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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Bad Endorf – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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In Bad Endorf gilt die bayerische Mieterschutzverordnung: Der Markt steht in der Anlage unter Landkreis Rosenheim (Nr. 1.17.2). Die Verordnung gilt vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029. Bei Neuvermietung darf die Miete in der Regel höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Im laufenden Vertrag greift die abgesenkte Kappungsgrenze: höchstens 15 % Erhöhung in drei Jahren, nicht die bundesweite 20-Prozent-Regel. Zusätzlich kann die verlängerte Kündigungssperrfrist nach Umwandlung in Wohnungseigentum gelten. Das ist Ortsgeltung per Verordnung, nicht eine automatische Regel für ganz Bayern.
Quelle: Justiz Bayern; Mieterschutzverordnung PDFQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage
Der Markt Bad Endorf veröffentlicht keinen eigenen Mietspiegel. Der Gutachterausschuss des Landkreises Rosenheim stellt Mietwerte für wiederverkaufte Wohnungen als Marktinformation bereit und weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Tabellen keinen Mietspiegel im Sinne der §§ 558c und 558d BGB ersetzen. Der qualifizierte Mietspiegel der Stadt Rosenheim (Fortschreibung 2025, gültig ab 1. August 2025) gilt nur im Stadtgebiet, nicht in dieser Marktgemeinde. Für eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete brauchen Vermieter deshalb andere Begründungen — etwa Vergleichswohnungen oder ein Gutachten. Ob ein einfacher Mietspiegel nachgereicht wird, entscheidet der Markt selbst; verbindliche Auskunft gibt das Rathaus, Bahnhofstraße 6.
Quelle: Landkreis Rosenheim; Mietwerte kein SpiegelQuelle: Stadt Rosenheim; Mietspiegel Stadtgebiet
Geförderte Mietwohnungen dürfen nur mit gültigem Wohnberechtigungsschein vergeben werden. Zuständig für Bewerber mit Wohnsitz im Landkreis ist das Landratsamt Rosenheim, Sozialer Wohnungsbau, Wittelsbacherstraße 53, 83022 Rosenheim. Das Antragsformular listet Bad Endorf als Zielgemeinde. Zusätzlich zur Feststellung der Wohnberechtigung braucht jede Person ab 16 Jahren eine Einkommenserklärung mit Nachweisen. Der Markt selbst führt kein eigenes Wohnungsamt, das Sozialwohnungen zuteilt; freie gebundene Wohnungen finden Sie über Vermieter und die Kreisbehörde. Wohngeld (Mietzuschuss) beantragen Sie ebenfalls beim Landratsamt.
Quelle: Landkreis Rosenheim; Wohnberechtigungsschein
Im Ortsrecht gibt es keine Bewohnerparkzone mit Parkausweis. Stattdessen gelten die Parkplatzbenutzungs- und die Parkplatzgebührensatzung vom 28. Juli 2026 für öffentliche Flächen des Marktes. Wer ohne Stellplatz im Mietvertrag steht, teilt sich diese Plätze mit Kurzparkern und Besuchern; die konkrete Gebühr lesen Sie in der Satzung, nicht aus einer App-Werbung. Anschluss an das kommunale Wärmenetz (Heizwerk Simsseeweg, seit Februar 2026 beim KU) betrifft nur angeschlossene Gebäude — das steht dann in der Betriebskostenabrechnung, nicht automatisch in jedem Mietvertrag.
Quelle: Markt Bad Endorf; ParkplatzsatzungenQuelle: Markt Bad Endorf; Kommunalunternehmen Wärme
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
Ja. Bad Endorf ist in der Anlage der Mieterschutzverordnung (Landkreis Rosenheim, Nr. 1.17.2) genannt. Die Verordnung gilt vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029. Bei Neuvertragsmieten gilt in der Regel die 10-Prozent-Grenze über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Landesweite Kulisse steht im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
Quelle: Justiz Bayern; Mieterschutzverordnung PDFQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage
Weil der Markt in der MiSchuV steht, gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: höchstens 15 % in drei Jahren, nicht 20 %. Die Erhöhung darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten. Details zur Verordnung stehen im PDF des Justizministeriums.
Nein, der Markt veröffentlicht keinen Mietspiegel. Die Mietwert-Tabellen des Landkreises Rosenheim sind ausdrücklich kein Mietspiegel nach §§ 558c/d BGB. Der qualifizierte Mietspiegel der Stadt Rosenheim gilt nur im Stadtgebiet, nicht in dieser Marktgemeinde.
Quelle: Landkreis Rosenheim; Mietwerte kein SpiegelQuelle: Stadt Rosenheim; Mietspiegel Stadtgebiet
An das Landratsamt Rosenheim, Sozialer Wohnungsbau, Wittelsbacherstraße 53, 83022 Rosenheim — nicht an die Marktverwaltung. Das Formular listet Bad Endorf als Zielgemeinde. Pro Person ab 16 Jahren brauchen Sie eine Einkommenserklärung mit Nachweisen.
Der Markt führt kein Wohnungsamt, das Sozialwohnungen zuteilt. Gebundene Wohnungen vergibt der jeweilige Vermieter gegen WBS. Wohngeld (Mietzuschuss) beantragen Sie beim Landratsamt Rosenheim, nicht im Rathaus Bahnhofstraße 6.
Im Ortsrecht ist kein Bewohnerparkausweis vorgesehen. Öffentliche Parkplätze des Marktes unterliegen der Gebühren- und Benutzungssatzung vom 28. Juli 2026. Ob ein Stellplatz zur Wohnung gehört, steht im Mietvertrag.
Nur wenn das Gebäude angeschlossen ist. Das Kommunalunternehmen Bad Endorf betreibt seit Februar 2026 das Biomasse-Heizwerk im Simsseeweg 15. Eine allgemeine Anschlusspflicht für alle Mietwohnungen folgt daraus nicht; maßgeblich sind Vertrag und Gebäudeanschluss.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden