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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Stephanskirchen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Stephanskirchen die Mietpreisbremse: Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bestandserhöhungen sind auf 15 % in drei Jahren gekappt (Mieterschutzverordnung, bis 31. Dezember 2029). Einen amtlichen Mietspiegel veröffentlicht die Gemeinde nicht; der Gutachterausschuss des Landkreises stellt seine Mietwert-Auswertung ausdrücklich nicht als Mietspiegel dar.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Gesetze Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: Gemeinde Stephanskirchen; OrtsrechtQuelle: Landkreis Rosenheim; Mietwerte Hinweis
Den Wohnberechtigungsschein (Nachweis für öffentlich geförderte Mietwohnungen) beantragen Sie beim Landratsamt Rosenheim, Sozialer Wohnungsbau, Wittelsbacherstraße 53 — nicht im Rathaus Stephanskirchen. Voraussetzung ist unter anderem Wohnsitz im Landkreis und die Einkommensgrenzen. Online-Antrag und Formulare stehen auf der Kreis-Seite; ab 16 Jahren braucht jedes Haushaltsmitglied eine Einkommenserklärung. Die neue Grundsteuer (ab 2025) dürfen Vermieter über die Nebenkosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht; Hebesatz B liegt bei 270 v. H.
Quelle: Landratsamt Rosenheim; WohnberechtigungQuelle: Gemeinde Stephanskirchen; Hebesatzsatzung
Im Gemeindegebiet gibt es fünf Kindertagesstätten (Krippe und Kindergarten in jeder Einrichtung). Für 2026/27 lief die Anmeldung erstmals ausschließlich über den Kitaplatz-Piloten (30. Januar bis 28. Februar 2026); der Zeitpunkt der Einsendung entscheidet nicht über die Vergabe. Die Gebührenübersicht (Stand 03.03.2025) staffelt nach Buchungszeit: Kindergarten ab 130 € (über 4–5 Stunden), Krippe ab 260 €; plus Spiel- und Verpflegungsgeld. Wer statt Kita eine Tagespflege nutzt, kann den freiwilligen Gemeindezuschuss von bis zu 100 € im Monat beantragen. Eine Bewohnerparkausweis-Satzung führt das Ortsrecht nicht.
Quelle: Gemeinde Stephanskirchen; KinderbetreuungQuelle: Gemeinde Stephanskirchen; Kita-AnmeldungQuelle: Gemeinde Stephanskirchen; Kita-GebührenQuelle: Gemeinde Stephanskirchen; Ortsrecht Parken
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
Ja. Die Gemeinde steht in der Anlage zur Mieterschutzverordnung (Nr. 1.17.22, Landkreis Rosenheim). Seit dem 1. Januar 2026 (bis 31. Dezember 2029) darf die Miete bei Neuvermietung von Bestandswohnungen höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen (etwa bestimmter Neubau) richten sich nach Bundesrecht — im Zweifel Fachstelle.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Gesetze Bayern; Mieterschutzverordnung
Es gilt die abgesenkte Grenze von 15 % in drei Jahren, weil Stephanskirchen als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen ist. Die allgemeine 20-Prozent-Grenze greift hier nicht. Zusätzlich bleiben Wartefrist und Deckelung an der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Nein. Das Ortsrecht der Gemeinde enthält keinen Mietspiegel. Der Gutachterausschuss des Landkreises veröffentlicht Mietwert-Tabellen, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass sie keinen Mietspiegel nach BGB ersetzen und sich nicht zur Begründung einer Mieterhöhung eignen.
Quelle: Gemeinde Stephanskirchen; OrtsrechtQuelle: Landkreis Rosenheim; Mietwerte Hinweis
Beim Landratsamt Rosenheim, Sozialer Wohnungsbau, Wittelsbacherstraße 53, 83022 Rosenheim — nicht im Rathaus Stephanskirchen. Sie müssen im Landkreis wohnen und die Einkommensgrenzen erfüllen. Online-Antrag und Unterlagenliste stehen auf der Kreis-Seite; ab 16 Jahren braucht jedes Haushaltsmitglied eine Einkommenserklärung.
Ja — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Klausel, bleibt die Steuer beim Eigentümer. Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gilt Hebesatz B von 270 v. H. (Hebesatzsatzung vom 22. Oktober 2024). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Gemeinde den Hebesatz. Das ist kein Marktwert.
Die Übersicht (Stand 03.03.2025) staffelt nach Buchungszeit: Kindergarten ab 130 € (über 4–5 Stunden), Krippe ab 260 €; Spiel- und Verpflegungsgeld kommt hinzu. Geschwisterbonus: 20 € (Kindergarten) bzw. 40 € (Krippe) für das jüngere Kind. Der Landes-Elternbeitragszuschuss mindert den Kindergarten-Anteil — siehe Bundesland-Block. Bei reiner Tagespflege kann die Gemeinde bis zu 100 € im Monat bezuschussen.
Nein — eine Bewohnerparkausweis-Satzung steht nicht im Ortsrecht. Beim Neubau gilt die Stellplatzsatzung für Bauherren, nicht als Anwohnerausweis. Ohne eigenen Platz nutzen viele den Bus nach Rosenheim oder das Anruf-Sammel-Taxi (täglich 5–1 Uhr).
Quelle: Gemeinde Stephanskirchen; OrtsrechtQuelle: VGR Rosenheim; Anruf-Sammel-Taxi
Mit den MVV-Bussen 496, 497 und 498 nach Rosenheim (Gemeinde in Tarifzone 8). Ergänzend fährt das AST täglich 5–1 Uhr; MVV-Tarif und Deutschland-Ticket gelten dort nicht. Einen eigenen Bahnhalt weist die Gemeinde nicht aus.
Quelle: MVV; Regionalbus 496Quelle: VGR Rosenheim; Anruf-Sammel-Taxi
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden