Immobilien zum Mieten in Haibach - Unterfr
0 Immobilien werden in Haibach - Unterfr zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Haibach - Unterfr – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Haibach - Unterfr
In Haibach - Unterfr greift keine Mietpreisbremse: Die Gemeinde fehlt in der Anlage der Mieterschutzverordnung Bayern. Neuvertragsmieten unterliegen nicht der 10-Prozent-Grenze über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Im Landkreis stehen nur Kahl a. Main, Kleinostheim und Stockstadt a. Main auf der Liste; die Stadt Aschaffenburg ebenfalls — wer aus der Kreisstadt hierher zieht, wechselt also aus der Verordnungs-Kulisse hinaus. Bei laufenden Verträgen dürfen Erhöhungen höchstens 20 % in drei Jahren betragen und die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten. Die abgesenkte 15-Prozent-Kappung und die verlängerte Kündigungssperrfrist der Verordnung gelten hier nicht.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: BayernPortal; Mieterschutz
Wasser und Abwasser in der Nebenkostenabrechnung
Die Gemeinde betreibt Wasser und Abwasser selbst. Auf der Gebührenseite stehen derzeit 2,58 Euro je Kubikmeter Trinkwasser zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer, plus eine Grundgebühr von 18,00 Euro je ¾-Zoll-Zähler (ebenfalls zzgl. MwSt.). Die Schmutzwassergebühr liegt bei 2,73 Euro je Kubikmeter. Vermieter legen diese Positionen oft als Betriebskosten um — prüfen Sie Abrechnung und Satzung gegen den Mietvertrag.
Zusätzlich kann die Grundsteuer nach Reform (Hebesatz B 340 v. H.) in der Abrechnung auftauchen, wenn sie umlagefähig vereinbart ist. Messbetrag setzt das Finanzamt nach dem Flächenmodell; die Gemeinde multipliziert mit dem Hebesatz. Ob und in welcher Höhe das bei Ihnen erscheint, steht im Vertrag und in der Betriebskostenverordnung — nicht in der Haushaltssatzung.
Quelle: Gemeinde Haibach; Wasser Abwasser Gebühren
Mieterhöhung mit 20-Prozent-Deckel, ohne Mietspiegel
Weil Haibach - Unterfr nicht unter der MiSchuV steht, gilt bei Bestandsmieten die Standard-Kappungsgrenze: höchstens 20 % mehr Nettokaltmiete innerhalb von drei Jahren — parallel zur Grenze der ortsüblichen Vergleichsmiete. Staffel- und Indexmieten folgen anderen Regeln; bei Erstvermietung ohne Bremse orientiert sich die Startmiete stärker am Markt. Modernisierungsumlagen und preisgebundener Wohnraum haben eigene Grenzen.
Die Gemeinde veröffentlicht keinen amtlichen Mietspiegel. Ohne Spiegel kann die Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten begründet werden. Bei Unklarheit lohnt der Blick in den Mietvertrag und gegebenenfalls eine Mietervereinigung — hier nur der lokale Rahmen: keine Verordnungs-Bremse, keine 15-Prozent-Kappung vor Ort.
Quelle: BayernPortal; KappungsgrenzeQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutz Kulisse
WBS beim Landratsamt — ohne Benennungspflicht vor Ort
Einen Wohnberechtigungsschein für Haibach - Unterfr beantragen Sie beim Landratsamt Aschaffenburg, Fachbereich Baurecht und Wohnraumförderung, Bayernstraße 18 — nicht im Rathaus der Gemeinde. Der allgemeine WBS berechtigt zur Bewerbung um geförderte Wohnungen in Bayern; er weist keine konkrete Wohnung zu. Online-Antrag und Formulare liegen auf der Kreisseite.
Im Landkreis gilt in Karlstein a. Main, Mainaschaff und Stockstadt a. Main erhöhtes Wohnungsbedarf: Dort reicht der Schein allein oft nicht, das Landratsamt muss für bestimmte Sozialwohnungen benennen. Haibach - Unterfr gehört nicht zu diesen drei Gemeinden. Wer hier eine geförderte Wohnung sucht, bewirbt sich mit allgemeinem WBS beim Vermieter; der gezielte Schein braucht eine schriftliche Wohnungszusage.
Quelle: Landkreis Aschaffenburg; WohnberechtigungsscheinQuelle: Landratsamt Aschaffenburg; WBS Antrag
Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer: 3,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden
- Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer
- Mieterschutz nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
- BayBO Solar nur Soll — Quelle: Gesetze Bayern; BayBO Solar
Häufige Fragen zum Mieten in Haibach - Unterfr
- Gilt in Haibach - Unterfr die Mietpreisbremse?
- Steht Haibach in der bayerischen MiSchuV?
- Mietpreisbremse Landkreis Aschaffenburg Haibach
Nein. In der Verordnungskulisse des Landkreises stehen nur Kahl a. Main, Kleinostheim und Stockstadt a. Main; die Stadt Aschaffenburg ebenfalls. Haibach - Unterfr fehlt. Bei Neuvermietung gilt keine 10-Prozent-Grenze über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Landesweite Hintergründe stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutz
- Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen in Haibach?
- 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
- Mieterhöhung Bestandsmiete Haibach Unterfranken
Es gilt die bundesweite Standard-Kappungsgrenze: höchstens 20 % Erhöhung der Nettokaltmiete innerhalb von drei Jahren — und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus. Die abgesenkte 15-Prozent-Grenze der MiSchuV greift nur in den ausgewiesenen Kommunen; Haibach - Unterfr gehört nicht dazu.
- Gibt es in Haibach einen amtlichen Mietspiegel?
- Woher kommt die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Mietspiegel Gemeinde Haibach Aschaffenburg
Die Gemeinde veröffentlicht keinen amtlichen Mietspiegel. Vergleichsmieten können über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten begründet werden. Das ändert nichts daran, dass vor Ort keine Mietpreisbremse bei Neuvermietung greift. Verbindliche Auskunft zum Stand erteilt das Rathaus.
- Was zahle ich als Mieter für Wasser und Abwasser?
- Nebenkosten Wasser Haibach 63808
- Schmutzwassergebühr Gemeinde Haibach
Die Gemeinde nennt auf ihrer Gebührenseite derzeit 2,58 Euro je m³ Trinkwasser zuzüglich MwSt., Grundgebühr 18,00 Euro je ¾-Zoll-Zähler (zzgl. MwSt.) und 2,73 Euro je m³ Abwasser. Vermieter legen das oft um; die konkrete Abrechnung steht in Ihrem Mietvertrag.
- Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein für Haibach?
- WBS Landratsamt Aschaffenburg Haibach
- Brauche ich eine Benennung für eine Sozialwohnung?
Zuständig ist das Landratsamt Aschaffenburg (Bayernstraße 18), nicht die Gemeinde. Der allgemeine WBS gilt grundsätzlich bayernweit. Eine Benennung durch das Landratsamt ist in Karlstein a. Main, Mainaschaff und Stockstadt a. Main vorgesehen — nicht in Haibach - Unterfr.
- Kann Grundsteuer in meiner Nebenkostenabrechnung stehen?
- Grundsteuer Mieter Haibach Unterfr
- Hebesatz 340 Prozent umlagefähig
Ja, wenn der Vermieter die Grundsteuer umlagefähig abrechnet. In Haibach - Unterfr gilt nach der Reform Hebesatz B 340 v. H. (Flächenmodell, Messbetrag durch Finanzamt). Ob und in welcher Höhe sie in Ihrer Abrechnung erscheint, regeln Mietvertrag und Betriebskostenverordnung.
- Komme ich ohne Auto vom Ortsteil zur Arbeit?
- Ortsbus für Mieter in Grünmorsbach
- VAB und Ortsbus zusammen nutzen
Ja, mit zwei Ebenen: Der Ortsbus verbindet auf Bestellung Haltestellen in Haibach, Grünmorsbach und Dörrmorsbach (1 Euro, Kinder frei). In die Kreisstadt und den Spessart fahren die VAB-Linien, etwa Linie 40 über Haibach nach Aschaffenburg bzw. Mespelbrunn. Fahrpläne und Bestelltelefon getrennt planen.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden