WRS Immobilien - käuferprovisionsfrei - Alzenau - Generationenhaus oder Wohnen + Arbeiten in Einem


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Goldbach – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Wer in Goldbach kauft, plant das Heizen eher selbst. Der Abschlussbericht der kommunalen Wärmeplanung liegt seit März 2026 vor, erarbeitet mit Hösbach und dem Elektrizitätswerk Goldbach-Hösbach. Gemeinsame Wärmenetze werden eher die Ausnahme sein; der vorgesehene Weg ist eine eigene Lösung wie die Wärmepumpe. Der Plan begründet keinen Anschlusszwang und ersetzt keine Prüfung des einzelnen Gebäudes.
Wollen Sie später vermieten, gilt vor Ort keine Mietpreisbremse. Goldbach fehlt in der bayerischen Mieterschutzverordnung (gültig 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029). Einen eigenen Mietspiegel gibt der Markt nicht heraus. Der Mietspiegel der Stadt Aschaffenburg gilt nur dort.
Quelle: E-Werk Goldbach-Hösbach; Wärmeplan AbschlussQuelle: E-Werk Goldbach-Hösbach; Wärmeplan ErgebnisQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt 2026 der Hebesatz B von 360 % für Wohn- und Baugrundstücke. Der Hebesatz A für Land- und Forstwirtschaft liegt bei 340 %. Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, der Markt den Hebesatz. Die Jahressteuer steht später im Bescheid der Gemeinde und ist kein Verkaufspreis.
Quelle: IHK Aschaffenburg; Hebesätze 2026
Grundbuchauszüge holen Sie beim Amtsgericht Aschaffenburg, Grundbuchamt, Weißenburger Straße 20–22. Schriftliche Anträge gehören in den Briefkasten Erthalstraße 3 oder per Post; am Grundbuchgebäude gibt es keinen Briefkasten. Formlose E-Mails ohne Unterschrift bearbeitet das Amt nicht. Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 €, ein beglaubigter 20 €.
Bodenrichtwerte stehen in der öffentlichen Kartenauskunft Bodenrichtwerte Bayern. Die Gutachterausschüsse setzen sie zonenweise fest; sie sind eine Orientierung, kein Kaufpreis. Das Rathaus Goldbach veröffentlicht keine eigene Werttabelle. Welche Zone Ihr Grundstück trifft, sehen Sie in der Karte.
Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt AschaffenburgQuelle: Bodenrichtwerte Bayern; Kartenauskunft
Im Sanierungs- und Stadtumbaugebiet des Ortskerns fördert der Markt Gestaltungsmaßnahmen. Der Ratsbeschluss stammt vom 12. März 2010. Der Zuschuss beträgt bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens 10.000 € je Objekt. Den Lageplan hält das Rathaus bereit; außerhalb der festgelegten Flächen greift das Programm nicht.
Vor Vergabe und vor Baubeginn ist die Abstimmung mit dem Markt Pflicht, sonst entfällt die Förderung. Die Maßnahme muss zur Gestaltungssatzung passen. Fassade, Dach und Höfe mit Wirkung zum Straßenraum sind der typische Fall. Klären Sie die Lage im Gebiet, bevor Sie ein sanierungsbedürftiges Haus kalkulieren.
Quelle: Markt Goldbach; Förderprogramm Ortskern
Das gleiche kommunale Werk baut das Glasfasernetz. Im Oktober 2025 lag die Ausbauquote in Goldbach und Hösbach bei rund 83 %. In Goldbach waren 16 weitere Straßenzüge in der Erschließung. Das Ziel bleibt die Fläche; ob die konkrete Adresse schon angeschlossen ist, sagt Ihnen das E-Werk.
Quelle: E-Werk Goldbach-Hösbach; Glasfaser Ausbau
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
Die Grunderwerbsteuer beträgt in Bayern 3,5 %; Satz und Quelle stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gilt 2026 Hebesatz B 360 % für Wohn- und Baugrundstücke und Hebesatz A 340 % für Land- und Forstwirtschaft. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, der Markt den Hebesatz. Das ist kein Verkaufspreis. Das Landesmodell steht im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
Der Abschlussbericht vom März 2026 sieht gemeinsame Wärmenetze eher als Ausnahme. Individuelle Lösungen wie die Wärmepumpe sind der vorgesehene Weg. Der Plan begründet keinen Anschlusszwang. Vor dem Kauf prüfen Sie den Bericht und den Zustand des Gebäudes.
Quelle: E-Werk Goldbach-Hösbach; Wärmeplan AbschlussQuelle: E-Werk Goldbach-Hösbach; Wärmeplan Ergebnis
Ja, aber nur im festgelegten Sanierungs- und Stadtumbaugebiet des Ortskerns: bis 30 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens 10.000 € je Objekt (Ratsbeschluss 12. März 2010). Vor Vergabe und Baubeginn ist die Abstimmung mit dem Markt Pflicht, sonst entfällt die Förderung.
Beim Amtsgericht Aschaffenburg, Grundbuchamt Weißenburger Straße 20–22. Schriftliche Anträge gehören in den Briefkasten Erthalstraße 3 oder per Post. Am Grundbuchgebäude gibt es keinen Briefkasten. Formlose E-Mails ohne Unterschrift ersetzen keinen Antrag. Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 €, ein beglaubigter 20 €.
Über die öffentliche Kartenauskunft Bodenrichtwerte Bayern. Die Gutachterausschüsse setzen die Werte zonenweise fest. Sie sind eine Orientierung, kein Kaufpreis. Das Rathaus Goldbach veröffentlicht keine eigene Werttabelle.
Straßenausbaubeiträge für Erneuerung und Verbesserung werden in Bayern seit dem 1. Januar 2018 nicht mehr erhoben. Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung können weiter anfallen. Ob für Ihre Straße noch eine offene Erschließung besteht, klären Sie vor dem Kauf mit dem Rathaus.
Das E-Werk Goldbach-Hösbach nennt für beide Gemeinden rund 83 % Ausbauquote (Oktober 2025) und 16 weitere Straßenzüge in Goldbach in der Erschließung. Ziel bleibt die Fläche. Die genaue Adresse klären Sie vor dem Kauf beim Werk.
Im Ort liegen die Grundschule (Am Wingert 30) und die Mittelschule (Am Wingert 28–30). Kitaplatz und KombiKids laufen über das Rathaus bzw. mykitaVM. Das klären Sie parallel zum Kauf, wenn Kinder mitziehen.
Quelle: KM Bayern; Grundschule GoldbachQuelle: KM Bayern; Mittelschule Goldbach
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden