Immobilien zum Kaufen in Friedrichsthal

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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Friedrichsthal – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

In der Umgebung von Friedrichsthal findest Du folgende Immobilien zum Kaufen:

Das Wichtigste zum Kaufen in Friedrichsthal

Wer in Friedrichsthal Eigentum hält, zahlt nach der Grundsteuerreform (ab 2025) mit dem kommunalen Hebesatz B von 460 % (Satzung vom 27. November 2024). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an. Grunderwerbsteuer und weitere Landesregeln stehen nur im Block „Bundesland Saarland“.

Quelle: Stadt Friedrichsthal; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Stadt Friedrichsthal; Grundsteuer 2025

Was verlangt die Stellplatzsatzung vom 28. Mai 2025?

Der Stadtrat hat eine eigene Stellplatzsatzung beschlossen, weil die novellierte Landesbauordnung den Stellplatznachweis für Wohnungen sonst entfallen ließe. Für Ein- und Zweifamilienhäuser sind 1–2 Stellplätze je Wohnung vorgesehen; Mehrfamilienhäuser mindestens ein Stellplatz je Wohnung. Fehlende Plätze können im Einvernehmen mit der Stadt gegen 4.800 Euro je Stellplatz abgelöst werden — ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.

Quelle: Stadt Friedrichsthal; Stellplatzsatzung

Bindet der Wärmeplan Ihre Heizung?

Noch liegt kein fertiger Wärmeplan vor: Die Stadt ermittelt Grunddaten und prüft Eignungsgebiete für mögliche Netze; Bürgerinformation folgt nach der Eignungsprüfung. Aus diesem Verfahren entsteht keine Anschlusspflicht für einzelne Gebäude. Amtliche Bodenrichtwerte stehen im Geoportal Saarland — zonal, kein Verkaufspreis. Grundbuchfragen erledigt zentral das Amt in Saarbrücken (siehe Bundesland-Zusatz).

Quelle: Stadt Friedrichsthal; Kommunale WärmeplanungQuelle: Geoportal Saarland; Bodenrichtwerte

Bundesland Saarland:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 % (ab Erwerben 01.01.2015)
  • Mietpreisbremse: landesweit nicht eingeführt
  • Kappungsgrenze Bestand: 20 % in drei Jahren (keine Absenkung auf 15 %)
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell mit saarländischen Steuermesszahlen (GrStG-Saar); kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Kita-Elternbeiträge: Abbau bis Beitragsfreiheit ab 01.01.2027
  • Wohnberechtigungsschein (WBS): zentral beim Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
  • Eigentumsförderung: SIKB-Wohnraumförderung (Kredit, Einkommensgrenzen)

Zusätzliche Info zum Bundesland Saarland:

Häufige Fragen zum Kaufen in Friedrichsthal

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Friedrichsthal?
  • Welcher Grunderwerbsteuersatz gilt im Saarland?
  • Fallen 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer an?

Im gesamten Saarland — und damit auch in Friedrichsthal — beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 % der Bemessungsgrundlage (Erwerbe ab 01.01.2015). Details im Serviceportal; Kurzüberblick im Bundesland-Block.

Quelle: Serviceportal Saarland; Grunderwerbsteuer

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Friedrichsthal nach der Reform?
  • Welcher Hebesatz B gilt 2025?
  • Wer setzt Messbetrag und Hebesatz fest?

Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gilt in Friedrichsthal der Hebesatz B 460 % (Satzung vom 27. November 2024). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an. Es handelt sich um kein Verkaufspreis-/Marktwert-Modell für den Kaufpreis.

Quelle: Stadt Friedrichsthal; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Stadt Friedrichsthal; Grundsteuer 2025

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Friedrichsthal?
  • Muss ich für den Grundbucheintrag nach Saarbrücken?
  • Gibt es ein lokales Grundbuchamt im Rathaus?

Grundbuchsachen für saarländische Grundstücke bearbeitet zentral das Saarländische Grundbuchamt beim Amtsgericht Saarbrücken. Den Eintrag steuert in der Praxis der Notar.

Quelle: Justiz Saarland; Grundbuchamt

  • Wo finde ich Bodenrichtwerte für Friedrichsthal?
  • Gibt es BORIS-Werte für Friedrichsthal?
  • Sind Bodenrichtwerte verkaufspreisgleich?

Amtliche Bodenrichtwerte veröffentlicht das Land über das Geoportal Saarland. Der Richtwert ist ein zonales Lagekennzeichen — kein aktueller Verkaufspreis. Stichtag und Zone der Veröffentlichung beachten.

Quelle: Geoportal Saarland; Bodenrichtwerte

  • Was kostet die Stellplatzablöse in Friedrichsthal?
  • Brauche ich Stellplätze beim Wohnungsneubau?
  • Gibt es eine Stellplatzsatzung?

Ja. Die Stellplatzsatzung vom 28. Mai 2025 gilt stadtweit: Ein- und Zweifamilienhäuser 1–2 Stellplätze je Wohnung. Fehlende notwendige Plätze können im Einvernehmen mit der Stadt gegen 4.800 Euro je Stellplatz abgelöst werden; ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.

Quelle: Stadt Friedrichsthal; Stellplatzsatzung

  • Was bedeutet der Wärmeplan für Käufer in Friedrichsthal?
  • Gibt es schon Fernwärme-Anschlusszwang?
  • Ist der Wärmeplan schon beschlossen?

Der Wärmeplan ist in Arbeit (Eignungsprüfung, später Bürgerinfo), noch kein fertiges Konzept. Daraus folgt kein Anschlusszwang für einzelne Gebäude. Heizungsregeln folgen dem Gebäudeenergiegesetz und späteren Netzen; den aktuellen Stand lesen Sie auf der Stadtseite.

Quelle: Stadt Friedrichsthal; Kommunale Wärmeplanung

  • Welche Landesförderung gibt es beim Eigentumskauf im Saarland?
  • Fördert die SIKB selbst genutztes Wohneigentum?
  • Gibt es ein zinsgünstiges Landesdarlehen?

Ja, über die Saarländische Investitionskreditbank (SIKB): Kreditprogramme der Wohnraumförderung (unter anderem 1,0 % nominal, bis 30 Jahre, Einkommens- und Wohnflächengrenzen). Antrag vor Vorhabenbeginn; Details und aktuelle Merkblätter direkt bei der SIKB. Kurzhinweis auch im Bundesland-Block.

Quelle: SIKB; Wohnraumförderung Kredit

  • Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise zur Grunderwerbsteuer hinzu?
  • Was kosten Notar und Grundbuch?
  • Fallen Maklerkosten an?

Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer fallen üblicherweise Notar- und Grundbuchkosten an (bundesweit nach Kostenordnung). Eine Maklerprovision nur, wenn sie vereinbart ist. Rechnen Sie Eigenkapital für die Summe der Nebenkosten ein — ohne feste Euro-Pauschale hier.

Quelle: Serviceportal Saarland; Grunderwerbsteuer

  • Welches Finanzamt ist für Grundsteuerwerte in Friedrichsthal zuständig?
  • Wohin mit Einspruch gegen den Messbescheid?
  • Wer beantwortet Fragen zum Hebesatz?

Fragen zum Grundsteuerwert und Messbescheid richten Sie an das Finanzamt (die Stadt nennt die Hotline des Finanzamts Saarbrücken). Fragen zum Hebesatz und zur Zahlungslast beantwortet die Stadt Friedrichsthal, Rathaus Schmidtbornstraße 12a.

Quelle: Stadt Friedrichsthal; Grundsteuer 2025

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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