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Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Raubling die Mietpreisbremse: Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bestandserhöhungen sind auf 15 % in drei Jahren gekappt (Mieterschutzverordnung, bis 31. Dezember 2029). Einen amtlichen Mietspiegel veröffentlicht die Gemeinde nicht; der Gutachterausschuss des Landkreises stellt seine Mietwert-Auswertung ausdrücklich nicht als Mietspiegel dar.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Gesetze Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: Gemeinde Raubling; OrtsrechtQuelle: Landkreis Rosenheim; Mietwerte Hinweis
Den Wohnberechtigungsschein (Nachweis für öffentlich geförderte Mietwohnungen) beantragen Sie beim Landratsamt Rosenheim, Sozialer Wohnungsbau, Wittelsbacherstraße 53 — nicht im Rathaus Raubling. Voraussetzung ist unter anderem Wohnsitz im Landkreis und die Einkommensgrenzen. Online-Antrag und Formulare stehen auf der Kreis-Seite; ab 16 Jahren braucht jedes Haushaltsmitglied eine Einkommenserklärung. Die neue Grundsteuer (ab 2025) dürfen Vermieter über die Nebenkosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht; Hebesatz B liegt bei 260 v. H.
Quelle: Landratsamt Rosenheim; WohnberechtigungQuelle: Gemeinde Raubling; Hebesatz-Satzung
Die Gebührensatzung der Gemeinde (2. Änderung, in Kraft 1. September 2025) staffelt Beiträge nach Buchungszeit. Ein Träger veröffentlicht die Tabelle als einheitlich für die gemeindlichen Einrichtungen: Kindergarten-Grundbeträge liegen je nach Buchung zwischen 113 und 168 € im Monat, zuzüglich Spiel- und Getränkegeld. Der Landes-Elternbeitragszuschuss für Kindergartenkinder mindert den Elternanteil — Details im Bundesland-Block. Eine Bewohnerparkausweis-Satzung führt das Ortsrecht nicht; Stellplätze beim Neubau richtet die Stellplatzsatzung.
Quelle: Gemeinde Raubling; Kita- und StellplatzsatzungQuelle: KiGa Sonnenblume; Kita-GebührenQuelle: Gemeinde Raubling; Kinderbetreuung
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
Ja. Die Gemeinde steht in der Anlage zur Mieterschutzverordnung (Nr. 1.17.16, Landkreis Rosenheim). Seit dem 1. Januar 2026 (bis 31. Dezember 2029) darf die Miete bei Neuvermietung von Bestandswohnungen höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen (etwa bestimmter Neubau) richten sich nach Bundesrecht — im Zweifel Fachstelle.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Gesetze Bayern; Mieterschutzverordnung
Es gilt die abgesenkte Grenze von 15 % in drei Jahren, weil Raubling als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen ist. Die allgemeine 20-Prozent-Grenze greift hier nicht. Zusätzlich bleiben Wartefrist und Deckelung an der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Nein. Das Ortsrecht der Gemeinde enthält keinen Mietspiegel. Der Gutachterausschuss des Landkreises veröffentlicht Mietwert-Tabellen, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass sie keinen Mietspiegel nach BGB ersetzen und sich nicht zur Begründung einer Mieterhöhung eignen.
Quelle: Gemeinde Raubling; OrtsrechtQuelle: Landkreis Rosenheim; Mietwerte Hinweis
Beim Landratsamt Rosenheim, Sozialer Wohnungsbau, Wittelsbacherstraße 53, 83022 Rosenheim — nicht im Rathaus Raubling. Sie müssen im Landkreis wohnen und die Einkommensgrenzen erfüllen. Online-Antrag und Unterlagenliste stehen auf der Kreis-Seite; ab 16 Jahren braucht jedes Haushaltsmitglied eine Einkommenserklärung.
Ja — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Klausel, bleibt die Steuer beim Eigentümer. Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gilt Hebesatz B von 260 v. H. (Satzung ab 1. Januar 2026). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Gemeinde den Hebesatz. Das ist kein Marktwert.
Die Gemeinde staffelt nach Buchungszeit; die aktuelle Änderung gilt ab 1. September 2025. Ein Träger veröffentlicht die Tabelle als einheitlich für die gemeindlichen Einrichtungen (Grundbetrag plus Spiel- und Getränkegeld). Der Landes-Zuschuss für Kindergartenkinder mindert den Elternanteil — siehe Bundesland-Block der Ortsbeschreibung. Träger und Anmeldung stehen auf der Gemeinde-Seite.
Quelle: KiGa Sonnenblume; Kita-GebührenQuelle: Gemeinde Raubling; Kinderbetreuung
Für den Alltag reicht in der Regel ein MVV-Ticket: Die RB 54 hält am Bahnhof Raubling und fährt über Rosenheim Richtung München bzw. Kufstein. Buslinien knüpfen Ortsteile an. Takt und Umstieg prüfen Sie in der Verbundauskunft; P+R am Bahnhof ist laut Stationsdatenbank gebührenfrei.
Nein — eine Bewohnerparkausweis-Satzung steht nicht im Ortsrecht. Ohne eigenen Stellplatz nutzen viele den gebührenfreien P+R am Bahnhof (161 Plätze, Stationsdatenbank). Beim Neubau gilt die Stellplatzsatzung für Bauherren, nicht als Anwohnerausweis.
Quelle: Gemeinde Raubling; OrtsrechtQuelle: BEG; P+R Bahnhof
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden