WRS Immobilien - käuferprovisionsfrei - Alzenau - Generationenhaus oder Wohnen + Arbeiten in Einem


Aktuell haben wir keine Immobilien in Goldbach – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Aktuell sind 2 Anbieter in Goldbach und Umgebung (20-km-Umkreis) aktiv.
Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.
WRS REAL ESTATE GROUP Inc. - WRS Immobilien bietet an: Zugehörigkeit zum BVFI, virtuelle Rundgänge, Kenntnis im Umgang mit modernen Medien und Mitarbeit an der Fortentwicklung von immonika.de
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) setzt der Markt Goldbach 2026 den Hebesatz B auf 360 %. Er gilt für Wohn- und Baugrundstücke. Den Hebesatz A für Land- und Forstwirtschaft setzt der Markt auf 340 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Gemeinde den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer, kein Verkaufspreis.
Quelle: IHK Aschaffenburg; Hebesätze 2026
Goldbach fehlt in der bayerischen Mieterschutzverordnung. Sie gilt vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029. Im Landkreis stehen Kahl am Main, Kleinostheim und Stockstadt am Main auf der Liste, dazu die Stadt Aschaffenburg.
Bei einem neuen Mietvertrag gilt hier keine Mietpreisbremse. Die Bremse würde die Anfangsmiete sonst auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzen. Im laufenden Vertrag darf die Miete in drei Jahren um höchstens 20 % steigen, und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Die abgesenkte Grenze von 15 % gilt nur in Gemeinden der Verordnung.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Geltungszeit
Der Marktgemeinderat hat am 12. März 2010 ein kommunales Förderprogramm für den Ortskern beschlossen. Es gilt nur in den festgelegten Sanierungs- und Stadtumbaugebieten. Außerhalb dieses Gebiets gibt es den Zuschuss nicht. Gefördert werden Arbeiten an Fassade, Fenstern, Türen und Dach sowie Entsiegelung und Begrünung von Höfen mit Wirkung zum öffentlichen Raum.
Der Zuschuss beträgt bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens 10.000 € je Objekt. Vor Vergabe und vor Baubeginn stimmen Sie die Maßnahme mit dem Rathaus ab, sonst entfällt die Förderung. Die Arbeit muss zur Gestaltungssatzung des Marktes passen. Reine Bauunterhaltung wird nur gefördert, wenn sie das Ortsbild verbessert.
Quelle: Markt Goldbach; Förderprogramm Ortskern
Gemeinsam mit Hösbach und dem Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach hat der Markt die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen. Der Abschlussbericht liegt seit März 2026 vor. Das Ingenieurbüro BfT hat Goldbach in 14 Teilgebiete unterteilt. Bei der Bürgerinfo im Rathaus am 10. November 2025 lautete das Ergebnis: Gemeinsame Wärmenetze werden eher die Ausnahme sein.
Individuelle Lösungen wie die Wärmepumpe gelten als der übliche Weg. Der Plan allein begründet keinen Anschlusszwang. Er ersetzt auch keine Beratung für das einzelne Haus. Weitere Info-Angebote hat die Gemeinde angekündigt; den Bericht stellt das E-Werk zum Download bereit.
Quelle: E-Werk Goldbach-Hösbach; Wärmeplan AbschlussQuelle: E-Werk Goldbach-Hösbach; Wärmeplan ErgebnisQuelle: E-Werk Goldbach-Hösbach; 14 Teilgebiete
Strom, Gas und Glasfaser betreibt die Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG, das kommunale Werk beider Märkte. Den Glasfaserausbau hat es 2012 begonnen. Im Oktober 2025 lag die Ausbauquote in beiden Gemeinden bei rund 83 %. In Goldbach wurden damals 16 weitere Straßenzüge erschlossen.
Ziel bleibt ein Anschluss in der Fläche. Ob Ihre Straße schon anliegt, klären Sie vor dem Umzug beim Werk. Das E-Werk sitzt in der Aschaffstraße 1.
Quelle: E-Werk Goldbach-Hösbach; Glasfaser Ausbau
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
Goldbach liegt im Tarifgebiet der Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB). Das Gebiet umfasst die Stadt und den Landkreis Aschaffenburg sowie den Landkreis Miltenberg. Die Linie 20 fährt Aschaffenburg (Hauptbahnhof/ROB) – Goldbach – Hösbach und weiter Richtung Schöllkrippen. Weitere Linien halten ebenfalls im Ort. Den aktuellen Fahrplan prüfen Sie bei der VAB.
Nein. Für Fahrten über die Verbundgrenze ins Rhein-Main-Gebiet gilt der RMV-VAB-Übergangstarif. Sie lösen dafür eine Fahrkarte. Welches Ticket zu Ihrer Strecke passt, sehen Sie bei der KVG vor der Fahrt.
Ja. Der Abschlussbericht liegt seit März 2026 vor, gemeinsam mit Hösbach. Goldbach ist in 14 Teilgebiete unterteilt. Gemeinsame Wärmenetze werden eher die Ausnahme sein. Individuelle Lösungen wie die Wärmepumpe sind der vorgesehene Weg. Der Plan begründet keinen Anschlusszwang.
Quelle: E-Werk Goldbach-Hösbach; Wärmeplan AbschlussQuelle: E-Werk Goldbach-Hösbach; Wärmeplan Ergebnis
Digital über mykitaVM (goldbach.mykitavm.de). Für das Kindergartenjahr 2026/27 galt der Zeitraum 5. Januar bis 15. Februar 2026. Sie dürfen bis zu drei Einrichtungen vormerken. Die Vormerkung wird erst mit persönlicher Unterschrift in der Wunscheinrichtung verbindlich. Krippenplätze können Sie ganzjährig vormerken, der Termin vor Ort bleibt. Fragen beantwortet das Sachgebiet Familie und Soziales.
Quelle: Kita Rasselbande; mykitaVM AnmeldungQuelle: Markt Goldbach; Kita-Portal
Ja. Die Grundschule Goldbach liegt Am Wingert 30, die Mittelschule Goldbach Am Wingert 28–30. Die Mittelschule ist eine offene Ganztagsschule. Die Schulkindbetreuung KombiKids beantragen Sie im Rathaus, nicht allein in der Schule.
Quelle: KM Bayern; Grundschule GoldbachQuelle: KM Bayern; Mittelschule Goldbach
Das kommunale Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach hat den Ausbau 2012 begonnen. Die Ausbauquote in Goldbach und Hösbach lag im Oktober 2025 bei rund 83 %. In Goldbach wurden damals 16 weitere Straßenzüge erschlossen. Ziel bleibt die Fläche. Die konkrete Straße klären Sie beim Werk.
Strom- und Gasnetz betreibt die Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach GmbH & Co. KG. Es ist das kommunale Werk beider Märkte und hat auch die Wärmeplanung begleitet. Sitz ist die Aschaffstraße 1 in Goldbach.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden