Immobilien zum Mieten in Groß-Zimmern

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Das Wichtigste zum Mieten in Groß-Zimmern

Seit der Mieterschutzverordnung steht Groß-Zimmern unter der Mietpreisbremse: Bei Neuvermietung darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Im Bestand greift die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren. Die Verordnung gilt bis zum 25. November 2026.

Quelle: Land Hessen; Mieterschutzverordnung

Gibt es einen amtlichen Mietspiegel?

Einen von der Gemeinde veröffentlichten amtlichen Mietspiegel führt Groß-Zimmern derzeit nicht. Die ortsübliche Vergleichsmiete müssen Vermieter und Mieter dann über andere zulässige Mittel klären — etwa Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten. Online-„Mietspiegel“ privater Portale sind keine amtliche Grundlage.

Quelle: Land Hessen; Vergleichsmiete

Was schützt nach einer Umwandlung?

In MiSchuV-Gebieten verlängert sich die Kündigungssperrfrist nach Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen auf acht Jahre. Für Groß-Zimmern gilt das laut Übergangsregel nur bei Veräußerungen nach dem 23. September 2020; frühere Veräußerungen bleiben bei der bundesrechtlichen Dreijahresfrist.

Quelle: Land Hessen; Kündigungssperrfrist

Was zahlen Familien für die Kita?

Die Gemeinde nimmt an der Landesbeitragsfreistellung teil: Ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt entfällt der Betreuungsbeitrag für bis zu sechs Stunden täglich. Längere Module, Krippe und Verpflegung bleiben beitragspflichtig; konkrete Sätze stehen in der Kostenübersicht der kommunalen Einrichtungen (gültig ab 1. August 2025).

Quelle: Gemeinde Groß-Zimmern; Kita-BeiträgeQuelle: Gemeinde Groß-Zimmern; Kita-Kostenübersicht

Warum betrifft Sie der Hebesatz?

Die neue Grundsteuer (Reform ab 2025) kann über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. In Groß-Zimmern liegt der Hebesatz B bei 454,16 %. Fehlt die Umlageklausel, bleibt die Steuer beim Eigentümer.

Quelle: Gemeinde Groß-Zimmern; Hebesatz Grundsteuer B

Bundesland Hessen:

  • Grunderwerbsteuer: 6 %
  • Hessengeld (Zuschuss zur Grunderwerbsteuer beim Ersterwerb selbstgenutzter Wohnimmobilien ab 1. März 2024)
  • Neue Grundsteuer: Flächen-Faktor-Verfahren (landesweit); kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Kita: Landesbeitragsfreiheit bis 6 Stunden täglich ab vollendetem 3. Lebensjahr (bei teilnehmenden Kommunen)

Zusätzliche Info zum Bundesland Hessen:

Häufige Fragen zum Mieten in Groß-Zimmern

  • Gilt in Groß-Zimmern die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvermietungsmiete beliebig steigen?
  • Bis wann gilt die MiSchuV für Groß-Zimmern?

Ja. Groß-Zimmern steht in der hessischen Mieterschutzverordnung: Bei Wiedervermietung darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Verordnung gilt bis zum 25. November 2026. Ausnahmen (u. a. bestimmter Neubau) richten sich nach dem BGB.

Quelle: Land Hessen; Mietpreisbremse

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Groß-Zimmern?
  • Wie stark darf die Bestandsmiete in drei Jahren steigen?
  • Gilt 15 oder 20 Prozent Kappung?

In Groß-Zimmern gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Erhöhungen der Bestandsmiete sind auf 15 % innerhalb von drei Jahren begrenzt (statt der bundesweiten 20 %). Obergrenze bleibt die ortsübliche Vergleichsmiete.

Quelle: Land Hessen; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Groß-Zimmern einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?

Nein. Die Gemeinde veröffentlicht derzeit keinen amtlichen Mietspiegel. Die ortsübliche Vergleichsmiete muss dann über andere zulässige Mittel begründet werden (z. B. Vergleichswohnungen, Sachverständigengutachten).

Quelle: Land Hessen; Vergleichsmiete

  • Was gilt bei Kündigung nach Umwandlung in Eigentumswohnungen?
  • Wie lange schützt die Kündigungssperrfrist in Groß-Zimmern?

In MiSchuV-Gebieten beträgt die Sperrfrist nach Umwandlung und Verkauf acht Jahre. Für Groß-Zimmern gilt das laut Übergangsregel nur bei Veräußerungen nach dem 23. September 2020; bei früheren Veräußerungen bleibt es bei drei Jahren bundesrechtlich.

Quelle: Land Hessen; Kündigungssperrfrist

  • Wo beantrage ich in Groß-Zimmern einen Wohnberechtigungsschein?
  • Brauche ich einen WBS für Sozialwohnungen?
  • Wer stellt den WBS aus?

Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen Sie bei der Gemeinde, in der Sie wohnen bzw. in der Sie eine Sozialwohnung suchen — in der Regel bei der Gemeindeverwaltung Groß-Zimmern. Der WBS weist Einkommensberechtigung nach; er vermittelt keine Wohnung. Die hessischen Einkommensgrenzen und das Verfahren stehen im Verwaltungsportal.

Quelle: Verwaltungsportal Hessen; Wohnberechtigungsschein

  • Betrifft mich als Mieter der Grundsteuer-Hebesatz?
  • Kann die Grundsteuer in den Nebenkosten landen?

Nur wenn der Mietvertrag die Umlage der Grundsteuer erlaubt. Dann zählt die neue Grundsteuer (Reform ab 2025) zu den umlagefähigen Betriebskosten. In Groß-Zimmern liegt der Hebesatz B bei 454,16 %. Fehlt die Klausel, trägt der Eigentümer die Steuer.

Quelle: Gemeinde Groß-Zimmern; Hebesatz Grundsteuer B

  • Was zahlen Familien für die Kita in Groß-Zimmern?
  • Ab wann ist der Kindergarten beitragsfrei?

Ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung entfällt der Betreuungsbeitrag für bis zu sechs Stunden täglich (Landesbeitragsfreistellung, Gemeinde nimmt teil). Längere Module, Krippe und Verpflegung kosten extra; Details stehen in der Kostenübersicht ab 1. August 2025.

Quelle: Gemeinde Groß-Zimmern; Kita-Beiträge

  • Wie pendle ich als Mieter ohne Auto nach Darmstadt?
  • Welche Buslinie nutze ich ohne Bahnhof?

Der RMV-Expressbus X78 ist die zentrale Verbindung nach Darmstadt (kein eigener Bahnhof in der Gemeinde). Aktuelle Abfahrten und Umstiege finden Sie im RMV-Fahrplan.

Quelle: RMV; Fahrplan X78

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