutachten. Den Link finden Sie auch im Bundesland-Block.

Quelle: Bodenrichtwerte Bayern; Kartenauskunft

  • Fallen Straßenausbaubeiträge an?
  • Was ist mit Erschließungsbeiträgen beim Neubau?

Straßenausbaubeiträge werden in Bayern seit dem 1. Januar 2018 nicht mehr erhoben — siehe Bundesland-Block. Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen bleiben möglich; das prüfen Sie vor dem Kauf eines unerschlossenen Grundstücks bei der Stadt.

Quelle: BayernPortal; Straßenausbaubeiträge

  • Wie pendelt man von Wasserburg a.Inn nach München?
  • Reicht der Bahnhof Reitmehring für den Arbeitsweg?

Vom Bahnhof Reitmehring (nicht Altstadt) fährt die RB 48 über Grafing Richtung München; wochentags gibt es Direktzüge nach München Ost, sonst Umstieg in Grafing. Der Landkreis ist seit Dezember 2023 im MVV. Den Bahnhof erreicht die Stadtbuslinie 431.

Quelle: Stadt Wasserburg a.Inn; BahnanbindungQuelle: Stadt Wasserburg a.Inn; Stadtbus 431

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