Immobilien zum Kaufen in Wiesloch

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Das Wichtigste zum Kaufen in Wiesloch

Wer in Wiesloch kauft, zahlt in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer. Beim Mieten gilt seit dem 1. Januar 2026 die Mietpreisbremse (Neuaufnahme, zunächst bis Ende 2026) — relevant, wenn Sie vermieten oder den lokalen Mieterschutz mitdenken.

Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer 5 %Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse

Wie wirkt die neue Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell?

Ab dem 1. Januar 2025 erhebt Wiesloch die neue Grundsteuer nach dem baden-württembergischen Bodenwertmodell (Grundstücksfläche × Bodenrichtwert — kein Verkaufspreis-/Marktwert-Modell). Der Gemeinderat hat am 20. November 2024 den Hebesatz Grundsteuer B auf 231 % festgesetzt (Grundsteuer A: 575 %). Das Finanzamt Heidelberg setzt den Messbetrag fest; die Stadt wendet den Hebesatz an.

Quelle: Stadt Wiesloch; Grundsteuer Hebesätze

Welches Grundbuchamt ist zuständig?

Für Wiesloch führt das Amtsgericht Mannheim — Grundbuchamt (Voltastraße 9, 68199 Mannheim) die Grundbücher. Persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht nötig; Ausdrücke beantragen Sie schriftlich oder online. Bodenrichtwerte liefert der Zweckverband Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis bzw. BORIS-BW.

Quelle: Amtsgericht Mannheim; GrundbuchamtQuelle: Stadt Wiesloch; Gutachterausschuss

Was bedeutet der Wärmeplan für die Heizung?

Der Wärmeplan (Feststellung 13. Dezember 2023) zeigt Eignungsflächen, ohne allein eine GEG-Pflicht für Bestandsgebäude auszulösen — es fehlt noch der Ratsbeschluss nach § 26 Abs. 4 WPG. Fernwärme wird ausgebaut; prüfen Sie vor dem Kauf, ob Ihr Objekt im Netzgebiet liegt oder eine dezentrale Lösung vorgesehen ist.

Quelle: Stadt Wiesloch; Wärmeplanung

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zum Kaufen in Wiesloch

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Wiesloch?
  • Welcher GrESt-Satz gilt in Baden-Württemberg?
  • Fallen 5 Prozent Kaufsteuer an?

Beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie in Baden-Württemberg — und damit in Wiesloch — beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % der Bemessungsgrundlage (in der Regel der Kaufpreis). Rechtsgrundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz sowie das Landesgesetz zur Festsetzung des Steuersatzes (GrEStFestG BW).

Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer 5 %

  • Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
  • Was kostet Notar und Grundbuch?
  • Muss ich Maklercourtage einplanen?

Neben der Grunderwerbsteuer (5 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an (Größenordnung oft rund 1,5–2 % des Kaufpreises, abhängig vom konkreten Geschäft). Maklerprovision nur, wenn vereinbart — beim Kauf gilt das Bestellerprinzip nicht wie bei der Wohnungssuche zur Miete; klären Sie die Teilung im Exposé/Vertrag.

Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Wiesloch?
  • Gilt die neue Grundsteuer ab 2025?
  • Was ist das Bodenwertmodell?

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die neue Grundsteuer nach dem baden-württembergischen Bodenwertmodell (Fläche × Bodenrichtwert — kein Marktwert/Verkaufspreis). Hebesatz Grundsteuer B: 231 %; Grundsteuer A: 575 % (Beschluss Gemeinderat 20. November 2024). Messbetrag: Finanzamt Heidelberg.

Quelle: Stadt Wiesloch; Grundsteuer Hebesätze

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Wiesloch?
  • Führt das Amtsgericht Wiesloch noch Grundbücher?
  • Wie beantrage ich einen Grundbuchausdruck?

Zuständig ist das Amtsgericht Mannheim — Grundbuchamt, Voltastraße 9, 68199 Mannheim. Persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht erforderlich; Ausdrücke beantragen Sie schriftlich, per Fax/E-Mail oder online. Wiesloch liegt im Grundbuchamtsbezirk Mannheim.

Quelle: Amtsgericht Mannheim; GrundbuchamtQuelle: Justiz BW; Grundbuchbezirke

  • Wo finde ich Bodenrichtwerte für Wiesloch?
  • Welcher Gutachterausschuss ist zuständig?
  • Gibt es BORIS-BW für meine Flur?

Zuständig ist der Zweckverband Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis (Sitz Leimen). Bodenrichtwerte können Sie über den Zweckverband bzw. das landesweite Informationssystem BORIS-BW einsehen — flurstücksbezogen und zonenabhängig, nicht als ein Stadt-Durchschnitt.

Quelle: Stadt Wiesloch; GutachterausschussQuelle: ZGG BW; BORIS-BW

  • Liegt mein Kaufobjekt in einem Wärmeplan- oder Fernwärmegebiet?
  • Aktiviert der Wärmeplan schon das GEG?
  • Gibt es Anschlusszwang an Fernwärme?

Der Wärmeplan (Feststellung 13. Dezember 2023) zeigt Potenziale und Eignungsflächen, ist aber ohne Ratsbeschluss nach § 26 Abs. 4 WPG nicht der Auslöser für GEG-Pflichten im Bestand. Fernwärme wird ausgebaut — Anschlusszwang folgt nicht allein aus dem Plan. Vor dem Kauf: Stadtwerke und Planunterlagen zur Adresse prüfen.

Quelle: Stadt Wiesloch; Wärmeplanung

  • Wie ist Wiesloch für Pendler nach Heidelberg angebunden?
  • Reicht der Bahnhof Wiesloch-Walldorf für den Arbeitsweg?
  • Welcher Tarif gilt im ÖPNV?

Der Bahnhof Wiesloch-Walldorf bietet Übergang zur S-Bahn Rhein-Neckar sowie zu Regional- und Fernverkehr; Buslinien erschließen Innenstadt und Industriegebiet (~15.000 Arbeitsplätze). Es gilt der VRN-Tarif. Für Autopendler: Parkhaus-Monatskarte 20 € (mit Pendlerticket/Vertrag).

Quelle: Stadt Wiesloch; Pendeln ÖPNV

  • Was zahlen Familien für Kita nach dem Kauf — Beitragsfreiheit?
  • Gilt das Württemberger System auch nach dem Umzug?
  • Zahlen auswärtige Familien mehr?

Es gibt keine generelle Beitragsfreiheit. Beiträge staffeln sich nach Kindern unter 18 im Haushalt (Württemberger System). Auswärtige Kinder erhalten laut Beitragstabellen keinen städtischen Zuschuss und zahlen den Satz der 1-Kind-Familie. Anmeldung über Zentrale Vormerkung; Übernahme möglich über das Jugendamt.

Quelle: Stadt Wiesloch; Kita-Elternbeiträge

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