Exklusives und großzügiges Familienanwesen in Ortsrandlage!


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Herrenberg – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Herrenberg kauft, plant nach der Grundsteuerreform (ab 2025) mit dem kommunalen Hebesatz der Grundsteuer B von 250 % für das Kalenderjahr 2026 (Hebesatzsatzung vom 27. Januar 2026). Grundsteuer A bleibt bei 320 %.
Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem Bodenwertmodell; die Stadt multipliziert ihn mit dem Hebesatz. Landesweite Kaufnebenkosten wie die Grunderwerbsteuer stehen im Bundesland-Block unten — nicht noch einmal als Aufsatz hier.
Quelle: Stadt Herrenberg; Hebesatzsatzung 2026Quelle: Stadt Herrenberg; Grundsteuer Anpassung
Der Gemeinderat hat am 19. Dezember 2023 die kommunale Wärmeplanung beschlossen. Bis 2040 skizziert sie klimaneutrale Wärme für Kernstadt und Teilorte und unterscheidet Eignungsgebiete für Wärmenetze von Bereichen mit eher dezentraler Versorgung.
Für Käufer ist der Plan eine Orientierung bei Heizungstausch und Sanierung — keine unmittelbare Anschlussverpflichtung. Prüfen Sie vor dem Kauf den Steckbrief Ihres Teilgebiets und die Angebote der Stadtwerke.
Quelle: Stadt Herrenberg; Wärmeplan
Eintragungen und Änderungen im Grundbuch erledigt das Grundbuchamt beim Amtsgericht Böblingen (Otto-Lilienthal-Straße 24, 71034 Böblingen). Die Stadt Herrenberg kann Auszüge nur eingeschränkt bearbeiten; Änderungen und Beratung laufen über das Amtsgericht.
Notar und Käufer steuern den Kaufvertrag dorthin. Einsicht in Grundakten ist über das Grundbuchamt oder das Grundbuchzentralarchiv möglich — nicht über das Rathaus allein.
Quelle: Amtsgericht Böblingen; GrundbuchamtQuelle: Stadt Herrenberg; Grundbuch
Ohne eigenen Stellplatz brauchen Sie in den bewirtschafteten Quartieren oft einen Bewohnerparkausweis für 144 € pro Jahr. Ab 1. Januar 2027 gelten zusätzliche Zonen an Wilhelmstraße/Wengertweg und Berliner Straße.
Für den Arbeitsweg nach Stuttgart hilft der S1-Endbahnhof im VVS; Citybusse erschließen die Wohnlagen vom ZOB. Beim Neubau oder wesentlichen Dachsanierungen greift zudem die landesweite Solarpflicht — Details im Bundesland-Block.
Quelle: Stadt Herrenberg; BewohnerparkenQuelle: Stadtwerke Herrenberg; ÖPNV
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % — landesweit einheitlich, also auch in Herrenberg. Weitere Landesinfos stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
Nach der Reform ab 2025 gilt für 2026: Grundsteuer B 250 %, Grundsteuer A 320 % (Hebesatzsatzung vom 27. Januar 2026). Messbetrag × Hebesatz ergibt die Jahressteuer laut Bescheid — nicht den Verkaufspreis.
Beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Böblingen (Otto-Lilienthal-Straße 24, 71034 Böblingen). Eintragungen und Änderungen laufen dort; die Stadt verweist darauf.
Der Plan vom 19. Dezember 2023 zeigt bis 2040, wo Wärmenetze oder dezentrale Lösungen wahrscheinlicher sind. Er verpflichtet nicht zum Sofortanschluss, hilft aber bei Sanierungs- und Heizungsentscheidungen. Steckbriefe liegen bei der Stadt.
Ja, über das KlimaG BW: Bei Neubau und wesentlichen Dachsanierungen greift die landesweite Photovoltaikpflicht. Details und Ausnahmen stehen in den FAQ des Umweltministeriums und im Bundesland-Block.
144 € pro Jahr für den Bewohnerparkausweis in den ausgewiesenen Zonen (auch 6-Monats- und 2-Jahres-Option). Ab 2027 kommen weitere Straßen dazu. Ohne eigenen Stellplatz sollten Sie die Zone vor dem Kauf prüfen.
Einkommen, Betreuungszeit, Alter und Geschwisterzahl steuern die Gebühr (Satzung ab 1. Februar 2026). August bleibt gebührenfrei; Verpflegung separat. Die Tabellen veröffentlicht die Stadt mit der Satzung.
Für viele Käufer spricht der S1-Endbahnhof im VVS: direkte Verbindung nach Stuttgart ohne Umsteigen, plus Citybus in die Wohnlagen. Ob sich die Lage rechnet, hängt von Arbeitsort und Ticketwahl ab — Fahrplan und Tarif prüfen Sie aktuell beim VVS.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden