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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Kolbermoor – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Kolbermoor die Mietpreisbremse und die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren (MiSchuV, bis 31. Dezember 2029). Wer später kauft, zahlt in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer — für Mietinteressierte relevant als Vergleichsrahmen der Nebenkosten beim Eigentum.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV TextQuelle: BayernPortal; MieterschutzQuelle: Finanzamt München; Grunderwerbsteuer
Die vereinbarte Nettokaltmiete darf die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen. Ausnahmen gelten unter anderem für Erstvermietung nach dem 1. Oktober 2014, umfassende Modernisierung und eine bereits höhere Vormiete. Im Bestand bleibt die Erhöhung auf 15 % in drei Jahren begrenzt.
Quelle: BayernPortal; Bremse Ausnahmen
Für geförderte Sozialwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Anträge für Kolbermoor nehmen Sie beim Landratsamt Rosenheim, Sozialer Wohnungsbau (Wittelsbacherstraße 53), entgegen — nicht im Rathaus. Das Formular WBS I und Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate sind Pflicht.
Quelle: BayernPortal; WohnberechtigungsscheinQuelle: Landratsamt Rosenheim; WBS Antrag
Es gibt keine generelle Beitragsfreiheit. Die Stadt setzt die Elternbeiträge verbindlich; Träger dürfen Kindergartenbeiträge um bis zu 10 %, Krippen um bis zu 5 % erhöhen. Aktuelle Sätze gelten ab 1. September 2025 bzw. 2026. Bis 31. Dezember 2026 mindert der Freistaat Kindergartenbeiträge um 100 € monatlich.
Quelle: Stadt Kolbermoor; Kita-GebührenQuelle: StMAS Bayern; Beitragszuschuss
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die bayerische Mieterschutzverordnung; Kolbermoor steht in der Gemeindeliste. Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen. Die Verordnung läuft bis zum 31. Dezember 2029.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV TextQuelle: Verkündung Bayern; Gemeindeliste
In Kolbermoor gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren (statt der bundesweiten 20 %). Modernisierungs- und Betriebskostenerhöhungen bleiben außer Betracht. Voraussetzung für eine Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete bleibt unter anderem eine unveränderte Miete seit mindestens 15 Monaten.
Ausnahmen gelten unter anderem für Wohnraum, der nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wird, nach umfassender Modernisierung erstmals vermietet wird, bei bereits höherer Vormiete oder wenn in den letzten drei Jahren modernisiert wurde (dann ggf. bis 8 % der Kosten jährlich zusätzlich).
Für gebundenen Sozialwohnraum brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Anträge für Kolbermoor gehen an das Landratsamt Rosenheim, Sozialer Wohnungsbau, Wittelsbacherstraße 53 — Formular WBS I plus Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate.
Quelle: BayernPortal; WohnberechtigungsscheinQuelle: Landratsamt Rosenheim; WBS Antrag
Die Stadt setzt die Elternbeiträge verbindlich; Träger dürfen Kindergartenbeiträge um bis zu 10 %, Krippen um bis zu 5 % anheben. Tabellen ab 1. September 2025/2026. Bis Ende 2026 mindert der Freistaat Kindergartenbeiträge um 100 € monatlich — ohne Extra-Antrag der Eltern.
Quelle: Stadt Kolbermoor; Kita-GebührenQuelle: StMAS Bayern; Beitragszuschuss
Kolbermoor ist MVV-Gebiet. Meridian und RB 58 verbinden den Bahnhof mit Rosenheim und München; Stadtbusse erschließen Wohnquartiere. Tickets und Fahrpläne über die MVV-App.
Die Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) zahlt der Eigentümer an die Stadt. Ob sie über die Betriebskostenabrechnung umgelegt wird, hängt vom Mietvertrag ab — fehlt die Klausel, bleibt sie beim Vermieter. Der Hebesatz B liegt in Kolbermoor bei 400 %.
Quelle: Grüne Kolbermoor; Hebesatz BeschlussQuelle: Grundsteuer Bayern; Reform ab 2025
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden