Immobilien zum Mieten in Groß-Umstadt
0 Immobilien werden in Groß-Umstadt zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Groß-Umstadt – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Groß-Umstadt
Groß-Umstadt steht nicht unter der hessischen Mietpreisbremse — neue Nettokaltmieten dürfen hier über die 10-Prozent-Grenze der Verordnung hinausgehen. Im laufenden Vertrag gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Wer kauft, zahlt in Hessen dennoch 6 % Grunderwerbsteuer.
Quelle: Land Hessen; MieterschutzverordnungQuelle: Verwaltungsportal Hessen; Grunderwerbsteuer
Was begrenzt eine Mieterhöhung im Bestand?
Ohne abgesenkte Kappungsgrenze der MiSchuV darf die Nettokaltmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen — und zusätzlich die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten. Einen amtlichen qualifizierten Mietspiegel veröffentlicht die Stadt nicht; Vermieter begründen Erhöhungen daher über Vergleichswohnungen, Auskünfte aus Mietdatenbanken oder Gutachten. Die aktuelle MiSchuV gilt bis zum 25. November 2026.
Quelle: Land Hessen; Kappungsgrenze MiSchuV
Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) — die Bescheinigung für den Bezug einer geförderten Sozialwohnung — beantragen Sie bei der Wohnungsbehörde der Stadtverwaltung. Der Schein bestätigt Einkommensgrenzen und zulässige Wohnungsgröße; er begründet keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung. Die Ausstellung ist in Hessen kostenfrei.
Quelle: Stadt Groß-Umstadt; Wohnberechtigungsschein
Was kostet die Kita — und wie kommen Sie ohne Auto weiter?
Vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung ist die Kindergartenbetreuung für bis zu sechs Stunden täglich beitragsfrei; längere Zeiten und Krippe bleiben beitragspflichtig. Für den Arbeitsweg nach Darmstadt oder Frankfurt nutzen viele Mieter die Odenwaldbahn im RMV (Halte Mitte, Klein-Umstadt, Wiebelsbach).
Quelle: Stadt Groß-Umstadt; Kita-BeiträgeQuelle: RMV; Pendelverbindungen
Häufige Fragen zum Mieten in Groß-Umstadt
- Gilt in Groß-Umstadt die Mietpreisbremse?
- Ist Groß-Umstadt in der MiSchuV gelistet?
- Darf die Neuvertragsmiete beliebig steigen?
Nein. Die hessische Mieterschutzverordnung listet 49 Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt — Groß-Umstadt gehört nicht dazu (anders als etwa Darmstadt oder Groß-Zimmern). Die Deckelung neuer Mieten auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete greift daher nicht. Die Verordnung gilt derzeit bis zum 25. November 2026.
- Welche Kappungsgrenze gilt in Groß-Umstadt?
- Sind 15 oder 20 Prozent in drei Jahren erlaubt?
- Wie stark darf die Miete steigen?
Es gilt die bundesweite Standard-Kappungsgrenze: Die Nettokaltmiete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen. Die abgesenkte Grenze von 15 % gilt nur in den MiSchuV-Kommunen — Groß-Umstadt zählt nicht dazu. Zusätzlich darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten.
- Gibt es in Groß-Umstadt einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Wie begründet der Vermieter eine Erhöhung?
Einen von der Stadt veröffentlichten qualifizierten Mietspiegel gibt es derzeit nicht. Für Mieterhöhungen nach § 558 BGB bleiben Vergleichswohnungen, Mietdatenbanken oder ein Sachverständigengutachten die üblichen Begründungswege — prüfen Sie das Erhöhungsverlangen auf Form und Nachweise.
- Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Groß-Umstadt?
- Wo ist die Wohnungsbehörde?
- Kostet der Wohnberechtigungsschein etwas?
Für eine geförderte Sozialwohnung benötigen Sie in der Regel einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Den Antrag stellen Sie bei der Wohnungsbehörde der Stadtverwaltung Groß-Umstadt. Der Schein bestätigt Einkommensgrenzen und zulässige Wohnungsgröße; er begründet keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung. Die Ausstellung ist in Hessen kostenfrei.
- Was kostet die Kita für Mieter-Familien in Groß-Umstadt?
- Ab wann ist der Kindergarten beitragsfrei?
- Zahlen Eltern für längere Betreuungszeiten?
Vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung ist die Kindergartenbetreuung für bis zu sechs Stunden täglich beitragsfrei. Längere Zeiten und die Krippe bleiben beitragspflichtig; Verpflegung kommt hinzu. Bei geringer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit kann das Jugendamt Beiträge ganz oder teilweise übernehmen.
- Wie komme ich als Mieter ohne Auto zur Arbeit?
- Gibt es Bahn nach Darmstadt?
- Welcher Bahnhof liegt am nächsten?
Die Odenwaldbahn im RMV verbindet die Halte Mitte, Klein-Umstadt und Wiebelsbach mit Darmstadt, Hanau und Frankfurt. Buslinien (u. a. X71) ergänzen den Stadtverkehr. Für den Alltag ohne Stellplatz lohnt der Blick auf den nächsten Halt und den RMV-Fahrplan.
- Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten relevant?
- Dürfen Vermieter die Grundsteuer umlegen?
- Wie hoch ist der Hebesatz in Groß-Umstadt?
Die Grundsteuer darf über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Der Hebesatz B der Stadt liegt 2026 bei 770 % (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025, hessisches Flächen-Faktor-Verfahren). Den konkreten Jahresbetrag setzt das Finanzamt per Bescheid fest.
Quelle: Stadt Groß-Umstadt; Hebesatz 2026Quelle: Finanzamt Hessen; Grundsteuerreform
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden