Immobilien zum Mieten in Schaafheim

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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Schaafheim – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

Das Wichtigste zum Mieten in Schaafheim

In Schaafheim gilt die Mietpreisbremse nicht. Die Gemeinde steht nicht unter den 49 Kommunen der hessischen Mieterschutzverordnung. Bei einer Wiedervermietung fehlt damit die Grenze von zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Im laufenden Vertrag bleibt die bundesweite Kappungsgrenze: höchstens 20 Prozent in drei Jahren, und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte Grenze von 15 Prozent gilt hier nicht.

Nach einer Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und einem Verkauf gilt in den Verordnungsgemeinden eine Kündigungssperrfrist von acht Jahren. Schaafheim gehört nicht dazu. Es bleibt bei der gesetzlichen Frist von drei Jahren. Ein Entwurf der Landesregierung für 71 Kommunen nennt Schaafheim ebenfalls nicht. Der Nachbar Groß-Umstadt steht in diesem Entwurf. Beschlossen ist das noch nicht. Die heutige Liste gilt, bis die Verordnung ausläuft oder neu gefasst wird.

Quelle: Land Hessen; Mieterschutzverordnung GemeindenQuelle: Land Hessen; Entwurf Mieterschutz 71 Kommunen

Einen Mietspiegel gibt die Gemeinde nicht heraus

Schaafheim veröffentlicht keinen eigenen Mietspiegel. Der qualifizierte Mietspiegel der Wissenschaftsstadt Darmstadt gilt nur für Wohnungen in Darmstadt. Für den Landkreis erteilt Darmstadt dazu keine Auskunft. Die ortsübliche Vergleichsmiete klären Sie deshalb über vergleichbare Wohnungen oder ein Gutachten, nicht über den Darmstädter Rechner.

Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen einen Mietspiegel erstellen. Schaafheim liegt mit 9.078 Einwohnern am 30. Juni 2025 deutlich darunter. Eine Pflicht zur Veröffentlichung besteht damit nicht. Fragen Sie Vermieterinnen und Vermieter, worauf eine verlangte Vergleichsmiete gestützt wird.

Quelle: Stadt Darmstadt; Mietspiegel nur DarmstadtQuelle: Hessisches Statistisches Landesamt; Einwohner Schaafheim

Wohnberechtigungsschein bei der Gemeinde

Einen Wohnberechtigungsschein brauchen Sie, wenn Sie eine geförderte Wohnung suchen und die Einkommensgrenzen einhalten. In Hessen stellt ihn die Gemeinde aus, in der Sie wohnen. Für Schaafheim ist das die Gemeindeverwaltung, Wilhelm-Leuschner-Straße 3. Der Schein nennt berechtigte Personen, Wohnfläche und Zimmerzahl. Er ist kein Anspruch auf eine bestimmte Wohnung.

Liegt Ihr Wohnsitz noch außerhalb Hessens und Sie wollen hierher ziehen, ist in der Regel die Gemeinde zuständig, in der Sie die Wohnung beziehen möchten. Formular und Nachweise hängen vom Angebot der Gemeinde ab. Ein Beratungsgespräch vor dem Antrag ist möglich.

Quelle: Verwaltungsportal Hessen; WohnberechtigungsscheinQuelle: Gemeinde Schaafheim; Anschrift Rathaus

Nach dem Zuzug: Kita nur mit erstem Wohnsitz

Für einen Platz in einer der drei Kindertagesstätten muss das Kind in Schaafheim mit dem ersten Wohnsitz gemeldet sein. Spätestens am Tag der Aufnahme legen Sie die Anmeldebescheinigung vor. Die Anmeldung selbst läuft über Little Bird. Für den Kindergarten empfiehlt die Gemeinde etwa ein bis eineinhalb Jahre Vorlauf. Krippenplätze werden nach der Geburt angemeldet. Geschwisterkinder werden nach Verfügbarkeit bevorzugt.

Zur Arbeit kommen viele mit dem Bus weg, weil im Ort kein Bahnhof liegt. Die Linie BG2/53 verbindet Schaafheim mit Aschaffenburg Hauptbahnhof und dem Bahnhof Babenhausen. BG3/54 fährt über Mosbach. BA1 geht vom Herrngartenweg zum Bahnhof Babenhausen. GU1 fährt nach Groß-Umstadt und weiter zum Bahnhof Otzberg-Lengfeld.

Quelle: Gemeinde Schaafheim; Kita-AnmeldungQuelle: RMV; Buslinien ab Schaafheim

Bundesland Hessen:

  • Grunderwerbsteuer: 6 %
  • Hessengeld: Landesförderung Eigentum (Erstkauf selbstgenutzt) — siehe Quelle
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Verordnungskulisse; Verlängerung streitig
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht

Zusätzliche Info zum Bundesland Hessen:

Häufige Fragen zum Mieten in Schaafheim

  • Gilt in Schaafheim die Mietpreisbremse?
  • Ist Schaafheim eine Gemeinde mit angespanntem Wohnungsmarkt?
  • Darf die neue Miete bei Wiedervermietung frei vereinbart werden?

Nein. Schaafheim steht nicht auf der Liste der 49 Gemeinden in der hessischen Mieterschutzverordnung. Die Grenze von zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei einer Wiedervermietung gilt hier nicht. Auch der Entwurf für 71 Kommunen nennt Schaafheim nicht. Groß-Umstadt steht in diesem Entwurf. Beschlossen ist das noch nicht.

Quelle: Land Hessen; MieterschutzverordnungQuelle: Land Hessen; Entwurf 71 Kommunen

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Schaafheim?
  • Darf die Miete um 15 oder um 20 Prozent steigen?
  • Wie stark darf die Bestandsmiete in drei Jahren steigen?

Es gilt die bundesweite Grenze von 20 Prozent in drei Jahren. Die Miete darf dabei nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinausgehen. Die abgesenkte Grenze von 15 Prozent gilt nur in den Gemeinden der Mieterschutzverordnung. Schaafheim ist nicht dabei. Staffel- und Indexmieten folgen eigenen Vertragsregeln.

Quelle: Land Hessen; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Schaafheim einen Mietspiegel?
  • Gilt der Darmstädter Mietspiegel hier?
  • Wo sehe ich die ortsübliche Vergleichsmiete?

Einen eigenen Mietspiegel veröffentlicht Schaafheim nicht. Der Mietspiegel der Wissenschaftsstadt Darmstadt gilt nur für Wohnungen in Darmstadt, nicht für den Landkreis. Vergleichbare Wohnungen oder ein Gutachten bleiben der Weg zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Quelle: Stadt Darmstadt; Mietspiegel nicht für den Kreis

  • Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein?
  • Wer stellt den WBS in Schaafheim aus?
  • Brauche ich den Schein für eine geförderte Wohnung?

Den Wohnberechtigungsschein stellt in Hessen die Gemeinde aus, in der Sie wohnen. In Schaafheim ist das die Gemeindeverwaltung in der Wilhelm-Leuschner-Straße 3. Der Schein weist die Einkommensgrenzen und die passende Wohnungsgröße nach. Er garantiert keine bestimmte Wohnung.

Quelle: Verwaltungsportal Hessen; Wohnberechtigungsschein

  • Wie lange bin ich nach einer Umwandlung vor Kündigung geschützt?
  • Gilt in Schaafheim die Sperrfrist von acht Jahren?
  • Was passiert, wenn die Mietwohnung verkauft wird?

Die verlängerte Frist von acht Jahren gilt nur in den Gemeinden der Mieterschutzverordnung. Schaafheim steht nicht auf dieser Liste. Es bleibt bei der gesetzlichen Frist von drei Jahren, wenn vermieteter Wohnraum nach der Überlassung in Eigentum umgewandelt und verkauft wird.

Quelle: Land Hessen; Kündigungssperrfrist Umwandlung

  • Kann die Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung stehen?
  • Welcher Hebesatz trifft Vermieter in Schaafheim?
  • Zahlen Mieter die Grundsteuer B mit?

Der Hebesatz der Grundsteuer B liegt bei 383 Prozent (neue Grundsteuer ab 2025). Ob der Betrag in Ihrer Nebenkostenabrechnung auftaucht, steht im Mietvertrag. Fehlt die Vereinbarung, bleibt die Steuer beim Eigentümer. Einen Euro-Betrag für eine einzelne Wohnung legt der Hebesatz allein nicht fest.

Quelle: Gemeinde Schaafheim; Grundsteuer B 383 Prozent

  • Bekommen wir nach dem Zuzug einen Kitaplatz?
  • Reicht ein Nebenwohnsitz für die Kita?
  • Wann soll ich für den Kindergarten anmelden?

Ein Platz setzt den ersten Wohnsitz in Schaafheim voraus. Spätestens am Aufnahmetag legen Sie die Anmeldebescheinigung vor. Die Anmeldung läuft über Little Bird. Für den Kindergarten empfiehlt die Gemeinde etwa ein bis eineinhalb Jahre Vorlauf. Ein Platz ist damit nicht automatisch frei.

Quelle: Gemeinde Schaafheim; Kita und Wohnsitz

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