Immobilien zum Kaufen in Nalbach

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Das Wichtigste zum Kaufen in Nalbach

Wer in Nalbach kauft, rechnet mit dem Hebesatz der neuen Grundsteuer. Die Satzung für 2025 setzt die Grundsteuer B auf 440 Prozent. Für land- und forstwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) stehen 270 Prozent, für die Gewerbesteuer 420 Prozent. Der Gemeinderat hat das am 10. Oktober 2024 beschlossen und im März 2026 eine Erhöhung abgelehnt.

Quelle: Gemeinde Nalbach; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Saarbrücker Zeitung; Hebesatz 2026

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) setzt das Finanzamt den Messbetrag fest, die Gemeinde den Hebesatz. Der Messbetrag ist kein Verkaufspreis. Ob Sie die Steuer später auf Mieter umlegen dürfen, hängt vom Mietvertrag ab. Die Landesregeln zum Kauf stehen im Bundesland-Block.

Quelle: Gemeinde Nalbach; Grundsteuer Reform

Grundbuch in Saarbrücken, Ausdruck auch in Saarlouis

Die Grundbücher für Nalbach führt das Saarländische Grundbuchamt beim Amtsgericht Saarbrücken, Mainzer Straße 176. Amtliche Ausdrucke gibt es nur dort. Einen einfachen Ausdruck erhalten Sie auch beim Amtsgericht Saarlouis. Die Einsicht ist kostenfrei und setzt ein berechtigtes Interesse voraus, etwa als Eigentümer oder mit dessen Vollmacht.

Quelle: Amtsgericht Saarlouis; GrundbuchauszugQuelle: Amtsgericht Saarbrücken; Grundbuchamt

Bodenrichtwerte zum 1. Januar 2026

Einen Preis für ganz Nalbach gibt es nicht. Der Gutachterausschuss für den Landkreis Saarlouis hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2026 beschlossen. Seit dem 15. April 2026 liegen sie in der Geschäftsstelle offen, Kaiser-Friedrich-Ring 31 in Saarlouis (Haus Kahn). Ein Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert einer Zone und kein Kaufpreis von Haus und Grundstück.

Quelle: Landkreis Saarlouis; Bodenrichtwerte 2026Quelle: Geoportal Saarland; BORIS Anleitung

Die Karte sehen Sie gebührenfrei im Geoportal (BORIS Saarland). Schriftliche Auskünfte und Umrechnungskoeffizienten gibt der Gutachterausschuss gegen Gebühr. In Sanierungsgebieten zeigt das Portal keine Bodenrichtwerte. Dann fragen Sie die Geschäftsstelle direkt.

Quelle: Geoportal Saarland; Bodenrichtwertsuche

Vor dem Kauf die Prims prüfen

Technische Hochwasserschutzanlagen an der Prims gibt es in Nalbach nicht. Das Vorsorgekonzept ist fertig und beim Umweltministerium eingereicht. Bei einem hundertjährlichen Hochwasser rechnet es im Ortsteil Nalbach mit rund 380 betroffenen Menschen und in Körprich mit rund 330. Prüfen Sie vor dem Notartermin die Karte der konkreten Straße, weil sich die Gefährdung zwischen den Ortsteilen unterscheidet.

Quelle: Gemeinde Nalbach; Kauf HochwasserQuelle: Gemeinde Nalbach; Karten Ortsteile

Piesbach und Bilsdorf sind bei diesem Prims-Hochwasser schwächer betroffen. Starkregen aus den Seitenbächen bleibt dort das eigene Risiko. Das Gewerbegebiet Primsaue II steht im Konzept als Gefahrenbereich.

Quelle: Gemeinde Nalbach; Primsaue Starkregen

Erschließung und Stellplätze

Die Ortsrechtssammlung enthält eine Erschließungsbeitragssatzung und eine Stellplatz- und Ablösesatzung. Ob für Ihre Straße noch ein Beitrag offen ist, steht nicht pauschal fest. Das Bauamt prüft den Einzelfall. Eine Satzung für Bewohnerparken ist in der Sammlung nicht aufgeführt; beim Neubau richtet sich der Stellplatznachweis nach der Ablösesatzung.

Quelle: Gemeinde Nalbach; Erschließung Stellplatz

Bundesland Saarland:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Mietpreisbremse: keine Landesverordnung
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht

Zusätzliche Info zum Bundesland Saarland:

Häufige Fragen zum Kaufen in Nalbach

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?
  • Welcher Steuersatz gilt beim Kauf in Nalbach?
  • Wo steht der Satz fürs Saarland?

Beim Kauf fällt Grunderwerbsteuer an. Den Satz nennt der Bundesland-Block in der Ortsbeschreibung.

Quelle: Serviceportal Saarland; Grunderwerbsteuer

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz?
  • Was gilt nach der Grundsteuerreform?
  • Hat der Gemeinderat 2026 die Steuer erhöht?

Nach der Reform ab 2025 setzt die Satzung für 2025 die Grundsteuer B auf 440 Prozent und die Grundsteuer A auf 270 Prozent. Die Gewerbesteuer liegt bei 420 Prozent. Beschluss vom 10. Oktober 2024. Im März 2026 hat der Gemeinderat eine Erhöhung abgelehnt und die Sätze behalten. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Gemeinde den Hebesatz. Der Messbetrag ist kein Verkaufspreis.

Quelle: Gemeinde Nalbach; HebesatzsatzungQuelle: Gemeinde Nalbach; Grundsteuer BQuelle: Saarbrücker Zeitung; keine Erhöhung

  • Wo ist das Grundbuchamt für Nalbach?
  • Wo bekomme ich einen Grundbuchauszug?
  • Reicht das Amtsgericht Saarlouis?

Die Grundbücher führt das Saarländische Grundbuchamt beim Amtsgericht Saarbrücken, Mainzer Straße 176. Amtliche Ausdrucke gibt es nur dort. Einen einfachen Ausdruck erhalten Sie auch beim Amtsgericht Saarlouis. Die Einsicht ist kostenfrei und setzt ein berechtigtes Interesse voraus.

Quelle: Amtsgericht Saarlouis; GrundbuchQuelle: Amtsgericht Saarbrücken; Grundbuchamt

  • Wo finde ich den Bodenrichtwert?
  • Gibt es einen Wert für ganz Nalbach?
  • Welcher Stichtag gilt 2026?

Einen Wert für die ganze Gemeinde gibt es nicht. Der Gutachterausschuss Saarlouis hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2026 beschlossen. Seit dem 15. April 2026 liegen sie in der Geschäftsstelle offen, Kaiser-Friedrich-Ring 31. Ein Bodenrichtwert ist der Lagewert einer Zone, nicht der Kaufpreis Ihres Grundstücks. Die Karte steht gebührenfrei im Geoportal (BORIS).

Quelle: Landkreis Saarlouis; Bodenrichtwerte 2026Quelle: Geoportal Saarland; BORIS

  • Liegt das Grundstück im Hochwasserbereich der Prims?
  • Gibt es Deiche in Nalbach?
  • Welche Straßen sollte ich vor dem Kauf prüfen?

Entlang der Prims ja, nicht in jedem Ortsteil gleich. Technische Hochwasserschutzanlagen gibt es nicht. Das Konzept nennt für ein hundertjährliches Hochwasser rund 380 betroffene Menschen im Ortsteil Nalbach und rund 330 in Körprich. Prüfen Sie Saarwellinger Straße, Bilsdorfer Straße, Nassauer Straße, Bruchstraße und die Mittelstraße ab dem Rathaus in den Karten.

Quelle: Gemeinde Nalbach; Hochwasser KaufQuelle: Gemeinde Nalbach; Karten

  • Fallen Erschließungsbeiträge an?
  • Gibt es eine Erschließungsbeitragssatzung?
  • Wer prüft, ob die Straße schon abgerechnet ist?

Die Gemeinde hat eine Erschließungsbeitragssatzung. Ob für Ihr Grundstück noch ein Beitrag offen ist, steht nicht pauschal fest. Das Bauamt prüft den Einzelfall. Die Satzung liegt in der Ortsrechtssammlung.

Quelle: Gemeinde Nalbach; Erschließungsbeiträge

  • Gibt es einen kommunalen Wärmeplan?
  • Schreibt die Gemeinde eine Heizung vor?
  • Was war das Projekt Konnekt?

Einen beschlossenen Wärmeplan veröffentlicht die Gemeinde nicht. Das Projekt Konnekt mit Saarlouis und dem Landkreis hat Kreislaufwirtschaft und Stoffströme untersucht. Es ist kein Wärmeplan für das einzelne Haus.

Quelle: Gemeinde Nalbach; Projekt Konnekt

  • Was regelt die Stellplatzsatzung?
  • Muss ich beim Neubau Stellplätze nachweisen?
  • Gibt es Bewohnerparken für Eigentümer?

Die Stellplatz- und Ablösesatzung gilt, wenn Sie bauen. Sie regelt, wie Stellplätze geschaffen oder abgelöst werden. Eine Gebühr für Bewohnerparken steht in der Ortsrechtssammlung nicht.

Quelle: Gemeinde Nalbach; Stellplatzsatzung

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