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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Wildberg - Württ – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Wildberg - Württ kauft, zahlt die landesweite Grunderwerbsteuer (Bundesland-Block). Danach folgt die neue Grundsteuer (ab 2025): Für 2026 gilt Hebesatz B 470 v. H. und Hebesatz A 800 v. H. (Haushaltssatzung vom 7. Mai 2026). Das Finanzamt Calw setzt den Messbetrag nach dem Landesmodell; die Stadt stellt den Bescheid. Wer vermieten will: Hier gilt keine Mietpreisbremse; die Kappung im Bestand bleibt bei 20 % in drei Jahren.
Quelle: Stadt Wildberg; Hebesätze 2026Quelle: Stadt Wildberg; Grundsteuerreform 2025Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse
Die Stadtwerke Tübingen haben den kommunalen Wärmeplan am 19. Dezember 2025 als Abschlussbericht vorgelegt. Er zeigt, wo sich später Netze und wo Einzelheizungen anbieten; aus dem Plan selbst folgen keine direkten Anschlusspflichten. Konkret entsteht in Effringen eine Nahwärmezentrale im Untergeschoss der Grundschule für Schule, Rathaus und den Kindergartenneubau.
Quelle: Stadt Wildberg; Wärmeplan AbschlussberichtQuelle: Stadt Wildberg; Nahwärme Effringen
Das Regierungspräsidium Karlsruhe ersetzt die Brücke der B 463 über die Nagold. Das neue Bauwerk wird rund einen Meter höher, damit es beim statistischen 100-jährigen Hochwasser nicht mehr einstaut. Fertigstellung ist für Ende 2026 geplant. Lage zur Nagold prüfen Sie flurstückgenau in den Hochwassergefahrenkarten des Landes — nicht pauschal für die ganze Stadt.
Quelle: RP Karlsruhe; Nagoldbrücke WildbergQuelle: Land Baden-Württemberg; Hochwassergefahrenkarten
Zuständig ist das zentrale Grundbuchamt beim Amtsgericht Böblingen (Otto-Lilienthal-Straße 24). Die Stadt führt kein eigenes Grundbuchamt. Bodenrichtwerte liefert BORIS-BW; örtlich zuständig ist der Gemeinsame Gutachterausschuss Oberes Nagoldtal in Nagold. Der Richtwert ist kein Verkaufspreis.
Quelle: Justizportal; Grundbuchamt WildbergQuelle: Amtsgericht Böblingen; GrundbuchamtQuelle: BORIS-BW; Bodenrichtwerte
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
Es gilt der landesweite Satz Baden-Württembergs (siehe Bundesland-Block in der Ortsbeschreibung). Hinzu kommen typischerweise Notar- und Grundbuchkosten; eine Maklerprovision nur nach Vereinbarung.
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt im Haushaltsjahr 2026 Hebesatz B 470 v. H. und Hebesatz A 800 v. H. (Haushaltssatzung 7. Mai 2026). Das Finanzamt Calw setzt den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an. Das ist kein Verkaufspreis.
Quelle: Stadt Wildberg; Hebesätze 2026Quelle: Stadt Wildberg; Grundsteuerreform
Beim zentralen Grundbuchamt des Amtsgerichts Böblingen (Otto-Lilienthal-Straße 24, 71034 Böblingen). Die Stadt führt kein eigenes Grundbuchamt. Einsicht nur nach Termin.
Quelle: Justizportal; Grundbuchamt WildbergQuelle: Amtsgericht Böblingen; Grundbuchamt
Öffentliche Werte liefert BORIS-BW. Örtlich zuständig ist der Gemeinsame Gutachterausschuss Oberes Nagoldtal in Nagold. Der Richtwert fließt ins Landes-Grundsteuermodell ein; er ist kein aktueller Verkaufspreis.
Quelle: BORIS-BW; BodenrichtwerteQuelle: Stadt Wildberg; Gutachterausschuss Nagold
Der Abschlussbericht vom 19. Dezember 2025 (Stadtwerke Tübingen) ist strategische Orientierung ohne unmittelbare Anschlusspflicht. In Effringen wird eine Nahwärmezentrale an der Grundschule für Schule, Rathaus und Kita-Neubau gebaut.
Quelle: Stadt Wildberg; WärmeplanQuelle: Stadt Wildberg; Nahwärme Effringen
Entlang der Nagold prüfen Sie die Hochwassergefahrenkarten des Landes flurstückgenau. Die neue Brücke der B 463 wird rund einen Meter höher, damit sie beim 100-jährigen Hochwasser nicht mehr einstaut; Fertigstellung Ende 2026.
Quelle: RP Karlsruhe; NagoldbrückeQuelle: Land Baden-Württemberg; Hochwassergefahrenkarten
Für den Bebauungsplan Ortsdurchfahrt B 463 / Talstraße gilt seit Beschluss vom 26. März 2026 erneut eine Veränderungssperre — kein generelles Bauverbot, aber Abstimmung mit der Stadt. Getrennt davon besteht das Sanierungsgebiet Zentrum Unterstadt (Sanierungsträger Wüstenrot Haus- und Städtebau).
Quelle: Stadt Wildberg; Veränderungssperre TalstraßeQuelle: Stadt Wildberg; Sanierungsgebiet Unterstadt
Landesprogramme (Wohnungsbau BW / L-Bank) gelten landesweit — siehe Bundesland-Block. Ob ein Flurstück zusätzliche Sanierungsförderung hat, hängt vom konkreten Gebiet ab (etwa Zentrum Unterstadt).
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden