Immobilien zum Kaufen in Großostheim

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Das Wichtigste zum Kaufen in Großostheim

Beim Immobilienkauf in Großostheim fallen in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer an — einer der niedrigsten Sätze bundesweit. Dazu kommen Notar- und Grundbuchkosten nach Gebührenordnung sowie ggf. Maklerprovision nach Vereinbarung. Für Mieter gilt am Ort keine Mietpreisbremse; die Kappungsgrenze im Bestand bleibt bei 20 % in drei Jahren — relevant, wenn Sie vermieten wollen.

Quelle: Finanzamt Bayern; GrunderwerbsteuerQuelle: Gesetze-Bayern; MiSchuV Anlage

Wie läuft die neue Grundsteuer hier?

Ab 2025 gilt die neue Grundsteuer nach der Reform. Bayern nutzt ein wertunabhängiges Flächenmodell (Fläche von Grundstück und Gebäude — ausdrücklich kein Verkaufspreis). Der Hebesatz B des Marktes liegt 2025 bei 360 %. Messbetrag vom Finanzamt, Hebesatz von der Gemeinde, Jahresbetrag im kommunalen Bescheid.

Quelle: IHK Aschaffenburg; Hebesätze 2025Quelle: BayernPortal; Grundsteuer Reform

Was wissen Sie schon zur Wärmeversorgung?

Der Marktgemeinderat hat am 28. April 2026 die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung beschlossen. Bis spätestens 30. Juni 2028 muss der Plan vorliegen. Prüfen Sie vor dem Kauf, ob für Ihre Lage später Nah-/Fernwärme oder dezentrale Lösungen im Vordergrund stehen — der Plan allein begründet keinen Anschlusszwang.

Quelle: Markt Großostheim; Wärmeplanung

Welches Grundbuchamt ist zuständig?

Eintragungen und Auszüge laufen über das Grundbuchamt beim Amtsgericht Aschaffenburg (Weißenburger Straße 20–22). Für den Kauf benötigen Sie in der Praxis Notar und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts; Auszüge erfordern ein berechtigtes Interesse.

Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt Aschaffenburg

Häufige Fragen zum Kaufen in Großostheim

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Großostheim?
  • Welcher GrESt-Satz gilt in Bayern?
  • Zahlt der Käufer die Grunderwerbsteuer?

In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer regelmäßig 3,5 % der Bemessungsgrundlage (meist der Kaufpreis). Der Satz gilt landesweit auch für Großostheim. Gesetzlich haften Käufer und Verkäufer; vertraglich trägt ihn in der Praxis meist der Käufer.

Quelle: Finanzamt Bayern; Grunderwerbsteuer

  • Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
  • Was kostet Notar und Grundbuch?
  • Muss ich Makler zahlen?

Neben der Grunderwerbsteuer fallen Notar- und Grundbuchgebühren nach der Gebührenordnung für Notare bzw. dem Gerichts- und Notarkostengesetz an. Eine Maklerprovision nur, wenn sie vereinbart ist (Bestellerprinzip bzw. vertragliche Teilung beim Kauf). Plane Eigenkapital für Steuer plus Notar/Grundbuch ein — ohne Portal-Preisannahmen.

Quelle: Finanzamt Bayern; Grunderwerbsteuer

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz nach der Reform?
  • Welches Grundsteuermodell gilt in Bayern?
  • Ist die Grundsteuer ein Marktwert?

Hebesatz B 2025: 360 % (IHK-Erhebung). Seit der Reform (ab 2025) gilt in Bayern das Flächenmodell — Fläche von Grundstück und Gebäude, kein Verkaufs- oder Verkehrswert. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Gemeinde wendet den Hebesatz an; den Jahresbetrag zeigt der kommunale Bescheid.

Quelle: IHK Aschaffenburg; Hebesätze 2025Quelle: BayernPortal; Grundsteuer Reform

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
  • Wo beantrage ich einen Grundbuchauszug?

Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Aschaffenburg, Weißenburger Straße 20–22, 63739 Aschaffenburg. Auszüge nur bei berechtigtem Interesse; der Kauf läuft über den Notar, der die Eintragung veranlasst.

Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt Aschaffenburg

  • Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für Käufer?
  • Gibt es schon Fernwärmegebiete?
  • Bis wann liegt der Wärmeplan vor?

Am 28. April 2026 wurde die Planung beschlossen; Abgabe spätestens 30. Juni 2028. Der Plan soll geeignete Versorgungsgebiete ausweisen — ohne Anschlusszwang allein aus dem Gemeinderatsbeschluss. Für Heizungsentscheidungen bleiben Gebäudeenergiegesetz und spätere Satzungen maßgeblich.

Quelle: Markt Großostheim; Wärmeplanung

  • Gilt die Mietpreisbremse, wenn ich die Immobilie vermiete?
  • Welche Kappungsgrenze gilt für Vermieter?

Nein — Großostheim liegt außerhalb der MiSchuV-Kulisse. Bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse; im Bestand bleibt die 20-Prozent-Kappungsgrenze in drei Jahren. Nachbarorte im Landkreis können abweichend geregelt sein.

Quelle: Gesetze-Bayern; MiSchuV Anlage

  • Wie ist die Anbindung für Berufspendler?
  • Komme ich per Bus zum ICE in Aschaffenburg?

ÖPNV über VAB-Bus nach Aschaffenburg (ICE-Halt am Hauptbahnhof). Per Auto: A3 über B469, Flughafen Frankfurt laut Gemeinde rund 30 Minuten. Für den Kauf entscheidet oft die Kombination Bus+Bahn versus Pkw-Alltag.

Quelle: Markt Großostheim; ÖPNV VABQuelle: Markt Großostheim; Verkehrsanbindung

  • Was kosten Kita-Beiträge für Eigentümer-Familien?
  • Gibt es einen Auswärtigen-Zuschlag?

Beiträge folgen der Gebührensatzung nach Buchungszeit; Landes-Zuschuss bis 100 € im Kindergartenalter, Geschwisterermäßigung 25 %/50 %. Wer weder in Großostheim wohnt noch dort arbeitet, kann einen Zusatzbeitrag schulden (Satzungsregel für Auswärtige) — bei Wohnsitz vor Ort entfällt dieser Fall.

Quelle: Markt Großostheim; Kita-Gebührensatzung

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