Immobilien zum Mieten in Aschaffenburg

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Das Wichtigste zum Mieten in Aschaffenburg

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Aschaffenburg die Mietpreisbremse: Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Im laufenden Vertrag sind Erhöhungen auf 15 % in drei Jahren gekappt. Wer später kauft, zahlt in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer.

Quelle: Stadt Aschaffenburg; Mieterschutz HinweisQuelle: Justiz Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: BayernPortal; Grunderwerbsteuer

Woran orientiert sich die ortsübliche Vergleichsmiete?

Die Stadt führt einen qualifizierten Mietspiegel. Der fortgeschriebene Mietspiegel 2024/2026 gilt ab dem 14. Mai 2026 für weitere zwei Jahre (Indexfortschreibung um 4,4 %); der Stadtrat hat ihn am 20. April 2026 anerkannt. Er dient als Orientierung für Neuvertrag und Mieterhöhung — Ausnahmen der Mietpreisbremse (z. B. Erstvermietung nach Neubau) bleiben möglich.

Quelle: Stadt Aschaffenburg; Mietspiegel 2024/2026

Wie komme ich an geförderten Wohnraum?

Für Sozial- und EOF-Wohnungen (einkommensorientierte Förderung) brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Den Antrag stellt das Sachgebiet Wohnungswesen im Bauordnungsamt; die Gebühr liegt laut Beiblatt bei 7,50 € bzw. 15 €. Stadtbau und weitere Vermieter verlangen den Schein vor Vertragsabschluss.

Quelle: Stadt Aschaffenburg; Wohnungswesen WBSQuelle: Stadtbau Aschaffenburg; WBS EOF

Was zahlen Mieter für Parken und umgelegte Grundsteuer?

Ohne Stellplatz lohnt der Bewohnerparkausweis in ausgewiesenen Zonen (30 € pro Jahr). Die Grundsteuer darf der Vermieter über die Nebenkosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Für 2025 gilt der Hebesatz Grundsteuer B von 430 % (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025).

Quelle: Stadt Aschaffenburg; BewohnerparkausweisQuelle: IHK Aschaffenburg; Realsteuerhebesätze 2025

Häufige Fragen zum Mieten in Aschaffenburg

  • Gilt in Aschaffenburg die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvertragsmiete beliebig steigen?
  • Ab wann gilt die Mieterschutzverordnung?

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 ist Aschaffenburg in der Mieterschutzverordnung Bayern ausgewiesen. Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen — auch bei möblierten Wohnungen. Die Verordnung läuft bis zum 31. Dezember 2029.

Quelle: Stadt Aschaffenburg; MietpreisbremseQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutzverordnung

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Aschaffenburg?
  • Wie stark darf die Miete in drei Jahren steigen?
  • Gilt 15 oder 20 Prozent Kappung?

In Aschaffenburg gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete grundsätzlich um höchstens 15 % steigen (statt 20 %) und die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten. Sonderfälle wie Modernisierung (§ 559 BGB) bleiben möglich.

Quelle: Stadt Aschaffenburg; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Aschaffenburg einen amtlichen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
  • Ist der Mietspiegel qualifiziert?
  • Ab wann gilt der Mietspiegel 2024/2026?

Ja. Die Stadt veröffentlicht einen qualifizierten Mietspiegel. Der fortgeschriebene Mietspiegel 2024/2026 gilt ab dem 14. Mai 2026 für weitere zwei Jahre (Indexfortschreibung um 4,4 %). Broschüre und Dokumentation stehen auf der Stadtseite zum Download.

Quelle: Stadt Aschaffenburg; Mietspiegel

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Aschaffenburg?
  • Wo ist das Wohnungsamt für den Wohnberechtigungsschein?
  • Was kostet der WBS?

Für geförderte Sozial- und EOF-Wohnungen ja. Zuständig ist das Sachgebiet Wohnungswesen im Bauordnungsamt (Dalbergstraße). Laut Beiblatt liegen die Gebühren bei 7,50 € bzw. 15 €; Abgabe bevorzugt per Post oder E-Mail, persönlich nur nach Termin.

Quelle: Stadt Aschaffenburg; Wohnungswesen WBSQuelle: Stadtbau Aschaffenburg; WBS EOF

  • Darf der Vermieter die Grundsteuer über die Nebenkosten umlegen?
  • Welcher Hebesatz gilt 2025 in Aschaffenburg?
  • Betrifft die neue Grundsteuer auch Mieter?

Ja — wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Für 2025 setzt die Stadt den Hebesatz Grundsteuer B auf 430 % (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025). Die konkrete Jahressteuer folgt aus Messbetrag und Hebesatz; Mieter sehen die Position in der Nebenkostenabrechnung.

Quelle: IHK Aschaffenburg; Realsteuerhebesätze 2025

  • Was kostet Bewohnerparken für Mieter ohne Stellplatz?
  • Brauche ich als Mieter einen Parkausweis?

In bewirtschafteten Bewohnerparkzonen ja. Gebühren: 20 € / sechs Monate, 30 € / Jahr, 55 € / zwei Jahre. Voraussetzung ist Wohnsitz im Gebiet und Halter- bzw. Nutzungsnachweis für das Fahrzeug.

Quelle: Stadt Aschaffenburg; Bewohnerparkausweis

  • Wie hoch ist der Kita-Beitragszuschuss in Bayern für Aschaffenburg?
  • Müssen Eltern den Kita-Zuschuss beantragen?

In BayKiBiG-geförderten Einrichtungen entlastet der Freistaat mit 100 € monatlich ab dem Kindergartenstichtag (1. September des Jahres, in dem das Kind drei wird) bis zur Einschulung. Eltern stellen keinen Antrag; der Träger verringert den Beitrag. Zusätzlich können städtische Besuchsgebühren und Verpflegung anfallen.

Quelle: STMAS Bayern; Kita BeitragszuschussQuelle: Stadt Aschaffenburg; Kita Elternbeiträge

  • Welcher ÖPNV-Tarif gilt für den Alltag in Aschaffenburg?
  • Fahren Stadtbusse im VAB-Tarif?

Ja. Stadtbusse und weitere Linien nutzen den VAB-Tarif; Preisstufe 11 gilt im Stadtgebiet. Digitale Tickets (z. B. Fairtiq) können im Stadtgebiet günstiger sein als der Kauf beim Fahrer.

Quelle: Stadtwerke Aschaffenburg; Fahrpreise

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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