KAPITALANLAGE - MFH - Mehrgenerationenhaus - RENDITE - Gewerbemöglichkeiten mit Kühlräumen


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Sulzbach - Saar – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Sulzbach/Saar kauft, zahlt 6,5 % Grunderwerbsteuer — festgesetzt landesweit seit 1. Januar 2015, zuständig ist zentral das Finanzamt Merzig. Beim Mieten gibt es keine Mietpreisbremse; die Kappungsgrenze bleibt bei 20 % in drei Jahren.
Quelle: Serviceportal Saarland; GrunderwerbsteuerQuelle: Deutscher Mieterbund; Mietpreisbremse Länder
Neben der Grunderwerbsteuer kommen Notar- und Grundbuchkosten nach bundesweiter Gebührenordnung hinzu; Maklerprovision nur bei Vereinbarung (Bestellerprinzip Kauf). Die Eintragung läuft über das Saarländische Grundbuchamt beim Amtsgericht Saarbrücken (Mainzer Str. 176) — landesweit zentral, nicht kommunal.
Quelle: Amtsgericht Saarbrücken; Grundbuchamt
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt Hebesatz B 482 % laut Satzung vom 4. Dezember 2024. Das Finanzamt bildet den Messbetrag aus dem Grundsteuerwert (saarländische Steuermesszahlen); die Stadt setzt den Hebesatz. Bodenrichtwerte zur Orientierung liefert BORIS Saarland — sie sind kein Kaufpreis.
Quelle: Stadt Sulzbach/Saar; Hebesätze 2025Quelle: Geoportal Saarland; BORIS Bodenrichtwerte
Kommunen unter 100.000 Einwohnern — darunter Sulzbach/Saar — müssen den kommunalen Wärmeplan bis spätestens 30. Juni 2028 vorlegen. Der Plan zeigt mögliche Netz- und dezentrale Gebiete; er ersetzt keine konkrete Anschluss- oder Tauschpflicht. Förderungen (z. B. KfW) können unabhängig vom Planfortschritt beantragt werden.
Im Saarland — und damit in Sulzbach/Saar — beträgt die Grunderwerbsteuer seit 1. Januar 2015 einheitlich 6,5 % der Bemessungsgrundlage. Die Festsetzung läuft zentral über das Finanzamt Merzig; ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung keine Grundbucheintragung.
Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer fallen Notar- und Grundbuchgebühren nach der bundesweiten Gebührenordnung an. Eine Maklerprovision nur, wenn sie vereinbart ist (Bestellerprinzip beim Kauf). Planen Sie die Nebenkosten vollständig ins Eigenkapital ein.
Für alle saarländischen Grundstücke — inkl. Sulzbach/Saar — ist das Saarländische Grundbuchamt beim Amtsgericht Saarbrücken zuständig: Mainzer Str. 176, 66121 Saarbrücken. Amtliche Ausdrucke nur dort.
Für die neue Grundsteuer (ab 2025) hat Sulzbach/Saar den Hebesatz B auf 482 % festgesetzt (Satzungsbeschluss 4. Dezember 2024; Grundsteuer A: 250 %). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt den Hebesatz. Das ist kein Verkaufs- oder Marktwert.
Quelle: Stadt Sulzbach/Saar; Hebesätze 2025Quelle: Serviceportal Saarland; Grundsteuerreform
Kostenlos online über BORIS Saarland im Geoportal (Adress- oder Flurstücksuche). Angegeben werden unter anderem Zone, Stichtag und Nutzungsart — als Lageorientierung, nicht als Kaufpreis. Fachfragen beantwortet der Gutachterausschuss für den Regionalverband Saarbrücken.
Frist für die Erstaufstellung: spätestens 30. Juni 2028. Der Plan kennzeichnet mögliche Wärmenetze und dezentrale Gebiete — ohne automatischen Anschlusszwang. Heizungsentscheidungen folgen dem Gebäudeenergiegesetz und Förderbedingungen.
Ja, neu vermieten können Sie ohne Mietpreisbremse — das Saarland hat keine. Im Bestand bleibt die 20-Prozent-Kappung in drei Jahren. Das ändert nichts an der Grunderwerbsteuer von 6,5 % beim Erwerb.
Quelle: Deutscher Mieterbund; Mietpreisbremse LänderQuelle: Serviceportal Saarland; Grunderwerbsteuer
Ja — unter anderem Mellinschule und Waldschule sowie Theodor-Heuss-Gymnasium und Gemeinschaftsschule Vopeliuspark. Kita-Elternbeiträge folgen dem Landespfad (2,5 % ab August 2026, frei ab 2027).
Quelle: Stadt Sulzbach/Saar; SchulenQuelle: Land Saarland; Kita-Beitragsfreiheit
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden