Wohn- und Geschäftshaus mit Gewerbeeinheit im Zentrum der Kreisstadt Merzig

In Merzig gibt es 1 Haus zum Kaufen. Stand: 18.05.2026.
Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.
Beim Immobilienkauf in Merzig fallen 6,5 % Grunderwerbsteuer an — zuständig ist das Finanzamt Merzig. Dazu kommen Notar- und Grundbuchgebühren nach Gerichts- und Notarkostengesetz sowie ggf. Maklerprovision. Beim Mieten gibt es im Saarland keine Mietpreisbremse.
Quelle: Serviceportal Saarland; GrunderwerbsteuerQuelle: BBSR; Mietpreisbremse Länder
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt im Saarland das wertabhängige Bundesmodell. Der Stadtrat setzte den Hebesatz der Grundsteuer B für 2025 auf 440 % fest (Grundsteuer A: 309 %). Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag; die Stadt multipliziert mit dem Hebesatz — maßgeblich ist Ihr Grundsteuerbescheid.
Quelle: Kreisstadt Merzig; Hebesatzsatzung 2025
Grundbuchsachen für Merzig bearbeitet zentral das Saarländische Grundbuchamt beim Amtsgericht Saarbrücken (Mainzer Straße 176). Einfache Ausdrucke sind auch über saarländische Amtsgerichte möglich; amtliche Ausdrucke nur in Saarbrücken.
Quelle: Land Saarland; Grundbuchamt zentral
Der Stadtrat hat am 28. September 2023 ein kommunales Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept beschlossen — mit Starkregen- und Hochwasserkarten (u. a. Saar und Seffersbach). Prüfen Sie vor dem Kauf die Karten der Stadt und Bodenrichtwerte über BORIS Saarland beim Gutachterausschuss.
Quelle: Kreisstadt Merzig; HochwasserkonzeptQuelle: Kreisstadt Merzig; StarkregenkartenQuelle: Geoportal Saarland; Bodenrichtwerte
Im Saarland beträgt die Grunderwerbsteuer seit dem 1. Januar 20156,5 % der Bemessungsgrundlage (meist Kaufpreis). Für Merzig ist das Finanzamt Merzig zuständig. Erst nach Zahlung erteilt das Finanzamt in der Regel die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Grundbucheintragung.
Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer fallen Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an. Maklerprovision nur, wenn ein Makler beauftragt wurde (Bestellerprinzip bzw. vertragliche Teilung je nach Fall). Planen Sie die Nebenkosten als Eigenkapitalpuffer ein — ohne feste Prozentformel hier.
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025, wertabhängiges Bundesmodell) liegt der Hebesatz der Grundsteuer B bei 440 %, Grundsteuer A bei 309 % (Festsetzung Stadtrat 7.11.2024). Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz — maßgeblich ist Ihr Bescheid, kein Rechenbeispiel.
Alle saarländischen Grundbuchsachen bearbeitet zentral das Saarländische Grundbuchamt beim Amtsgericht Saarbrücken (Mainzer Straße 176). Einfache Ausdrucke sind auch über Amtsgerichte möglich; amtliche Ausdrucke nur in Saarbrücken.
Quelle: Land Saarland; Grundbuchamt zentralQuelle: Amtsgericht Saarbrücken; Grundbuchamt Adresse
Bodenrichtwerte (durchschnittliche Lagewerte des unbebauten Bodens je Zone) sind gebührenfrei über BORIS Saarland im Geoportal abrufbar. Zuständig für Merzig ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte des Landkreises Merzig-Wadern. Der Richtwert ist Orientierung, kein Verkehrswert Ihres Hauses.
Quelle: Geoportal Saarland; BodenrichtwerteQuelle: LVGL Saarland; Bodenrichtwerte
Ja — empfehlenswert. Der Stadtrat hat am 28. September 2023 ein Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept beschlossen, inkl. Karten für Stadtteile sowie für Saar und Seffersbach. Nutzen Sie die Stadtkarten und prüfen Sie Elementarversicherung und bauliche Vorsorge.
Quelle: Kreisstadt Merzig; HochwasserkonzeptQuelle: Kreisstadt Merzig; Starkregenkarten
Merzig erstellt eine kommunale Wärmeplanung (KSI-Förderprojekt, Bewilligung 2024) als strategischen Fahrplan bis 2045. Sie hilft bei der Einschätzung künftiger Versorgungsoptionen; allein der Plan begründet keinen Anschluss- oder Tauschzwang. Individuelle Beratung bleibt nötig.
Quelle: Kreisstadt Merzig; Wärmeplanung FörderprojektQuelle: Kreisstadt Merzig; Klima und Energie
Ja, im Kreis Merzig-Wadern sind die Elternbeiträge einheitlich und sinken bis zur geplanten Beitragsfreiheit ab 1. Januar 2027. Ab 1. August 2026 nennt die Stadt u. a. 29 € (Kita bis zehn Stunden) und 64 € (Krippe bis zehn Stunden) monatlich zuzüglich möglicher Verpflegung.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden