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In Rosenheim - Oberbay gibt es 1 Wohnung zur Miete. Stand: 09.08.2026.
Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.
Seit dem 1. Januar 2026 begrenzt die MiSchuV Bayern in Rosenheim die Neuvertragsmiete: höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietpreisbremse bis 31. Dezember 2029). Im Bestand gilt die Kappungsgrenze 15 % in drei Jahren. Beim Kauf in Bayern fallen 3,5 % Grunderwerbsteuer an — für Mieter vor allem als Orientierung, falls Sie später kaufen.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV TextQuelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer
Orientierung liefert der qualifizierte Mietspiegel Rosenheim 2025 (in Kraft seit 1. August 2025, Online-Rechner und Broschüre der Stadt). Er hilft zu prüfen, ob die geforderte Nettokaltmiete die 10- %-Grenze der Mietpreisbremse einhält. Ausnahmen gelten unter anderem für bestimmte Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen.
Quelle: Stadt Rosenheim; Mietspiegel 2025
Für geförderte Sozialwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn das Haushaltseinkommen die Grenzen einhält. In Rosenheim ist das Sachgebiet Wohnungsvergabe zuständig. Die Grundsteuer B (Hebesatz 600 % ab 2025, neue Grundsteuer nach der Reform, bayerisches Flächenmodell) darf nur über die Nebenkosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Quelle: Stadt Rosenheim; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Rosenheim; Grundsteuer Hebesätze
Elternbeiträge setzt der jeweilige Träger; der Freistaat bezuschusst Kindergartenbeiträge mit 100 € pro Kind und Monat (ab 1. September des Jahres, in dem das Kind drei wird, bis zur Einschulung). Anmeldung läuft jährlich vom 1. bis 15. März über das Kita-Onlineportal. In Bewohnerparkzonen kostet der Ausweis derzeit 30,70 € pro Jahr.
Quelle: StMAS Bayern; Kita-BeitragszuschussQuelle: Stadt Rosenheim; Kita-AnmeldungQuelle: Stadt Rosenheim; Bewohnerparken
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der kreisfreien Stadt Rosenheim die bayerische Mieterschutzverordnung: Bei Neuvermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Verordnung gilt bis zum 31. Dezember 2029.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV TextQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutz Presse
In Rosenheim gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um höchstens 15 % steigen (statt der allgemeinen 20 %), soweit die ortsübliche Vergleichsmiete das zulässt. Grundlage ist dieselbe MiSchuV wie bei der Mietpreisbremse.
Ja. Rosenheim hat einen qualifizierten Mietspiegel (Fortschreibung 2025) nach § 558d BGB, in Kraft seit dem 1. August 2025. Broschüre, Dokumentation und Online-Rechner finden Sie auf der Seite der Stadt; er deckt freifinanzierten Wohnraum ab, nicht preisgebundenen Sozialwohnraum.
Für geförderte Sozialwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS); die Erteilung hängt vom Haushaltseinkommen ab. Zuständig ist das Sachgebiet Wohnungsvergabe der Stadt Rosenheim. Die Vermittlung der konkreten Wohnung erfolgt über die jeweiligen Vermieter.
Die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) darf Vermieter über die Nebenkosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Bayern nutzt ein Flächenmodell; der Hebesatz B der Stadt beträgt ab 2025 600 %. Ob und in welcher Höhe Sie betroffen sind, steht in Ihrer Abrechnung und im Vertrag.
Ja, auch als Mieter — wenn Sie mit Hauptwohnsitz in einer Bewohnerparkzone gemeldet sind und keinen privaten Stellplatz haben. Die Jahresgebühr beträgt derzeit 30,70 €. Der Ausweis begründet keinen Anspruch auf einen freien Stellplatz.
Die Online-Anmeldung läuft über das Kita-Portal mit BayernID; der Hauptzeitraum ist jährlich vom 1. bis 15. März für das Kita-Jahr ab September. Sie priorisieren mindestens drei und höchstens fünf Einrichtungen; die Träger vergeben die Plätze. Der Rechtsanspruch nach § 24 SGB VIII ist zusätzlich schriftlich bei der Stadt anzuzeigen.
Für die Kindergartenzeit bezuschusst der Freistaat die Elternbeiträge mit 100 € pro Kind und Monat — ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei wird, bis zur Einschulung. Die Einrichtungen reduzieren den Beitrag entsprechend; ein eigener Elternantrag ist nicht nötig. Verpflegung und Krippe bleiben davon unberührt.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden