Immobilien zum Mieten in Großostheim

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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Großostheim – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

Das Wichtigste zum Mieten in Großostheim

Großostheim steht nicht unter der Mietpreisbremse: In der Anlage zur bayerischen Mieterschutzverordnung (MiSchuV, ab 1. Januar 2026) fehlen Sie — anders als in der Stadt Aschaffenburg oder in Kahl, Kleinostheim und Stockstadt. Neuvertragsmieten sind deshalb nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete gedeckelt. Im Bestand gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Beim Kauf fielen landesweit 3,5 % Grunderwerbsteuer an — für Mieter relevant, falls Sie später kaufen.

Quelle: Gesetze-Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: BayernPortal; MieterschutzQuelle: Finanzamt Bayern; Grunderwerbsteuer

Gibt es einen amtlichen Mietspiegel?

Einen von der Gemeinde anerkannten Mietspiegel veröffentlicht Großostheim nicht. Orientierung für Vergleichsmieten liefern deshalb vor allem Vergleichsangebote, Sachverständige oder — bei Streit — die gesetzlichen Regeln des BGB. Portal-„Mietspiegel“ sind keine amtliche Grundlage.

Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Für geförderten Wohnraum stellt das Landratsamt Aschaffenburg den Wohnberechtigungsschein (WBS) aus — online oder per Formular, wenn Ihr Haushaltseinkommen die Grenzen einhält. Die Gebühr liegt derzeit bei 15 €. Großostheim gehört nicht zu den Benennungsgemeinden Karlstein, Mainaschaff und Stockstadt; dort gilt ein gesondertes Vormerkverfahren.

Quelle: Landkreis Aschaffenburg; Wohnberechtigungsschein

Was zahlen Familien für die Kita?

Kommunale Kitas sind nicht pauschal beitragsfrei. Die Gebühren richten sich nach Buchungszeit; ab dem Kindergartenjahr ab drei Jahren rechnet der Markt den Landes-Zuschuss von bis zu 100 € monatlich an. Geschwisterermäßigung: zweites Kind 25 %, jedes weitere 50 % auf die Betreuungsgebühr. Verpflegung bleibt gesondert.

Quelle: Markt Großostheim; Kita-GebührensatzungQuelle: Markt Großostheim; Kita-Elternbeiträge

Häufige Fragen zum Mieten in Großostheim

  • Gilt in Großostheim die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvertragsmiete beliebig hoch sein?
  • Warum gilt sie in Stockstadt, aber nicht hier?

Nein — Großostheim ist in der Anlage zur bayerischen Mieterschutzverordnung (MiSchuV ab 1. Januar 2026) nicht genannt. Damit greift die Decelung auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Neuvermietung von Bestandswohnungen nicht. Im Landkreis gelten die Regeln u. a. in Kahl a. Main, Kleinostheim und Stockstadt a. Main sowie in der Stadt Aschaffenburg.

Quelle: Gesetze-Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: BayernPortal; Mieterschutz

  • Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen?
  • Sind 15 Prozent in drei Jahren erlaubt?
  • Wie stark darf die Miete steigen?

Es gilt die bundesweite Grenze von 20 % innerhalb von drei Jahren (§ 558 BGB). Die abgesenkte 15-Prozent-Grenze gilt nur in MiSchuV-Gemeinden — Großostheim gehört nicht dazu. Zusätzlich darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten.

Quelle: BayernPortal; Kappungsgrenze

  • Gibt es einen amtlichen Mietspiegel für Großostheim?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?

Nein — die Gemeinde veröffentlicht keinen anerkannten Mietspiegel. Für Mieterhöhungen und Streitfälle bleiben die gesetzlichen Wege des BGB (Vergleichswohnungen, Sachverständige, ggf. Mietdatenbanken anderer Stellen) maßgeblich. Kommerzielle Portalauswertungen ersetzen keinen amtlichen Mietspiegel.

  • Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein (WBS)?
  • Was kostet der WBS im Landkreis Aschaffenburg?
  • Gibt es ein Benennungsverfahren in Großostheim?

Zuständig ist das Landratsamt Aschaffenburg (Online-Antrag oder Formulare WBS I / Einkommenserklärungen). Die Gebühr beträgt derzeit 15 €. Ein Benennungsverfahren für frei werdende Sozialwohnungen gibt es nur in Karlstein, Mainaschaff und Stockstadt — nicht in Großostheim.

Quelle: Landkreis Aschaffenburg; WohnberechtigungsscheinQuelle: Landkreis Aschaffenburg; WBS Beantragung

  • Was zahlen Mieter-Familien für die Kita?
  • Gibt es Geschwisterermäßigung?
  • Was ist der 100-Euro-Landeszuschuss?

Die kommunale Gebührensatzung staffelt Beiträge nach Buchungszeit. Der Landes-Zuschuss von bis zu 100 € monatlich gilt vom Kindergartenjahr ab drei Jahren bis zur Einschulung. Geschwisterermäßigung: 25 % (zweites Kind) bzw. 50 % (jedes weitere) auf die Betreuungsgebühr. Verpflegung und Hortkosten kommen hinzu.

Quelle: Markt Großostheim; Kita-Gebührensatzung

  • Wie komme ich als Mieter ohne Auto zum Arbeitsort Aschaffenburg?
  • Reicht der Bus zum Hauptbahnhof?

Über den VAB-Bus erreichen Sie Aschaffenburg und den ICE-/Regionalknoten Hauptbahnhof. Vier Linien bedienen den Markt; Tickets über VAB oder DB Navigator. Für Takt und Umstiege prüfen Sie den aktuellen Fahrplan vor Vertragsabschluss.

Quelle: Markt Großostheim; ÖPNV VAB

  • Wird die Grundsteuer über die Nebenkosten umgelegt?
  • Welcher Hebesatz gilt in Großostheim?

Die neue Grundsteuer (Reform ab 2025) darf der Vermieter nur umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Der Hebesatz B des Marktes liegt 2025 bei 360 % (bayerisches Flächenmodell). Ohne Umlageklausel bleibt die Steuer beim Eigentümer.

Quelle: IHK Aschaffenburg; Hebesätze 2025Quelle: BayernPortal; Grundsteuer Reform

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