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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Nalbach – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
von Schlapp Immobilien - Nadia Schlapp bietet an: Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Immobilien Kontor Saarlouis bietet an: Zugehörigkeit zum BVFI, Luftaufnahmen per Drohne, Begleitung bei der Immobilienfinanzierung und Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Wer in Nalbach kauft, rechnet mit dem Hebesatz der neuen Grundsteuer. Die Satzung für 2025 setzt die Grundsteuer B auf 440 Prozent. Für land- und forstwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) stehen 270 Prozent, für die Gewerbesteuer 420 Prozent. Der Gemeinderat hat das am 10. Oktober 2024 beschlossen und im März 2026 eine Erhöhung abgelehnt.
Quelle: Gemeinde Nalbach; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Saarbrücker Zeitung; Hebesatz 2026
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) setzt das Finanzamt den Messbetrag fest, die Gemeinde den Hebesatz. Der Messbetrag ist kein Verkaufspreis. Ob Sie die Steuer später auf Mieter umlegen dürfen, hängt vom Mietvertrag ab. Die Landesregeln zum Kauf stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Gemeinde Nalbach; Grundsteuer Reform
Die Grundbücher für Nalbach führt das Saarländische Grundbuchamt beim Amtsgericht Saarbrücken, Mainzer Straße 176. Amtliche Ausdrucke gibt es nur dort. Einen einfachen Ausdruck erhalten Sie auch beim Amtsgericht Saarlouis. Die Einsicht ist kostenfrei und setzt ein berechtigtes Interesse voraus, etwa als Eigentümer oder mit dessen Vollmacht.
Quelle: Amtsgericht Saarlouis; GrundbuchauszugQuelle: Amtsgericht Saarbrücken; Grundbuchamt
Einen Preis für ganz Nalbach gibt es nicht. Der Gutachterausschuss für den Landkreis Saarlouis hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2026 beschlossen. Seit dem 15. April 2026 liegen sie in der Geschäftsstelle offen, Kaiser-Friedrich-Ring 31 in Saarlouis (Haus Kahn). Ein Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert einer Zone und kein Kaufpreis von Haus und Grundstück.
Quelle: Landkreis Saarlouis; Bodenrichtwerte 2026Quelle: Geoportal Saarland; BORIS Anleitung
Die Karte sehen Sie gebührenfrei im Geoportal (BORIS Saarland). Schriftliche Auskünfte und Umrechnungskoeffizienten gibt der Gutachterausschuss gegen Gebühr. In Sanierungsgebieten zeigt das Portal keine Bodenrichtwerte. Dann fragen Sie die Geschäftsstelle direkt.
Quelle: Geoportal Saarland; Bodenrichtwertsuche
Technische Hochwasserschutzanlagen an der Prims gibt es in Nalbach nicht. Das Vorsorgekonzept ist fertig und beim Umweltministerium eingereicht. Bei einem hundertjährlichen Hochwasser rechnet es im Ortsteil Nalbach mit rund 380 betroffenen Menschen und in Körprich mit rund 330. Prüfen Sie vor dem Notartermin die Karte der konkreten Straße, weil sich die Gefährdung zwischen den Ortsteilen unterscheidet.
Quelle: Gemeinde Nalbach; Kauf HochwasserQuelle: Gemeinde Nalbach; Karten Ortsteile
Piesbach und Bilsdorf sind bei diesem Prims-Hochwasser schwächer betroffen. Starkregen aus den Seitenbächen bleibt dort das eigene Risiko. Das Gewerbegebiet Primsaue II steht im Konzept als Gefahrenbereich.
Quelle: Gemeinde Nalbach; Primsaue Starkregen
Die Ortsrechtssammlung enthält eine Erschließungsbeitragssatzung und eine Stellplatz- und Ablösesatzung. Ob für Ihre Straße noch ein Beitrag offen ist, steht nicht pauschal fest. Das Bauamt prüft den Einzelfall. Eine Satzung für Bewohnerparken ist in der Sammlung nicht aufgeführt; beim Neubau richtet sich der Stellplatznachweis nach der Ablösesatzung.
Quelle: Gemeinde Nalbach; Erschließung Stellplatz
Zusätzliche Info zum Bundesland Saarland:
Beim Kauf fällt Grunderwerbsteuer an. Den Satz nennt der Bundesland-Block in der Ortsbeschreibung.
Nach der Reform ab 2025 setzt die Satzung für 2025 die Grundsteuer B auf 440 Prozent und die Grundsteuer A auf 270 Prozent. Die Gewerbesteuer liegt bei 420 Prozent. Beschluss vom 10. Oktober 2024. Im März 2026 hat der Gemeinderat eine Erhöhung abgelehnt und die Sätze behalten. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Gemeinde den Hebesatz. Der Messbetrag ist kein Verkaufspreis.
Quelle: Gemeinde Nalbach; HebesatzsatzungQuelle: Gemeinde Nalbach; Grundsteuer BQuelle: Saarbrücker Zeitung; keine Erhöhung
Die Grundbücher führt das Saarländische Grundbuchamt beim Amtsgericht Saarbrücken, Mainzer Straße 176. Amtliche Ausdrucke gibt es nur dort. Einen einfachen Ausdruck erhalten Sie auch beim Amtsgericht Saarlouis. Die Einsicht ist kostenfrei und setzt ein berechtigtes Interesse voraus.
Quelle: Amtsgericht Saarlouis; GrundbuchQuelle: Amtsgericht Saarbrücken; Grundbuchamt
Einen Wert für die ganze Gemeinde gibt es nicht. Der Gutachterausschuss Saarlouis hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2026 beschlossen. Seit dem 15. April 2026 liegen sie in der Geschäftsstelle offen, Kaiser-Friedrich-Ring 31. Ein Bodenrichtwert ist der Lagewert einer Zone, nicht der Kaufpreis Ihres Grundstücks. Die Karte steht gebührenfrei im Geoportal (BORIS).
Quelle: Landkreis Saarlouis; Bodenrichtwerte 2026Quelle: Geoportal Saarland; BORIS
Entlang der Prims ja, nicht in jedem Ortsteil gleich. Technische Hochwasserschutzanlagen gibt es nicht. Das Konzept nennt für ein hundertjährliches Hochwasser rund 380 betroffene Menschen im Ortsteil Nalbach und rund 330 in Körprich. Prüfen Sie Saarwellinger Straße, Bilsdorfer Straße, Nassauer Straße, Bruchstraße und die Mittelstraße ab dem Rathaus in den Karten.
Quelle: Gemeinde Nalbach; Hochwasser KaufQuelle: Gemeinde Nalbach; Karten
Die Gemeinde hat eine Erschließungsbeitragssatzung. Ob für Ihr Grundstück noch ein Beitrag offen ist, steht nicht pauschal fest. Das Bauamt prüft den Einzelfall. Die Satzung liegt in der Ortsrechtssammlung.
Einen beschlossenen Wärmeplan veröffentlicht die Gemeinde nicht. Das Projekt Konnekt mit Saarlouis und dem Landkreis hat Kreislaufwirtschaft und Stoffströme untersucht. Es ist kein Wärmeplan für das einzelne Haus.
Die Stellplatz- und Ablösesatzung gilt, wenn Sie bauen. Sie regelt, wie Stellplätze geschaffen oder abgelöst werden. Eine Gebühr für Bewohnerparken steht in der Ortsrechtssammlung nicht.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden