Immobilien zum Mieten in Goldbach
0 Immobilien werden in Goldbach zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Goldbach – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Goldbach
Einen eigenen Mietspiegel veröffentlicht Goldbach nicht. Die amtliche Übersicht der ortsüblichen Miete der Stadt Aschaffenburg gilt nur im Stadtgebiet. Sie gilt nicht im Markt. Eine Mieterhöhung im laufenden Vertrag muss der Vermieter deshalb anders belegen, etwa mit Vergleichswohnungen oder einem Gutachten.
Quelle: Stadt Aschaffenburg; Mietspiegel Stadtgebiet
Der Markt fehlt in der Anlage der bayerischen Mieterschutzverordnung. Sie gilt vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029. Bei einem neuen Vertrag gilt deshalb keine Mietpreisbremse. Die Bremse würde die Anfangsmiete sonst auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete deckeln.
Im laufenden Vertrag darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen. Sie darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen. Die abgesenkte Grenze von 15 % und die auf zehn Jahre verlängerte Kündigungssperre nach einer Umwandlung gelten nur in gelisteten Gemeinden. Dazu gehören die Stadt Aschaffenburg sowie Kahl am Main, Kleinostheim und Stockstadt am Main.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Text
Wohnberechtigungsschein kommt vom Landratsamt
Den Wohnberechtigungsschein beantragen Sie beim Landratsamt Aschaffenburg, Bayernstraße 18, nicht im Rathaus Goldbach. Der Schein weist nach, dass Ihr Haushalt die Einkommensgrenzen für eine geförderte Wohnung einhält. Zuständig ist das Landratsamt, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis haben. Den Antrag stellen Sie über das BayernPortal.
Der allgemeine Schein gilt im Grundsatz in ganz Bayern für passende Sozialwohnungen. Er nennt die Personenzahl und die passende Wohnungsgröße. Die Wohnungssuche bleibt bei Ihnen; ohne Belegungsrecht vermittelt das Landratsamt keine Wohnung. Die Gebühr liegt in der Regel zwischen 7,50 € und 20 €, bei bestimmten Abweichungen höher.
Quelle: Landkreis Aschaffenburg; WohnberechtigungsscheinQuelle: BayernPortal; WBS Online AschaffenburgQuelle: BayernPortal; WBS Gebühr
Kitaplatz erst mit Unterschrift vor Ort
Die Vormerkung für einen Kindergartenplatz läuft über mykitaVM (goldbach.mykitavm.de). Für das Kindergartenjahr 2026/27 galt der Zeitraum vom 5. Januar bis zum 15. Februar 2026. Sie dürfen höchstens drei Einrichtungen vormerken. Danach brauchen Sie einen Termin in der Wunscheinrichtung; ohne Unterschrift gilt die Vormerkung nicht.
Krippenplätze für Kinder unter drei Jahren können Sie ganzjährig vormerken. Der Termin vor Ort bleibt auch dort nötig. Den nächsten Anmeldezeitraum und offene Fragen klärt das Sachgebiet Familie und Soziales im Rathaus. Die Online-Vormerkung allein ersetzt die Unterschrift nicht.
Quelle: Kita Rasselbande; mykitaVM AnmeldungQuelle: Markt Goldbach; Kita-Portal mykitaVM
KombiKids: Beitrag nach gebuchten Stunden
Schulkinder betreut der Markt als KombiKids. Den Antrag geben Sie im Sachgebiet Familie und Soziales ab, persönlich oder per E-Mail. Ein Antrag nur in der Schule reicht nicht. Für das Schuljahr 2026/27 war das Anmeldefenster für Ende März bis Anfang April 2026 angekündigt; den aktuellen Zeitraum nennt die Grundschule.
Ab dem 1. September 2025 zahlt das erste Kind je nach Buchung 83,50 € (5–10 Stunden) bis 136 € (30–35 Stunden) im Monat. Das zweite und das dritte Kind sind günstiger, wenn sie gleichzeitig angemeldet sind. Mittagessen läuft über einen eigenen Vertrag mit dem Caterer Priska, nicht über den Betreuungsbeitrag.
Quelle: Grundschule Goldbach; KombiKids GebührenQuelle: Grundschule Goldbach; KombiKids Anmeldung
Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung
Die neue Grundsteuer (ab 2025) darf der Vermieter nur umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Klausel, bleibt die Steuer beim Eigentümer. Hebesatz B 2026: 360 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, der Markt den Hebesatz; die Jahressteuer steht im Bescheid, nicht als pauschaler Aufschlag im Inserat.
Quelle: IHK Aschaffenburg; Hebesätze 2026
Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
- Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer
- Mieterschutz nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
- BayBO Solar nur Soll — Quelle: Gesetze Bayern; BayBO Solar
Häufige Fragen zum Mieten in Goldbach
- Gilt in Goldbach die Mietpreisbremse?
- Steht Goldbach auf der MiSchuV-Liste?
- Gilt die Bremse wie in Aschaffenburg?
Nein. Der Markt Goldbach fehlt in der Anlage der bayerischen Mieterschutzverordnung. Sie gilt vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029. Die Stadt Aschaffenburg sowie Kahl am Main, Kleinostheim und Stockstadt am Main stehen auf der Liste. Die auf zehn Jahre verlängerte Kündigungssperre nach einer Umwandlung gilt ebenfalls nur in diesen gelisteten Gemeinden. Den Kurzüberblick sehen Sie im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Geltungszeit
- Welche Kappungsgrenze gilt in Goldbach?
- 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
- Wie stark darf die Miete steigen?
Es bleibt beim gesetzlichen Regelfall: In laufenden Verträgen darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen. Sie darf dabei nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinausgehen. Die abgesenkte Grenze von 15 % gilt nur in Gemeinden der Mieterschutzverordnung. Goldbach steht dort nicht.
- Gibt es in Goldbach einen amtlichen Mietspiegel?
- Gilt der Mietspiegel Aschaffenburg auch hier?
- Wie begründet der Vermieter eine Erhöhung?
Nein. Der Markt veröffentlicht keinen eigenen Mietspiegel. Der qualifizierte Mietspiegel der Stadt Aschaffenburg gilt nur im Stadtgebiet. Eine Erhöhung im laufenden Vertrag muss der Vermieter anders belegen, etwa mit Vergleichswohnungen oder einem Gutachten. Das ersetzt keine Rechtsberatung.
- Wo beantrage ich in Goldbach einen Wohnberechtigungsschein?
- Ist das Rathaus Goldbach zuständig?
- Geht der Antrag online?
Beim Landratsamt Aschaffenburg, Bayernstraße 18, nicht im Rathaus des Marktes. Den Antrag stellen Sie über das BayernPortal. Die Gebühr für den Schein liegt in der Regel bei 7,50–20 €. Der allgemeine Schein gilt im Grundsatz bayernweit für passende Sozialwohnungen. Die Wohnungssuche bleibt bei Ihnen.
Quelle: Landkreis Aschaffenburg; WohnberechtigungsscheinQuelle: BayernPortal; WBS Gebühr
- Was kostet die Schulkindbetreuung KombiKids in Goldbach?
- Wohin geht der Antrag für KombiKids?
- Gibt es Geschwisterermäßigung?
Ab dem 1. September 2025 zahlt das erste Kind je nach Buchung 83,50 € (5–10 Stunden) bis 136 € (30–35 Stunden) im Monat. Das zweite und das dritte Kind sind günstiger, wenn beide gleichzeitig angemeldet sind. Den Antrag geben Sie im Sachgebiet Familie und Soziales ab, persönlich oder per E-Mail. Mittagessen läuft über einen eigenen Vertrag mit dem Caterer Priska.
- Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Goldbach für Mieter?
- Kann der Vermieter die Grundsteuer umlegen?
- Was gilt nach der Reform 2025?
Hebesatz B 2026: 360 % (neue Grundsteuer ab 2025). Ob die Steuer in der Nebenkostenabrechnung erscheint, hängt vom Mietvertrag ab. Ohne Klausel bleibt sie beim Eigentümer. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Gemeinde den Hebesatz.
- Wie funktioniert die Kita-Anmeldung für Familien in Goldbach?
- Reicht die Online-Vormerkung?
- Ist die Krippe an denselben Termin gebunden?
Über mykitaVM vormerken, dann die Vormerkung in der Einrichtung persönlich unterschreiben. Ohne Termin gilt sie nicht. Für 2026/27 lief der Kindergarten-Zeitraum vom 5. Januar bis 15. Februar 2026, mit höchstens drei Wünschen. Die Krippe (unter drei Jahren) ist nicht an diesen Zeitraum gebunden. Der Termin vor Ort bleibt.
- Welcher Bus bringt mich aus Goldbach zur Arbeit nach Aschaffenburg?
- Fährt die Linie 20 durch Goldbach?
- Gilt der VAB-Tarif für Mieter vor Ort?
Die Linie 20 verbindet Aschaffenburg Hauptbahnhof/ROB mit Goldbach und Hösbach. Goldbach gehört zum VAB-Tarifgebiet des Landkreises. Für Fahrten weiter ins Rhein-Main-Gebiet reicht der RMV-VAB-Übergangstarif mit einer Fahrkarte. Den Takt prüfen Sie im aktuellen Fahrplan.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden