KAPITALANLAGE - MFH - Mehrgenerationenhaus - RENDITE - Gewerbemöglichkeiten mit Kühlräumen


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Wadgassen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Beim Immobilienkauf in Wadgassen fallen im Saarland 6,5 % Grunderwerbsteuer an. Mieterschutz spielt für Käufer indirekt: Es gibt keine Mietpreisbremse, die Neuvertragsmieten deckelt — relevant, falls Sie vermieten wollen.
Quelle: Serviceportal Saarland; GrunderwerbsteuerQuelle: Deutscher Mieterbund; Mietpreisbremse Länder
Typisch kommen Notar- und Grundbuchkosten nach Gerichts- und Notarkostengesetz hinzu sowie ggf. Maklercourtage nach Vereinbarung. Erst nach Zahlung der Grunderwerbsteuer erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung — Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung.
Quelle: Serviceportal Saarland; Unbedenklichkeit Kauf
Grundbuchsachen für Wadgassen bearbeitet zentral das Saarländische Grundbuchamt beim Amtsgericht Saarbrücken; Einsicht ist auch am Wohnsitzamtsgericht möglich. Für die neue Grundsteuer (Reform ab 2025) gilt Hebesatz B 345 % (Gemeinderatsbeschluss 17. Dezember 2024, wertabhängiges Bundesmodell).
Quelle: Amtsgericht Saarlouis; GrundbuchamtQuelle: Gemeinde Wadgassen; Grundsteuer Hebesätze
Der Wärmeplan (Abschlussbericht Januar 2026) und die Nahwärme-Machbarkeit in Friedrichweiler helfen bei der Heizungsentscheidung — ohne Anschlusszwang. Entlang der Bist und Nebengewässer lohnt vor dem Kauf der Blick in die Hochwasserrisikokarten des Saarlandes; nach dem Pfingsthochwasser 2024 arbeitet die Gemeinde an Schutzkonzepten.
Quelle: Gemeinde Wadgassen; WärmeplanungQuelle: GWBS; Nahwärme Friedrichweiler
Im Saarland beträgt die Grunderwerbsteuer für Erwerbsvorgänge ab dem 1. Januar 2015 einheitlich 6,5 % der Bemessungsgrundlage (meist Kaufpreis). Sie ist in der Regel vom Käufer zu zahlen und Voraussetzung für die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts.
Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an sowie ggf. Maklercourtage nach Vereinbarung. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt das Finanzamt erst nach Zahlung der Grunderwerbsteuer — ohne sie erfolgt in der Regel keine Eigentumsumschreibung.
Grundbuchsachen für alle saarländischen Grundstücke bearbeitet zentral das Saarländische Grundbuchamt beim Amtsgericht Saarbrücken. Einsicht und einfache Ausdrucke sind auch über das Wohnsitzamtsgericht möglich; amtliche Ausdrucke nur beim Grundbuchamt in Saarbrücken.
Für die neue Grundsteuer (Reform ab 2025, wertabhängiges Bundesmodell) gilt Hebesatz B 345 % und Hebesatz A 240 % — beschlossen vom Gemeinderat am 17. Dezember 2024. Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest; die Gemeinde multipliziert ihn mit dem Hebesatz. Der Jahresbetrag steht im Grundsteuerbescheid.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Saarlouis beschließt und veröffentlicht die Bodenrichtwerte (aktuell Stichtag 01.01.2026, Offenlage ab 15.04.2026). Zusätzlich erscheint ein Grundstücksmarktbericht; Einzelauskünfte und Produkte erhalten Sie über die Geschäftsstelle in Saarlouis.
Der Abschlussbericht zur kommunalen Wärmeplanung liegt seit Januar 2026 vor und zeigt, wo eher Netze oder dezentrale Lösungen erwartet werden — ohne Anschlusszwang allein aus dem Plan. Für Friedrichweiler gibt es eine Machbarkeitsstudie zu regenerativer Nahwärme; ob und wann ein Netz kommt, hängt von Wirtschaftlichkeit und Anschlussquote ab.
Quelle: Gemeinde Wadgassen; WärmeplanungQuelle: GWBS; Nahwärme Friedrichweiler
Ja — je nach Flurstück. Entlang der Bist und Nebengewässer können Hochwasser- und Starkregenrisiken bestehen; das Pfingsthochwasser 2024 hat das lokal sichtbar gemacht. Prüfen Sie vor dem Kauf die Hochwasserrisikokarten des Saarlandes und klären Sie Versicherungsschutz sowie bauliche Vorsorge.
Vollständige Beitragsfreiheit der Elternanteile an den Personalkosten gilt ab dem 1. Januar 2027. Bis dahin sinken die Beiträge weiter (ab 1. August 2026 noch 2,5 % Personalkostenanteil). Verpflegung kann weiterhin kostenpflichtig bleiben.
Nein — in Wadgassen gilt keine Mietpreisbremse. Bei Neuvermietung dürfen Sie die Miete grundsätzlich frei vereinbaren; im Bestand begrenzen Vergleichsmiete und die 20-%-Kappungsgrenze in drei Jahren Erhöhungen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie selbst einziehen oder vermieten.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden