Immobilien zum Mieten in Stephanskirchen

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Das Wichtigste zum Mieten in Stephanskirchen

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Stephanskirchen die Mietpreisbremse: Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bestandserhöhungen sind auf 15 % in drei Jahren gekappt (Mieterschutzverordnung, bis 31. Dezember 2029). Einen amtlichen Mietspiegel veröffentlicht die Gemeinde nicht; der Gutachterausschuss des Landkreises stellt seine Mietwert-Auswertung ausdrücklich nicht als Mietspiegel dar.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Gesetze Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: Gemeinde Stephanskirchen; OrtsrechtQuelle: Landkreis Rosenheim; Mietwerte Hinweis

Wohnberechtigung kommt vom Landratsamt in Rosenheim

Den Wohnberechtigungsschein (Nachweis für öffentlich geförderte Mietwohnungen) beantragen Sie beim Landratsamt Rosenheim, Sozialer Wohnungsbau, Wittelsbacherstraße 53 — nicht im Rathaus Stephanskirchen. Voraussetzung ist unter anderem Wohnsitz im Landkreis und die Einkommensgrenzen. Online-Antrag und Formulare stehen auf der Kreis-Seite; ab 16 Jahren braucht jedes Haushaltsmitglied eine Einkommenserklärung. Die neue Grundsteuer (ab 2025) dürfen Vermieter über die Nebenkosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht; Hebesatz B liegt bei 270 v. H.

Quelle: Landratsamt Rosenheim; WohnberechtigungQuelle: Gemeinde Stephanskirchen; Hebesatzsatzung

Fünf Kitas, Anmeldung nur noch online

Im Gemeindegebiet gibt es fünf Kindertagesstätten (Krippe und Kindergarten in jeder Einrichtung). Für 2026/27 lief die Anmeldung erstmals ausschließlich über den Kitaplatz-Piloten (30. Januar bis 28. Februar 2026); der Zeitpunkt der Einsendung entscheidet nicht über die Vergabe. Die Gebührenübersicht (Stand 03.03.2025) staffelt nach Buchungszeit: Kindergarten ab 130 € (über 4–5 Stunden), Krippe ab 260 €; plus Spiel- und Verpflegungsgeld. Wer statt Kita eine Tagespflege nutzt, kann den freiwilligen Gemeindezuschuss von bis zu 100 € im Monat beantragen. Eine Bewohnerparkausweis-Satzung führt das Ortsrecht nicht.

Quelle: Gemeinde Stephanskirchen; KinderbetreuungQuelle: Gemeinde Stephanskirchen; Kita-AnmeldungQuelle: Gemeinde Stephanskirchen; Kita-GebührenQuelle: Gemeinde Stephanskirchen; Ortsrecht Parken

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 % (Kauf; für Mieter nachrangig)
  • Neue Grundsteuer ab 2025: wertunabhängiges Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Mietpreisbremse / Kappung 15 %: nur in ausgewiesenen Gemeinden (MiSchuV), nicht landesweit
  • Kindergarten: Elternbeitragszuschuss 100 €/Monat noch bis 31.12.2026; ab 01.01.2027 Umschichtung in die Betriebskostenförderung

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zum Mieten in Stephanskirchen

  • Gilt in Stephanskirchen die Mietpreisbremse?
  • Steht Stephanskirchen in der MiSchuV?
  • Seit wann gilt die Bremse hier?

Ja. Die Gemeinde steht in der Anlage zur Mieterschutzverordnung (Nr. 1.17.22, Landkreis Rosenheim). Seit dem 1. Januar 2026 (bis 31. Dezember 2029) darf die Miete bei Neuvermietung von Bestandswohnungen höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen (etwa bestimmter Neubau) richten sich nach Bundesrecht — im Zweifel Fachstelle.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Gesetze Bayern; Mieterschutzverordnung

  • Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen in Stephanskirchen?
  • 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
  • Ist die Kappung in Stephanskirchen abgesenkt?

Es gilt die abgesenkte Grenze von 15 % in drei Jahren, weil Stephanskirchen als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen ist. Die allgemeine 20-Prozent-Grenze greift hier nicht. Zusätzlich bleiben Wartefrist und Deckelung an der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Kappung

  • Gibt es in Stephanskirchen einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Hat der Landkreis einen Mietspiegel für Stephanskirchen?

Nein. Das Ortsrecht der Gemeinde enthält keinen Mietspiegel. Der Gutachterausschuss des Landkreises veröffentlicht Mietwert-Tabellen, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass sie keinen Mietspiegel nach BGB ersetzen und sich nicht zur Begründung einer Mieterhöhung eignen.

Quelle: Gemeinde Stephanskirchen; OrtsrechtQuelle: Landkreis Rosenheim; Mietwerte Hinweis

  • Wo beantrage ich in Stephanskirchen einen Wohnberechtigungsschein?
  • Ist das Rathaus für den WBS zuständig?
  • Gibt es einen Online-Antrag?

Beim Landratsamt Rosenheim, Sozialer Wohnungsbau, Wittelsbacherstraße 53, 83022 Rosenheim — nicht im Rathaus Stephanskirchen. Sie müssen im Landkreis wohnen und die Einkommensgrenzen erfüllen. Online-Antrag und Unterlagenliste stehen auf der Kreis-Seite; ab 16 Jahren braucht jedes Haushaltsmitglied eine Einkommenserklärung.

Quelle: Landratsamt Rosenheim; Wohnberechtigung

  • Dürfen Vermieter in Stephanskirchen die Grundsteuer umlegen?
  • Steht der Hebesatz in den Nebenkosten?
  • Wie hoch ist Hebesatz B in Stephanskirchen?

Ja — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Klausel, bleibt die Steuer beim Eigentümer. Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gilt Hebesatz B von 270 v. H. (Hebesatzsatzung vom 22. Oktober 2024). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Gemeinde den Hebesatz. Das ist kein Marktwert.

Quelle: Gemeinde Stephanskirchen; Hebesatzsatzung

  • Was zahlen Familien in Stephanskirchen für Kita und Krippe?
  • Gibt es einen Geschwisterbonus?
  • Zahlt die Gemeinde bei Tagespflege dazu?

Die Übersicht (Stand 03.03.2025) staffelt nach Buchungszeit: Kindergarten ab 130 € (über 4–5 Stunden), Krippe ab 260 €; Spiel- und Verpflegungsgeld kommt hinzu. Geschwisterbonus: 20 € (Kindergarten) bzw. 40 € (Krippe) für das jüngere Kind. Der Landes-Elternbeitragszuschuss mindert den Kindergarten-Anteil — siehe Bundesland-Block. Bei reiner Tagespflege kann die Gemeinde bis zu 100 € im Monat bezuschussen.

Quelle: Gemeinde Stephanskirchen; Kita-Gebühren

  • Brauche ich in Stephanskirchen einen Bewohnerparkausweis?
  • Gibt es Bewohnerparken?
  • Wo parke ich ohne Stellplatz?

Nein — eine Bewohnerparkausweis-Satzung steht nicht im Ortsrecht. Beim Neubau gilt die Stellplatzsatzung für Bauherren, nicht als Anwohnerausweis. Ohne eigenen Platz nutzen viele den Bus nach Rosenheim oder das Anruf-Sammel-Taxi (täglich 5–1 Uhr).

Quelle: Gemeinde Stephanskirchen; OrtsrechtQuelle: VGR Rosenheim; Anruf-Sammel-Taxi

  • Wie komme ich als Mieter ohne Auto nach Rosenheim?
  • Reichen Bus und AST für den Alltag?
  • Gilt das Deutschland-Ticket im AST?

Mit den MVV-Bussen 496, 497 und 498 nach Rosenheim (Gemeinde in Tarifzone 8). Ergänzend fährt das AST täglich 5–1 Uhr; MVV-Tarif und Deutschland-Ticket gelten dort nicht. Einen eigenen Bahnhalt weist die Gemeinde nicht aus.

Quelle: MVV; Regionalbus 496Quelle: VGR Rosenheim; Anruf-Sammel-Taxi

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