Immobilien zum Mieten in Raubling

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Das Wichtigste zum Mieten in Raubling

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Raubling die Mietpreisbremse: Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bestandserhöhungen sind auf 15 % in drei Jahren gekappt (Mieterschutzverordnung, bis 31. Dezember 2029). Einen amtlichen Mietspiegel veröffentlicht die Gemeinde nicht; der Gutachterausschuss des Landkreises stellt seine Mietwert-Auswertung ausdrücklich nicht als Mietspiegel dar.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Gesetze Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: Gemeinde Raubling; OrtsrechtQuelle: Landkreis Rosenheim; Mietwerte Hinweis

Wohnberechtigung kommt vom Landratsamt in Rosenheim

Den Wohnberechtigungsschein (Nachweis für öffentlich geförderte Mietwohnungen) beantragen Sie beim Landratsamt Rosenheim, Sozialer Wohnungsbau, Wittelsbacherstraße 53 — nicht im Rathaus Raubling. Voraussetzung ist unter anderem Wohnsitz im Landkreis und die Einkommensgrenzen. Online-Antrag und Formulare stehen auf der Kreis-Seite; ab 16 Jahren braucht jedes Haushaltsmitglied eine Einkommenserklärung. Die neue Grundsteuer (ab 2025) dürfen Vermieter über die Nebenkosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht; Hebesatz B liegt bei 260 v. H.

Quelle: Landratsamt Rosenheim; WohnberechtigungQuelle: Gemeinde Raubling; Hebesatz-Satzung

Kita-Gebühren greifen ab September, der Zuschuss sitzt im Landesblock

Die Gebührensatzung der Gemeinde (2. Änderung, in Kraft 1. September 2025) staffelt Beiträge nach Buchungszeit. Ein Träger veröffentlicht die Tabelle als einheitlich für die gemeindlichen Einrichtungen: Kindergarten-Grundbeträge liegen je nach Buchung zwischen 113 und 168 € im Monat, zuzüglich Spiel- und Getränkegeld. Der Landes-Elternbeitragszuschuss für Kindergartenkinder mindert den Elternanteil — Details im Bundesland-Block. Eine Bewohnerparkausweis-Satzung führt das Ortsrecht nicht; Stellplätze beim Neubau richtet die Stellplatzsatzung.

Quelle: Gemeinde Raubling; Kita- und StellplatzsatzungQuelle: KiGa Sonnenblume; Kita-GebührenQuelle: Gemeinde Raubling; Kinderbetreuung

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zum Mieten in Raubling

  • Gilt in Raubling die Mietpreisbremse?
  • Steht Raubling in der MiSchuV?
  • Seit wann gilt die Bremse hier?

Ja. Die Gemeinde steht in der Anlage zur Mieterschutzverordnung (Nr. 1.17.16, Landkreis Rosenheim). Seit dem 1. Januar 2026 (bis 31. Dezember 2029) darf die Miete bei Neuvermietung von Bestandswohnungen höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen (etwa bestimmter Neubau) richten sich nach Bundesrecht — im Zweifel Fachstelle.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Gesetze Bayern; Mieterschutzverordnung

  • Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen in Raubling?
  • 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
  • Ist die Kappung in Raubling abgesenkt?

Es gilt die abgesenkte Grenze von 15 % in drei Jahren, weil Raubling als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen ist. Die allgemeine 20-Prozent-Grenze greift hier nicht. Zusätzlich bleiben Wartefrist und Deckelung an der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Kappung

  • Gibt es in Raubling einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Hat der Landkreis einen Mietspiegel für Raubling?

Nein. Das Ortsrecht der Gemeinde enthält keinen Mietspiegel. Der Gutachterausschuss des Landkreises veröffentlicht Mietwert-Tabellen, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass sie keinen Mietspiegel nach BGB ersetzen und sich nicht zur Begründung einer Mieterhöhung eignen.

Quelle: Gemeinde Raubling; OrtsrechtQuelle: Landkreis Rosenheim; Mietwerte Hinweis

  • Wo beantrage ich in Raubling einen Wohnberechtigungsschein?
  • Ist das Rathaus für den WBS zuständig?
  • Gibt es einen Online-Antrag?

Beim Landratsamt Rosenheim, Sozialer Wohnungsbau, Wittelsbacherstraße 53, 83022 Rosenheim — nicht im Rathaus Raubling. Sie müssen im Landkreis wohnen und die Einkommensgrenzen erfüllen. Online-Antrag und Unterlagenliste stehen auf der Kreis-Seite; ab 16 Jahren braucht jedes Haushaltsmitglied eine Einkommenserklärung.

Quelle: Landratsamt Rosenheim; Wohnberechtigung

  • Dürfen Vermieter in Raubling die Grundsteuer umlegen?
  • Steht der Hebesatz in den Nebenkosten?
  • Wie hoch ist Hebesatz B in Raubling?

Ja — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Klausel, bleibt die Steuer beim Eigentümer. Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gilt Hebesatz B von 260 v. H. (Satzung ab 1. Januar 2026). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Gemeinde den Hebesatz. Das ist kein Marktwert.

Quelle: Gemeinde Raubling; Hebesatz-Satzung

  • Was zahlen Familien in Raubling für den Kindergarten?
  • Ab wann gelten die Kita-Gebühren 2025/26?
  • Gibt es eine einheitliche Tabelle?

Die Gemeinde staffelt nach Buchungszeit; die aktuelle Änderung gilt ab 1. September 2025. Ein Träger veröffentlicht die Tabelle als einheitlich für die gemeindlichen Einrichtungen (Grundbetrag plus Spiel- und Getränkegeld). Der Landes-Zuschuss für Kindergartenkinder mindert den Elternanteil — siehe Bundesland-Block der Ortsbeschreibung. Träger und Anmeldung stehen auf der Gemeinde-Seite.

Quelle: KiGa Sonnenblume; Kita-GebührenQuelle: Gemeinde Raubling; Kinderbetreuung

  • Lohnt sich Pendeln von Raubling nach Rosenheim oder München mit dem MVV?
  • Wie oft fährt die RB 54?
  • Brauche ich zwei Tickets?

Für den Alltag reicht in der Regel ein MVV-Ticket: Die RB 54 hält am Bahnhof Raubling und fährt über Rosenheim Richtung München bzw. Kufstein. Buslinien knüpfen Ortsteile an. Takt und Umstieg prüfen Sie in der Verbundauskunft; P+R am Bahnhof ist laut Stationsdatenbank gebührenfrei.

Quelle: BRB; Linie RB 54Quelle: BEG; Bahnhof Raubling

  • Brauche ich in Raubling einen Parkausweis als Mieter?
  • Gibt es Bewohnerparken?
  • Wo parke ich ohne Stellplatz?

Nein — eine Bewohnerparkausweis-Satzung steht nicht im Ortsrecht. Ohne eigenen Stellplatz nutzen viele den gebührenfreien P+R am Bahnhof (161 Plätze, Stationsdatenbank). Beim Neubau gilt die Stellplatzsatzung für Bauherren, nicht als Anwohnerausweis.

Quelle: Gemeinde Raubling; OrtsrechtQuelle: BEG; P+R Bahnhof

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