Naturnahes Baugrundstück für Reihenhaus- oder Mehrfamilienhausbebauung in Norderstedt-Glashütte!


Aktuell haben wir keine Immobilien in Kaltenkirchen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Aktuell sind 3 Anbieter in Kaltenkirchen und Umgebung (20-km-Umkreis) aktiv.
Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.
Wer in Kaltenkirchen kauft, zahlt in Schleswig-Holstein 6,5 % Grunderwerbsteuer. Beim Mieten gibt es keine Mietpreisbremse; seit dem 1. Mai 2024 gilt aber die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren (KappVO SH, bis 30. April 2029).
Quelle: finanz-tools.de; Grunderwerbsteuer SHQuelle: Land Schleswig-Holstein; KappungsgrenzeQuelle: Haus & Grund; Kommunenliste KappVO
Für die Grundsteuer B (Wohn- und Baugrundstücke) liegt der Hebesatz 2025 bei 359 % — nach der Grundsteuerreform (ab 2025), wertabhängiges Bundesmodell. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt multipliziert ihn mit dem Hebesatz. Den verbindlichen Jahresbetrag entnehmen Sie dem aktuellen Bescheid.
Quelle: Grundradar; Hebesatz Grundsteuer BQuelle: Land Schleswig-Holstein; Grundsteuerreform FAQ
Die AKN-Linie A1 verbindet Kaltenkirchen mit Hamburg-Eidelstedt (Umstieg in die S-Bahn); Tickets laufen über hvv- bzw. SH-Tarif. Die AKN hat ihren Sitz in Kaltenkirchen und elektrifiziert die Strecke im Projekt S5: voraussichtlich ab Ende 2028 soll die heutige A1 als S-Bahn ohne Umstieg bis zum Hamburger Hauptbahnhof fahren.
Quelle: AKN; Tarife und TicketsQuelle: AKN; Projekt S5
Am 25. November 2025 hat die Stadtvertretung den kommunalen Kälte- und Wärmeplan verabschiedet — Orientierung für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040. In Gebieten mit hoher Wärmedichte (u. a. Zentrum) kommen eher Netze in Betracht, sonst dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen; ein Anschlusszwang folgt daraus nicht.
Quelle: Stadt Kaltenkirchen; Wärmeplanung BeschlussQuelle: Stadt Kaltenkirchen; Wärmeplan Übersicht
Die AKN-Linie A1 verbindet Kaltenkirchen mit Hamburg-Eidelstedt; dort steigen Sie heute in die S-Bahn um. Tickets gelten im hvv- bzw. SH-Tarif. Im Projekt S5 wird die Strecke elektrifiziert; voraussichtlich ab Ende 2028 soll die Verbindung als S-Bahn ohne Umstieg bis zum Hamburger Hauptbahnhof laufen. Während der Bauarbeiten können Takt und Ersatzverkehr abweichen.
Ja — Elternbeiträge sind träger- und betreuungsabhängig. Für das zweite Kind in derselben Einrichtung gilt grundsätzlich 50 % weniger Beitrag; ab dem dritten Kind entfällt der Elternbeitrag. Bei geringem Einkommen können Sie eine Übernahme über die Kreissozialstaffel beantragen. Anmeldung über das Kita-Portal Schleswig-Holstein bzw. direkt bei der Einrichtung.
Die Stadtvertretung hat am 25. November 2025 den kommunalen Kälte- und Wärmeplan beschlossen (Ziel klimaneutrale Wärme bis 2040). Er weist Gebiete mit Netzpotenzial und solche mit dezentraler Versorgung aus — ohne Anschlusszwang. Ob und wann Sie tauschen müssen, richtet sich nach Gebäudeenergiegesetz und ggf. späteren Satzungen, nicht allein nach dem Plan.
Quelle: Stadt Kaltenkirchen; Wärmeplanung BeschlussQuelle: Stadt Kaltenkirchen; Wärmeplan Übersicht
Ja — die AKN ist Verbundunternehmen im hvv; auf den Linien gelten hvv- und SH-Tarife. Mit dem Deutschlandticket können Sie die AKN im Nahverkehr mitnutzen. Für Fahrten Richtung Hamburg reicht in der Praxis oft ein hvv-Ticket bzw. das Deutschlandticket; Details klären Sie in der AKN-Servicestelle Kaltenkirchen oder der hvv-App.
Kaltenkirchen liegt im Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein (PLZ 24568). Die Stadt gehört zum Hamburger Speckgürtel: Wohnen hier, Arbeiten oft in Hamburg — die AKN ist dafür die zentrale Schienenachse.
Quelle: Stadt Kaltenkirchen; StadtportalQuelle: AKN; Anbindung Hamburg
Online-Anmeldungen laufen über das Kita-Portal Schleswig-Holstein (kitaportal-sh.de); zusätzlich melden Sie sich direkt bei der Einrichtung. Finden Sie keinen Platz, ist der Fachbereich Bildung, Familie und Sport der Stadtverwaltung Ansprechpartner. Den Rechtsanspruch auf Halbtagsbetreuung ab dem ersten Lebensjahr bis zur Einschulung regelt das Landesrecht.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden