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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Groß-Zimmern – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Seit der Mieterschutzverordnung steht Groß-Zimmern unter der Mietpreisbremse: Bei Neuvermietung darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Im Bestand greift die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren. Die Verordnung gilt bis zum 25. November 2026.
Quelle: Land Hessen; Mieterschutzverordnung
Einen von der Gemeinde veröffentlichten amtlichen Mietspiegel führt Groß-Zimmern derzeit nicht. Die ortsübliche Vergleichsmiete müssen Vermieter und Mieter dann über andere zulässige Mittel klären — etwa Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten. Online-„Mietspiegel“ privater Portale sind keine amtliche Grundlage.
Quelle: Land Hessen; Vergleichsmiete
In MiSchuV-Gebieten verlängert sich die Kündigungssperrfrist nach Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen auf acht Jahre. Für Groß-Zimmern gilt das laut Übergangsregel nur bei Veräußerungen nach dem 23. September 2020; frühere Veräußerungen bleiben bei der bundesrechtlichen Dreijahresfrist.
Quelle: Land Hessen; Kündigungssperrfrist
Die Gemeinde nimmt an der Landesbeitragsfreistellung teil: Ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt entfällt der Betreuungsbeitrag für bis zu sechs Stunden täglich. Längere Module, Krippe und Verpflegung bleiben beitragspflichtig; konkrete Sätze stehen in der Kostenübersicht der kommunalen Einrichtungen (gültig ab 1. August 2025).
Quelle: Gemeinde Groß-Zimmern; Kita-BeiträgeQuelle: Gemeinde Groß-Zimmern; Kita-Kostenübersicht
Die neue Grundsteuer (Reform ab 2025) kann über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. In Groß-Zimmern liegt der Hebesatz B bei 454,16 %. Fehlt die Umlageklausel, bleibt die Steuer beim Eigentümer.
Quelle: Gemeinde Groß-Zimmern; Hebesatz Grundsteuer B
Zusätzliche Info zum Bundesland Hessen:
Ja. Groß-Zimmern steht in der hessischen Mieterschutzverordnung: Bei Wiedervermietung darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Verordnung gilt bis zum 25. November 2026. Ausnahmen (u. a. bestimmter Neubau) richten sich nach dem BGB.
In Groß-Zimmern gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Erhöhungen der Bestandsmiete sind auf 15 % innerhalb von drei Jahren begrenzt (statt der bundesweiten 20 %). Obergrenze bleibt die ortsübliche Vergleichsmiete.
Nein. Die Gemeinde veröffentlicht derzeit keinen amtlichen Mietspiegel. Die ortsübliche Vergleichsmiete muss dann über andere zulässige Mittel begründet werden (z. B. Vergleichswohnungen, Sachverständigengutachten).
In MiSchuV-Gebieten beträgt die Sperrfrist nach Umwandlung und Verkauf acht Jahre. Für Groß-Zimmern gilt das laut Übergangsregel nur bei Veräußerungen nach dem 23. September 2020; bei früheren Veräußerungen bleibt es bei drei Jahren bundesrechtlich.
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen Sie bei der Gemeinde, in der Sie wohnen bzw. in der Sie eine Sozialwohnung suchen — in der Regel bei der Gemeindeverwaltung Groß-Zimmern. Der WBS weist Einkommensberechtigung nach; er vermittelt keine Wohnung. Die hessischen Einkommensgrenzen und das Verfahren stehen im Verwaltungsportal.
Nur wenn der Mietvertrag die Umlage der Grundsteuer erlaubt. Dann zählt die neue Grundsteuer (Reform ab 2025) zu den umlagefähigen Betriebskosten. In Groß-Zimmern liegt der Hebesatz B bei 454,16 %. Fehlt die Klausel, trägt der Eigentümer die Steuer.
Ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung entfällt der Betreuungsbeitrag für bis zu sechs Stunden täglich (Landesbeitragsfreistellung, Gemeinde nimmt teil). Längere Module, Krippe und Verpflegung kosten extra; Details stehen in der Kostenübersicht ab 1. August 2025.
Der RMV-Expressbus X78 ist die zentrale Verbindung nach Darmstadt (kein eigener Bahnhof in der Gemeinde). Aktuelle Abfahrten und Umstiege finden Sie im RMV-Fahrplan.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 06.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden