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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Kaltenkirchen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Beim Immobilienkauf in Kaltenkirchen fallen in Schleswig-Holstein 6,5 % Grunderwerbsteuer an. Für Mieter gilt vor Ort keine Mietpreisbremse, aber seit dem 1. Mai 2024 die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren — relevant, wenn Sie vermieten oder später vermieten wollen.
Quelle: finanz-tools.de; Grunderwerbsteuer SHQuelle: Haus & Grund; Kappungsgrenze Kaltenkirchen
Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer rechnen Sie mit Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (typisch grob 1,5–2 % des Kaufpreises). Maklerprovision teilen Käufer und Verkäufer bei Wohnungen und Einfamilienhäusern in der Regel hälftig (Bestellerprinzip). Eigenkapital für Nebenkosten sollten Sie getrennt vom Kaufpreis einplanen.
Quelle: finanz-tools.de; Grunderwerbsteuer RahmenQuelle: Zuständigkeitsfinder SH; Grunderwerbsteuer
Die Stadt setzt für die Grundsteuer B 2025 den Hebesatz 359 % an (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025, Bundesmodell). Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag aus dem Grundsteuerwert; die Gemeinde wendet den Hebesatz an. Vermieter können die Grundsteuer über die Nebenkosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Quelle: Grundradar; Hebesatz 2025Quelle: Land Schleswig-Holstein; Grundsteuer FAQ
Für Grundstücke in Kaltenkirchen (PLZ 24568) führt das Amtsgericht Norderstedt (Rathausallee 80) das Grundbuch. Der am 25. November 2025 beschlossene Kälte- und Wärmeplan zeigt, wo eher Wärmenetze oder dezentrale Heizungen erwartet werden — ohne Anschlusszwang, aber hilfreich vor Heizungstausch oder Sanierung.
Quelle: Grundbuchamt-Verzeichnis; Amtsgericht NorderstedtQuelle: Stadt Kaltenkirchen; Wärmeplanung
In Schleswig-Holstein — und damit in Kaltenkirchen — beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 % der Bemessungsgrundlage (meist der Kaufpreis). Sie wird einmalig beim Erwerb fällig; das Finanzamt erlässt den Bescheid nach Anzeige durch den Notar.
Quelle: finanz-tools.de; Grunderwerbsteuer SHQuelle: Zuständigkeitsfinder SH; Grunderwerbsteuer
Neben der Grunderwerbsteuer fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an (häufig grob 1,5–2 % des Kaufpreises). Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern teilen Käufer und Verkäufer die Maklerprovision in der Regel hälftig. Planen Sie die Nebenkosten als zusätzliches Eigenkapital.
Der Hebesatz der Grundsteuer B liegt 2025 bei 359 % (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025, wertabhängiges Bundesmodell). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an. Maßgeblich ist immer Ihr aktueller Grundsteuerbescheid.
Quelle: Grundradar; Hebesatz Grundsteuer BQuelle: Land Schleswig-Holstein; Grundsteuer FAQ
Zuständig ist das Amtsgericht Norderstedt, Grundbuchamt, Rathausallee 80, 22846 Norderstedt — für die PLZ 24568 Kaltenkirchen. Einsicht und Auszüge setzen in der Regel ein berechtigtes Interesse voraus; Ihr Notar organisiert die Eintragung beim Kauf.
Am 25. November 2025 beschloss die Stadtvertretung den kommunalen Kälte- und Wärmeplan (Ziel 2040). Er markiert Gebiete mit Netzpotenzial (u. a. Zentrum) und dezentrale Gebiete — ohne Anschlusszwang. Vor Kauf und Heizungstausch lohnt der Blick in die Planunterlagen auf der Stadtseite.
Quelle: Stadt Kaltenkirchen; Wärmeplanung BeschlussQuelle: Stadt Kaltenkirchen; Wärmeplan Übersicht
Die AKN A1 ist die Schienenachse Richtung Hamburg (aktuell Umstieg Eidelstedt). hvv-/SH-Tarif und Deutschlandticket gelten. Das Projekt S5 soll voraussichtlich ab Ende 2028 eine umstiegsfreie S-Bahn-Verbindung ermöglichen — ein Standortfaktor für den Speckgürtel.
Keine Mietpreisbremse bei Neuvermietung; in bestehenden Mietverhältnissen gilt seit dem 1. Mai 2024 die 15-Prozent-Kappungsgrenze in drei Jahren (bis 30. April 2029). Das begrenzt Erhöhungsspielräume bei Kapitalanlagen — unabhängig von der Grunderwerbsteuer beim Kauf.
Quelle: Haus & Grund; KappungsgrenzeQuelle: BBSR; Mietpreisbremse
Elternbeiträge sind trägerabhängig. Zweites Kind in derselben Einrichtung: grundsätzlich 50 % Ermäßigung; ab dem dritten Kind kein Elternbeitrag. Anmeldung über das Kita-Portal SH bzw. die Einrichtung; bei Engpässen hilft der Fachbereich Bildung, Familie und Sport der Stadt.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden