Immobilien zum Mieten in Kolbermoor

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Das Wichtigste zum Mieten in Kolbermoor

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Kolbermoor die Mietpreisbremse und die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren (MiSchuV, bis 31. Dezember 2029). Wer später kauft, zahlt in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer — für Mietinteressierte relevant als Vergleichsrahmen der Nebenkosten beim Eigentum.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV TextQuelle: BayernPortal; MieterschutzQuelle: Finanzamt München; Grunderwerbsteuer

Woran prüfen Sie eine Neuvertragsmiete?

Die vereinbarte Nettokaltmiete darf die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen. Ausnahmen gelten unter anderem für Erstvermietung nach dem 1. Oktober 2014, umfassende Modernisierung und eine bereits höhere Vormiete. Im Bestand bleibt die Erhöhung auf 15 % in drei Jahren begrenzt.

Quelle: BayernPortal; Bremse Ausnahmen

Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Für geförderte Sozialwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Anträge für Kolbermoor nehmen Sie beim Landratsamt Rosenheim, Sozialer Wohnungsbau (Wittelsbacherstraße 53), entgegen — nicht im Rathaus. Das Formular WBS I und Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate sind Pflicht.

Quelle: BayernPortal; WohnberechtigungsscheinQuelle: Landratsamt Rosenheim; WBS Antrag

Was kostet die Kita für Mietfamilien?

Es gibt keine generelle Beitragsfreiheit. Die Stadt setzt die Elternbeiträge verbindlich; Träger dürfen Kindergartenbeiträge um bis zu 10 %, Krippen um bis zu 5 % erhöhen. Aktuelle Sätze gelten ab 1. September 2025 bzw. 2026. Bis 31. Dezember 2026 mindert der Freistaat Kindergartenbeiträge um 100 € monatlich.

Quelle: Stadt Kolbermoor; Kita-GebührenQuelle: StMAS Bayern; Beitragszuschuss

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zum Mieten in Kolbermoor

  • Gilt in Kolbermoor die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvertragsmiete beliebig hoch sein?
  • Bis wann läuft die MiSchuV?

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die bayerische Mieterschutzverordnung; Kolbermoor steht in der Gemeindeliste. Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen. Die Verordnung läuft bis zum 31. Dezember 2029.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV TextQuelle: Verkündung Bayern; Gemeindeliste

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Kolbermoor?
  • Sind Mieterhöhungen auf 15 Prozent begrenzt?
  • Was ist die abgesenkte Kappungsgrenze?

In Kolbermoor gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren (statt der bundesweiten 20 %). Modernisierungs- und Betriebskostenerhöhungen bleiben außer Betracht. Voraussetzung für eine Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete bleibt unter anderem eine unveränderte Miete seit mindestens 15 Monaten.

Quelle: BayernPortal; Kappungsgrenze

  • Welche Ausnahmen hat die Mietpreisbremse?
  • Gilt die Bremse auch für Neubau?
  • Was zählt als umfassende Modernisierung?

Ausnahmen gelten unter anderem für Wohnraum, der nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wird, nach umfassender Modernisierung erstmals vermietet wird, bei bereits höherer Vormiete oder wenn in den letzten drei Jahren modernisiert wurde (dann ggf. bis 8 % der Kosten jährlich zusätzlich).

Quelle: BayernPortal; Bremse Ausnahmen

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn?
  • Wo ist das Wohnungsamt für Kolbermoor?
  • Welches Formular brauche ich für Sozialwohnungen?

Für gebundenen Sozialwohnraum brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Anträge für Kolbermoor gehen an das Landratsamt Rosenheim, Sozialer Wohnungsbau, Wittelsbacherstraße 53 — Formular WBS I plus Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate.

Quelle: BayernPortal; WohnberechtigungsscheinQuelle: Landratsamt Rosenheim; WBS Antrag

  • Was kosten Kita und Hort für Mieterfamilien?
  • Gibt es Beitragsfreiheit in Kolbermoor?
  • Wann gilt der 100-Euro-Zuschuss?

Die Stadt setzt die Elternbeiträge verbindlich; Träger dürfen Kindergartenbeiträge um bis zu 10 %, Krippen um bis zu 5 % anheben. Tabellen ab 1. September 2025/2026. Bis Ende 2026 mindert der Freistaat Kindergartenbeiträge um 100 € monatlich — ohne Extra-Antrag der Eltern.

Quelle: Stadt Kolbermoor; Kita-GebührenQuelle: StMAS Bayern; Beitragszuschuss

  • Wie komme ich als Mieter ohne Auto nach Rosenheim oder München?
  • Reicht der ÖPNV für den Arbeitsweg?

Kolbermoor ist MVV-Gebiet. Meridian und RB 58 verbinden den Bahnhof mit Rosenheim und München; Stadtbusse erschließen Wohnquartiere. Tickets und Fahrpläne über die MVV-App.

Quelle: Stadt Kolbermoor; Personennahverkehr

  • Betrifft mich als Mieter die neue Grundsteuer?
  • Darf der Vermieter die Grundsteuer umlegen?

Die Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) zahlt der Eigentümer an die Stadt. Ob sie über die Betriebskostenabrechnung umgelegt wird, hängt vom Mietvertrag ab — fehlt die Klausel, bleibt sie beim Vermieter. Der Hebesatz B liegt in Kolbermoor bei 400 %.

Quelle: Grüne Kolbermoor; Hebesatz BeschlussQuelle: Grundsteuer Bayern; Reform ab 2025

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