Immobilien zum Kaufen in Aschaffenburg

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Das Wichtigste zum Kaufen in Aschaffenburg

Wer in Aschaffenburg kauft, zahlt in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer — plus Notar- und Grundbuchkosten. Beim Mieten gelten seit dem 1. Januar 2026 die Mietpreisbremse und die 15-%-Kappungsgrenze; bei Kauf vermieteter Wohnungen verlängert die Mieterschutzverordnung die Kündigungssperrfrist auf zehn Jahre.

Quelle: BayernPortal; GrunderwerbsteuerQuelle: Stadt Aschaffenburg; Mieterschutz HinweisQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutzverordnung

Welches Finanzamt und welches Grundbuchamt sind zuständig?

Die Grunderwerbsteuer für den Amtsbezirk Aschaffenburg setzt die Zentralstelle beim Finanzamt Bad Kissingen fest. Erst nach Zahlung und Unbedenklichkeitsbescheinigung darf das Grundbuchamt die Umschreibung vornehmen. Zuständig ist das Amtsgericht Aschaffenburg – Grundbuchamt (Hausanschrift Weißenburger Straße 20–22); amtliche Bodenrichtwerte liefert BORIS-Bayern.

Quelle: Finanzamt Aschaffenburg; GrunderwerbsteuerQuelle: Amtsgericht Aschaffenburg; GrundbuchamtQuelle: BORIS-Bayern; Bodenrichtwerte

Welchen Hebesatz zahlt die neue Grundsteuer?

Für Wohn- und Baugrundstücke gilt 2025 der Hebesatz Grundsteuer B von 430 % (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025, bayerisches Flächenmodell — kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt multipliziert ihn mit dem Hebesatz. Den verbindlichen Jahresbetrag finden Sie im Bescheid.

Quelle: IHK Aschaffenburg; Realsteuerhebesätze 2025

Bis wann kommt der kommunale Wärmeplan?

Als Kommune mit höchstens 100.000 Einwohnern muss Aschaffenburg den Wärmeplan spätestens bis zum 30. Juni 2028 vorlegen. Bis dahin hilft die Orientierung der Stadtwerke zur kommunalen Wärmeplanung; der Plan selbst ist strategisch und begründet allein keinen Anschlusszwang. Beim Heizungswechsel prüfen Sie zusätzlich das Gebäudeenergiegesetz.

Quelle: Stadtwerke Aschaffenburg; Wärmeplanung

Häufige Fragen zum Kaufen in Aschaffenburg

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Aschaffenburg?
  • Welcher GrESt-Satz gilt in Bayern?
  • Welches Finanzamt setzt die Grunderwerbsteuer fest?

In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 % der Bemessungsgrundlage (meist Kaufpreis). Für den Amtsbezirk Aschaffenburg ist die Zentralstelle beim Finanzamt Bad Kissingen zuständig. Nach Zahlung erhält der Notar die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Grundbucheintragung.

Quelle: BayernPortal; GrunderwerbsteuerQuelle: Finanzamt Aschaffenburg; Grunderwerbsteuer

  • Welche Kaufnebenkosten kommen außer der Grunderwerbsteuer dazu?
  • Was kosten Notar und Grundbuch zusätzlich?

Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer fallen Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an (typischerweise niedrige einstellige Prozent vom Kaufpreis, abhängig vom Geschäftswert). Maklercourtage nur, wenn vereinbart; bundesweit gilt das Bestellerprinzip bei Kauf. Planen Sie die Nebenkosten als Eigenkapitalpuffer ein.

Quelle: BayernPortal; Grunderwerbsteuer Ablauf

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Aschaffenburg?
  • Wie lautet die Anschrift des Grundbuchamts?
  • Gehört Alzenau zum Grundbuchamt Aschaffenburg?

Zuständig ist das Amtsgericht Aschaffenburg – Grundbuchamt, Hausanschrift Weißenburger Straße 20–22, 63739 Aschaffenburg. Der Bezirk umfasst auch die Zweigstelle Alzenau. Vorsprache und rangwahrende Anträge nur nach Termin; Post geht an das Hauptgebäude bzw. das Postfach.

Quelle: Amtsgericht Aschaffenburg; Grundbuchamt

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Aschaffenburg?
  • Welches Modell gilt nach der Reform 2025?
  • Ist der Hebesatz der Marktwert?

Für die Grundsteuer B gilt 2025 der Hebesatz 430 % (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025). Bayern nutzt ein Flächenmodell — der Hebesatz ist kein Verkaufspreis. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt multipliziert ihn mit dem Hebesatz.

Quelle: IHK Aschaffenburg; Realsteuerhebesätze 2025

  • Wo finde ich Bodenrichtwerte für Aschaffenburg?
  • Was ist BORIS-Bayern?

Amtliche Bodenrichtwerte veröffentlicht der Gutachterausschuss über BORIS-Bayern. Die Werte sind zonebezogen und dienen der Orientierung beim Grundstücks- und Hauskauf — kein Ersatz für ein Verkehrswertgutachten.

Quelle: BORIS-Bayern; Bodenrichtwerte

  • Was gilt beim Kauf vermieteter Wohnungen in Aschaffenburg?
  • Wie lang ist die Kündigungssperrfrist nach Umwandlung?

Wegen der Mieterschutzverordnung beträgt die Kündigungssperrfrist bei Umwandlung in Wohnungseigentum und späteren Eigenbedarf/Verwertung zehn Jahre. Die Mietpreisbremse und die 15-%-Kappung gelten für Bestandsmieter weiter. Prüfen Sie bestehende Mietverträge vor dem Kauf.

Quelle: Stadt Aschaffenburg; Kündigungssperrfrist

  • Bis wann muss Aschaffenburg den Wärmeplan fertigstellen?
  • Hilft der Wärmeplan beim Heizungswechsel?

Spätestens bis zum 30. Juni 2028 (Kommunen ≤ 100.000 Einwohner). Der Plan zeigt strategisch, wo Netze oder dezentrale Lösungen vorgesehen sind, begründet aber allein keinen Anschlusszwang. Infos: Stadtwerke Aschaffenburg zur kommunalen Wärmeplanung.

Quelle: Stadtwerke Aschaffenburg; Wärmeplanung

  • Was zahlen Familien für Kita-Beiträge nach dem Kauf?
  • Gibt es den 100-Euro-Zuschuss auch in Aschaffenburg?

Ja. In geförderten Einrichtungen greift der bayerische Beitragszuschuss von 100 € monatlich in der Kindergartenzeit; städtische Kitas erheben zusätzlich Besuchsgebühr und Verpflegung nach Buchungszeit. Details und Ermäßigungen: Stadt und Jugendamt.

Quelle: STMAS Bayern; Kita BeitragszuschussQuelle: Stadt Aschaffenburg; Kita Elternbeiträge

  • Wie ist Aschaffenburg an Frankfurt angebunden?
  • Gibt es einen RMV-VAB-Übergangstarif?

Regionalzüge vom Hauptbahnhof erreichen Frankfurt (Main) Hbf oft in rund einer halben Stunde. Lokal gilt der VAB-Tarif; für Fahrten zwischen Untermain und dem zentralen Rhein-Main-Gebiet gibt es einen RMV-VAB-Übergangstarif.

Quelle: Stadtwerke Aschaffenburg; ÖPNV AnbindungQuelle: VAB; Verbundtarif

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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