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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Wildberg - Württ – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Der kommunale Wärmeplan von Wildberg - Württ liegt vor. Die Stadtwerke Tübingen haben den Abschlussbericht am 19. Dezember 2025 vorgelegt. Er beschreibt, wo später ein Wärmenetz oder eine Einzelheizung naheliegt. Eine Pflicht, private Häuser anzuschließen, spricht die Stadt in diesem Bericht nicht aus. In Effringen entsteht eine Nahwärmezentrale im Untergeschoss der Grundschule, für die Schule, das Rathaus und den Kindergarten-Neubau. Die Heizungsarbeiten sind im Haushalt 2026 finanziert und waren für die Sommermonate vorgesehen.
Quelle: Stadt Wildberg; WärmeplanQuelle: Stadt Wildberg; Nahwärme Effringen
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gelten im Haushaltsjahr 2026 die Sätze der Haushaltssatzung vom 7. Mai 2026. Für Grundstücke sind das 470 v. H. (Grundsteuer B), für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 800 v. H. (Grundsteuer A). Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest. Die Stadt setzt den Hebesatz. Daraus folgt die Jahressteuer. Das ist kein Kaufpreis. Wer später vermietet: Diese Stadt steht bis Ende 2026 nicht in der Mietpreisbremse; im Bestand bleibt die Kappung bei 20 Prozent in drei Jahren.
Quelle: Stadt Wildberg; Hebesätze 2026Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse
Das Grundbuch für Wildberg - Württ führt das Grundbuchamt beim Amtsgericht Böblingen, Otto-Lilienthal-Straße 24 in 71034 Böblingen. Die Stadt hat kein eigenes Grundbuchamt. Der elektronische Rechtsverkehr ist dort zugelassen. Bodenrichtwerte stehen öffentlich in BORIS-BW. Der Richtwert beschreibt den Boden, nicht den aktuellen Verkaufspreis des Hauses.
Quelle: Justizportal; Grundbuchamt WildbergQuelle: BORIS-BW; Bodenrichtwerte
Das Regierungspräsidium Karlsruhe ersetzt die Brücke der B 463 über die Nagold an derselben Stelle. Der Neubau liegt rund einen Meter höher, damit die Brücke bei einem statistischen 100-jährigen Hochwasser den Abfluss nicht mehr einengt. Die Arbeiten haben am 24. Februar 2025 begonnen. Das Ende ist für Ende 2026 geplant. Ob ein einzelnes Grundstück in einer Gefahrenfläche liegt, zeigen die Hochwassergefahrenkarten des Landes, Flurstück für Flurstück.
Quelle: RP Karlsruhe; Nagoldbrücke WildbergQuelle: Land Baden-Württemberg; Hochwassergefahrenkarten
Das förmliche Sanierungsgebiet Zentrum Unterstadt besteht fort. Am 14. Mai 2025 hat der Gemeinderat es um die Flurstücke 118 und 126/4 sowie um Teilflächen von Flurstück 1 erweitert. Die sanierungsrechtlichen Wirkungen gelten auch in diesem Erweiterungsbereich. Sanierungsträger ist die Wüstenrot Haus- und Städtebau. Private Modernisierung kann die Stadt nach ihren Fördergrundsätzen bezuschussen.
Quelle: Stadt Wildberg; Sanierung UnterstadtQuelle: Stadt Wildberg; Sanierungsträger Unterstadt
Das Sanierungsgebiet Sulz am Eck ist aufgehoben. Die öffentliche Bekanntmachung trägt das Datum 21. Mai 2026. Im Ortsrecht bleiben besondere Vorkaufsrechte für Talstraße/Nagold und für Obere Breite in Sulz am Eck. An der Talstraße gilt seit dem 26. März 2026 erneut die Veränderungssperre für den Bebauungsplan der Ortsdurchfahrt.
Quelle: Stadt Wildberg; Aufhebung Sulz am EckQuelle: Stadt Wildberg; VorkaufsrechteQuelle: Stadt Wildberg; Veränderungssperre Talstraße
Für Erschließungsbeiträge hat die Stadt eine eigene Satzung. Ob eine Straße noch beitragspflichtig ist, hängt vom Grundstück ab. Zur Stellplatzablösung stehen Bestimmungen im Ortsrecht. Einen Entwurf zur Stellplatzverpflichtung von Wohnungen hat die Stadt am 12. August 2026 öffentlich bekanntgemacht. Diese neue Satzung steht noch nicht im Verzeichnis der geltenden Satzungen.
Quelle: Stadt Wildberg; Erschließung und StellplätzeQuelle: Stadt Wildberg; Entwurf Stellplatzsatzung
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
Es gilt der landesweite Satz (siehe Bundesland-Block in der Ortsbeschreibung). Dazu kommen in der Regel Notar- und Grundbuchkosten. Eine Maklerprovision nur, wenn sie vereinbart ist.
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gelten im Haushaltsjahr 2026 Hebesatz B 470 v. H. und Hebesatz A 800 v. H. Die Haushaltssatzung datiert vom 7. Mai 2026. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz. Das ist kein Verkaufspreis.
Beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Böblingen, Otto-Lilienthal-Straße 24, 71034 Böblingen. Die Stadt führt kein eigenes Grundbuchamt. Der elektronische Rechtsverkehr ist zugelassen.
Öffentliche Werte stehen in BORIS-BW. Der Richtwert betrifft den Boden. Er ist kein aktueller Verkaufspreis des Hauses.
Der Abschlussbericht vom 19. Dezember 2025 (Stadtwerke Tübingen) ist die Planung der Stadt. Eine Anschlusspflicht für private Häuser spricht sie darin nicht aus. In Effringen entsteht eine Nahwärmezentrale an der Grundschule für Schule, Rathaus und den Kita-Neubau.
Quelle: Stadt Wildberg; WärmeplanQuelle: Stadt Wildberg; Nahwärme Effringen
Das prüfen Sie flurstückgenau in den Hochwassergefahrenkarten des Landes. Die neue Brücke der B 463 wird rund einen Meter höher, damit sie beim 100-jährigen Hochwasser den Abfluss nicht mehr einengt. Fertigstellung ist für Ende 2026 geplant. Baubeginn war der 24. Februar 2025.
Quelle: RP Karlsruhe; NagoldbrückeQuelle: Land Baden-Württemberg; Hochwassergefahrenkarten
Für den Bebauungsplan Ortsdurchfahrt B 463 / Talstraße gilt seit dem Beschluss vom 26. März 2026 erneut eine Veränderungssperre. Sie ist kein generelles Bauverbot. Das Sanierungsgebiet Zentrum Unterstadt besteht fort, erweitert am 14. Mai 2025. Träger ist die Wüstenrot Haus- und Städtebau. Sulz am Eck ist seit der Bekanntmachung vom 21. Mai 2026 kein förmliches Sanierungsgebiet mehr. Besondere Vorkaufsrechte stehen im Ortsrecht für Talstraße/Nagold und für Obere Breite in Sulz am Eck.
Quelle: Stadt Wildberg; Sanierung UnterstadtQuelle: Stadt Wildberg; Aufhebung Sulz am EckQuelle: Stadt Wildberg; Vorkaufsrechte
Die Stadt hat eine Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Ob für eine konkrete Straße noch ein Beitrag offen ist, sagt die Satzung nicht pauschal. Zur Ablösung von Stellplätzen stehen Bestimmungen im Ortsrecht. Einen Entwurf zur Stellplatzverpflichtung von Wohnungen hat die Stadt am 12. August 2026 öffentlich bekanntgemacht. Diese Satzung steht noch nicht im Verzeichnis der geltenden Satzungen.
Quelle: Stadt Wildberg; Erschließung und StellplätzeQuelle: Stadt Wildberg; Entwurf Stellplatzsatzung
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden