Immobilien zum Mieten in Goldbach

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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Goldbach – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

Das Wichtigste zum Mieten in Goldbach

Einen eigenen Mietspiegel veröffentlicht Goldbach nicht. Der Markt steht in der MiSchuV-Anlage nicht: Bei Neuverträgen gilt keine Mietpreisbremse, im laufenden Vertrag die gesetzliche Kappung von 20 % in drei Jahren — anders als in der Stadt Aschaffenburg oder in Kahl, Kleinostheim und Stockstadt a. Main. Die neue Grundsteuer (ab 2025) darf der Vermieter über die Nebenkosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht; Hebesatz B 2026: 360 %.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: IHK Aschaffenburg; Hebesätze 2026

Wohnberechtigungsschein kommt vom Landratsamt

Den Wohnberechtigungsschein (Nachweis, dass Ihr Haushalt die Einkommensgrenzen für eine geförderte Wohnung einhält) beantragen Sie beim Landratsamt Aschaffenburg (Bayernstraße 18), nicht im Rathaus Goldbach. Online läuft der Antrag über das BayernPortal. Der allgemeine Schein gilt grundsätzlich bayernweit für passende Sozialwohnungen; eine Benennung für eine konkrete Wohnung ist ein eigenes Verfahren.

Quelle: BayernPortal; WohnberechtigungsscheinQuelle: BayernPortal; WBS Online Aschaffenburg

Kitaplatz nur mit Portal und Unterschrift vor Ort

Die Vormerkung für das Kindergartenjahr läuft über mykitaVM (goldbach.mykitavm.de). Für 2026/27 galt der Zeitraum 5. Januar bis 15. Februar 2026; höchstens drei Wunscheinrichtungen, plus persönlicher Termin zur Unterschrift. Krippenplätze können Sie ganzjährig vormerken. Schulkinder betreut der Markt als KombiKids: Antrag beim Sachgebiet Familie & Soziales; Gebühren ab 1. September 2025 von 83,50 € (5–10 Stunden) bis 136 € (30–35 Stunden) für das erste Kind.

Quelle: Kita Rasselbande; mykitaVM AnmeldungQuelle: Markt Goldbach; Kita-Portal mykitaVMQuelle: Grundschule Goldbach; KombiKids Gebühren

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 % (Kauf; für Mieter nachrangig)
  • Neue Grundsteuer ab 2025: wertunabhängiges Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Mietpreisbremse / Kappung 15 %: nur in ausgewiesenen Gemeinden (MiSchuV), nicht landesweit
  • Kindergarten: Elternbeitragszuschuss 100 €/Monat noch bis 31.12.2026; ab 01.01.2027 Umschichtung in die Betriebskostenförderung

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zum Mieten in Goldbach

  • Gilt in Goldbach die Mietpreisbremse?
  • Steht Goldbach auf der MiSchuV-Liste?
  • Gilt die Bremse wie in Aschaffenburg?

Nein. Der Markt Goldbach fehlt in der Anlage der bayerischen Mieterschutzverordnung (gültig 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029). Die Stadt Aschaffenburg sowie Kahl a. Main, Kleinostheim und Stockstadt a. Main im Landkreis stehen auf der Liste — Goldbach nicht. Kurzüberblick auch im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Goldbach?
  • 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
  • Wie stark darf die Miete steigen?

Es bleibt beim gesetzlichen Regelfall: In laufenden Verträgen darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen — und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Die abgesenkte 15-Prozent-Kappung gilt nur in MiSchuV-Gemeinden, zu denen Goldbach nicht gehört.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV

  • Gibt es in Goldbach einen amtlichen Mietspiegel?
  • Gilt der Mietspiegel Aschaffenburg auch hier?
  • Wie begründet der Vermieter eine Erhöhung?

Nein — der Markt veröffentlicht keinen eigenen Mietspiegel. Der qualifizierte Mietspiegel der Stadt Aschaffenburg gilt nur im Stadtgebiet, nicht in Goldbach. Eine Erhöhung nach § 558 BGB muss der Vermieter deshalb anders begründen (etwa Vergleichswohnungen oder Gutachten). Das ersetzt keine Rechtsberatung.

Quelle: Stadt Aschaffenburg; Mietspiegel Stadtgebiet

  • Wo beantrage ich in Goldbach einen Wohnberechtigungsschein?
  • Ist das Rathaus Goldbach zuständig?
  • Geht der WBS-Antrag online?

Beim Landratsamt Aschaffenburg (Bayernstraße 18), nicht im Rathaus des Marktes. Den Antrag können Sie über das BayernPortal online stellen. Gebührenrahmen laut Kostenverzeichnis: in der Regel 7,50–20 € für den Schein (Abweichungen möglich).

Quelle: BayernPortal; WBS Online AschaffenburgQuelle: BayernPortal; WBS Leistung

  • Was kostet die Schulkindbetreuung KombiKids in Goldbach?
  • Wohin geht der Antrag für KombiKids?
  • Gibt es Geschwisterermäßigung?

Ab 1. September 2025 zahlt das erste Kind je nach Buchung 83,50 € (5–10 Stunden) bis 136 € (30–35 Stunden) im Monat; das zweite und dritte Kind sind günstiger, wenn beide gleichzeitig angemeldet sind. Den Antrag geben Sie im Sachgebiet Familie & Soziales ab (persönlich oder per Mail). Mittagessen läuft über einen eigenen Vertrag mit dem Caterer Priska.

Quelle: Grundschule Goldbach; KombiKids Gebühren

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Goldbach für Mieter?
  • Kann der Vermieter die Grundsteuer umlegen?
  • Was gilt nach der Reform 2025?

Hebesatz B 2026: 360 % (neue Grundsteuer ab 2025). Ob die Steuer in der Nebenkostenabrechnung erscheint, hängt vom Mietvertrag ab — ohne Klausel bleibt sie beim Eigentümer. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Gemeinde den Hebesatz.

Quelle: IHK Aschaffenburg; Hebesätze 2026

  • Wie funktioniert die Kita-Anmeldung für Mieter in Goldbach?
  • Reicht die Online-Vormerkung?
  • Ist die Krippe an denselben Termin gebunden?

Über mykitaVM vormerken, dann die Vormerkung in der Einrichtung persönlich unterschreiben — ohne Termin gilt sie nicht. Krippe (unter drei Jahren) ist nicht an den Kindergarten-Anmeldezeitraum gebunden, der Termin vor Ort bleibt aber nötig.

Quelle: Kita Rasselbande; mykitaVM Anmeldung

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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