Exklusives Wohnen auf dem Land – großzügige 250 m² auf historischem Bauernhof in Melle


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Bünde – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Bünde steht nicht unter der Mietpreisbremse der Mieterschutzverordnung NRW; Neuvertragsmieten unterliegen keiner landesweiten Deckelregel. Bestandserhöhungen sind auf 20 % in drei Jahren gekappt. Wer später kauft, plant in NRW mit 6,5 % Grunderwerbsteuer.
Quelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: Finanzamt NRW; Grunderwerbsteuer
Es gibt einen einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB (Flyer 2025). Er orientiert bei Neuvermietung und kann Mieterhöhungen zur ortsüblichen Vergleichsmiete begründen. Erfasst sind Kaltmieten ohne Betriebskosten; Einfamilienhauswerte bleiben unberücksichtigt.
Quelle: Stadt Bünde; Mietspiegel
Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Den stellt das Bauverwaltungsamt (Bahnhofstraße 13+15) aus; Gebühr 10 €, Gültigkeit ein Jahr. Allgemeiner WBS gilt NRW-weit; bei fester Wohnung in Bünde ist ein gezielter Schein möglich.
Quelle: Stadt Bünde; Wohnberechtigungsschein
Das Jugendamt erhebt einkommensgestaffelte Beiträge nach Alter, Betreuungsart und -zeit; Tabellen gelten ab 1. August 2025. Die letzten beiden Kita-Jahre vor der Einschulung sind in NRW beitragsfrei. Bei zeitgleicher Kita-/Tagespflege zahlt das erste Kind 100 %, das zweite 50 %, ab dem dritten entfällt der Beitrag.
Quelle: Stadt Bünde; Kita Elternbeiträge
Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:
Nein. Bünde gehört nicht zu den Kommunen der Mieterschutzverordnung NRW. Es gilt daher keine Mietpreisbremse für Neuverträge; die landesweite Deckelkulisse erfasst die Stadt nicht.
Es gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % innerhalb von drei Jahren (§ 558 Abs. 3 BGB). Die abgesenkte 15-Prozent-Grenze der MietSchVO NRW greift in Bünde nicht. Zusätzlich darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten.
Ja, einen einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB (Flyer 2025) auf der Stadtseite. Er dient der Orientierung bei Neuvermietung und als Begründungsmittel für Erhöhungen zur ortsüblichen Vergleichsmiete (Kaltmiete ohne Betriebskosten; ohne Einfamilienhauswerte).
Für öffentlich geförderte Wohnungen ja. Den Wohnberechtigungsschein stellt das Bauverwaltungsamt (Bahnhofstraße 13+15) aus; Gebühr 10 €, Gültigkeit ein Jahr. Allgemeiner WBS: NRW-weit; gezielter WBS: für eine konkrete Wohnung in Bünde.
Beiträge staffelt das Jugendamt nach Einkommen, Alter und Betreuungszeit; Tabellen ab 1. August 2025. Die letzten beiden Kita-Jahre vor der Schule sind beitragsfrei. Kita/Tagespflege zeitgleich: 100 % / 50 % / ab dem dritten Kind 0 %. Anmeldung Kita direkt in der Einrichtung.
Indirekt ja: Die Grundsteuer darf der Vermieter über die Betriebskosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Für 2026 gilt Hebesatz B 639 % (neue Grundsteuer ab 2025, Bundesmodell). Ohne Umlageklausel trägt der Eigentümer die Steuer.
Ab Bahnhof Bünde (Westf) verbinden RB 61 (Wiehengebirgs-Bahn) und RB 71 (Ravensberger Bahn) die Stadt u. a. mit Bielefeld; die RB 61 führt auch Richtung Osnabrück/Rheine. Details stehen im DB-Regelfahrplan.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden