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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Wiesloch – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Wiesloch kauft, zahlt in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer. Beim Mieten gilt seit dem 1. Januar 2026 die Mietpreisbremse (Neuaufnahme, zunächst bis Ende 2026) — relevant, wenn Sie vermieten oder den lokalen Mieterschutz mitdenken.
Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer 5 %Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse
Ab dem 1. Januar 2025 erhebt Wiesloch die neue Grundsteuer nach dem baden-württembergischen Bodenwertmodell (Grundstücksfläche × Bodenrichtwert — kein Verkaufspreis-/Marktwert-Modell). Der Gemeinderat hat am 20. November 2024 den Hebesatz Grundsteuer B auf 231 % festgesetzt (Grundsteuer A: 575 %). Das Finanzamt Heidelberg setzt den Messbetrag fest; die Stadt wendet den Hebesatz an.
Quelle: Stadt Wiesloch; Grundsteuer Hebesätze
Für Wiesloch führt das Amtsgericht Mannheim — Grundbuchamt (Voltastraße 9, 68199 Mannheim) die Grundbücher. Persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht nötig; Ausdrücke beantragen Sie schriftlich oder online. Bodenrichtwerte liefert der Zweckverband Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis bzw. BORIS-BW.
Quelle: Amtsgericht Mannheim; GrundbuchamtQuelle: Stadt Wiesloch; Gutachterausschuss
Der Wärmeplan (Feststellung 13. Dezember 2023) zeigt Eignungsflächen, ohne allein eine GEG-Pflicht für Bestandsgebäude auszulösen — es fehlt noch der Ratsbeschluss nach § 26 Abs. 4 WPG. Fernwärme wird ausgebaut; prüfen Sie vor dem Kauf, ob Ihr Objekt im Netzgebiet liegt oder eine dezentrale Lösung vorgesehen ist.
Quelle: Stadt Wiesloch; Wärmeplanung
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
Beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie in Baden-Württemberg — und damit in Wiesloch — beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % der Bemessungsgrundlage (in der Regel der Kaufpreis). Rechtsgrundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz sowie das Landesgesetz zur Festsetzung des Steuersatzes (GrEStFestG BW).
Neben der Grunderwerbsteuer (5 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an (Größenordnung oft rund 1,5–2 % des Kaufpreises, abhängig vom konkreten Geschäft). Maklerprovision nur, wenn vereinbart — beim Kauf gilt das Bestellerprinzip nicht wie bei der Wohnungssuche zur Miete; klären Sie die Teilung im Exposé/Vertrag.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die neue Grundsteuer nach dem baden-württembergischen Bodenwertmodell (Fläche × Bodenrichtwert — kein Marktwert/Verkaufspreis). Hebesatz Grundsteuer B: 231 %; Grundsteuer A: 575 % (Beschluss Gemeinderat 20. November 2024). Messbetrag: Finanzamt Heidelberg.
Zuständig ist das Amtsgericht Mannheim — Grundbuchamt, Voltastraße 9, 68199 Mannheim. Persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht erforderlich; Ausdrücke beantragen Sie schriftlich, per Fax/E-Mail oder online. Wiesloch liegt im Grundbuchamtsbezirk Mannheim.
Quelle: Amtsgericht Mannheim; GrundbuchamtQuelle: Justiz BW; Grundbuchbezirke
Zuständig ist der Zweckverband Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis (Sitz Leimen). Bodenrichtwerte können Sie über den Zweckverband bzw. das landesweite Informationssystem BORIS-BW einsehen — flurstücksbezogen und zonenabhängig, nicht als ein Stadt-Durchschnitt.
Quelle: Stadt Wiesloch; GutachterausschussQuelle: ZGG BW; BORIS-BW
Der Wärmeplan (Feststellung 13. Dezember 2023) zeigt Potenziale und Eignungsflächen, ist aber ohne Ratsbeschluss nach § 26 Abs. 4 WPG nicht der Auslöser für GEG-Pflichten im Bestand. Fernwärme wird ausgebaut — Anschlusszwang folgt nicht allein aus dem Plan. Vor dem Kauf: Stadtwerke und Planunterlagen zur Adresse prüfen.
Der Bahnhof Wiesloch-Walldorf bietet Übergang zur S-Bahn Rhein-Neckar sowie zu Regional- und Fernverkehr; Buslinien erschließen Innenstadt und Industriegebiet (~15.000 Arbeitsplätze). Es gilt der VRN-Tarif. Für Autopendler: Parkhaus-Monatskarte 20 € (mit Pendlerticket/Vertrag).
Es gibt keine generelle Beitragsfreiheit. Beiträge staffeln sich nach Kindern unter 18 im Haushalt (Württemberger System). Auswärtige Kinder erhalten laut Beitragstabellen keinen städtischen Zuschuss und zahlen den Satz der 1-Kind-Familie. Anmeldung über Zentrale Vormerkung; Übernahme möglich über das Jugendamt.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden