KAPITALANLAGE - MFH - Mehrgenerationenhaus - RENDITE - Gewerbemöglichkeiten mit Kühlräumen


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Friedrichsthal – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Friedrichsthal Eigentum hält, zahlt nach der Grundsteuerreform (ab 2025) mit dem kommunalen Hebesatz B von 460 % (Satzung vom 27. November 2024). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an. Grunderwerbsteuer und weitere Landesregeln stehen nur im Block „Bundesland Saarland“.
Quelle: Stadt Friedrichsthal; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Stadt Friedrichsthal; Grundsteuer 2025
Der Stadtrat hat eine eigene Stellplatzsatzung beschlossen, weil die novellierte Landesbauordnung den Stellplatznachweis für Wohnungen sonst entfallen ließe. Für Ein- und Zweifamilienhäuser sind 1–2 Stellplätze je Wohnung vorgesehen; Mehrfamilienhäuser mindestens ein Stellplatz je Wohnung. Fehlende Plätze können im Einvernehmen mit der Stadt gegen 4.800 Euro je Stellplatz abgelöst werden — ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.
Quelle: Stadt Friedrichsthal; Stellplatzsatzung
Noch liegt kein fertiger Wärmeplan vor: Die Stadt ermittelt Grunddaten und prüft Eignungsgebiete für mögliche Netze; Bürgerinformation folgt nach der Eignungsprüfung. Aus diesem Verfahren entsteht keine Anschlusspflicht für einzelne Gebäude. Amtliche Bodenrichtwerte stehen im Geoportal Saarland — zonal, kein Verkaufspreis. Grundbuchfragen erledigt zentral das Amt in Saarbrücken (siehe Bundesland-Zusatz).
Quelle: Stadt Friedrichsthal; Kommunale WärmeplanungQuelle: Geoportal Saarland; Bodenrichtwerte
Zusätzliche Info zum Bundesland Saarland:
Im gesamten Saarland — und damit auch in Friedrichsthal — beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 % der Bemessungsgrundlage (Erwerbe ab 01.01.2015). Details im Serviceportal; Kurzüberblick im Bundesland-Block.
Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gilt in Friedrichsthal der Hebesatz B 460 % (Satzung vom 27. November 2024). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an. Es handelt sich um kein Verkaufspreis-/Marktwert-Modell für den Kaufpreis.
Quelle: Stadt Friedrichsthal; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Stadt Friedrichsthal; Grundsteuer 2025
Grundbuchsachen für saarländische Grundstücke bearbeitet zentral das Saarländische Grundbuchamt beim Amtsgericht Saarbrücken. Den Eintrag steuert in der Praxis der Notar.
Amtliche Bodenrichtwerte veröffentlicht das Land über das Geoportal Saarland. Der Richtwert ist ein zonales Lagekennzeichen — kein aktueller Verkaufspreis. Stichtag und Zone der Veröffentlichung beachten.
Ja. Die Stellplatzsatzung vom 28. Mai 2025 gilt stadtweit: Ein- und Zweifamilienhäuser 1–2 Stellplätze je Wohnung. Fehlende notwendige Plätze können im Einvernehmen mit der Stadt gegen 4.800 Euro je Stellplatz abgelöst werden; ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.
Der Wärmeplan ist in Arbeit (Eignungsprüfung, später Bürgerinfo), noch kein fertiges Konzept. Daraus folgt kein Anschlusszwang für einzelne Gebäude. Heizungsregeln folgen dem Gebäudeenergiegesetz und späteren Netzen; den aktuellen Stand lesen Sie auf der Stadtseite.
Ja, über die Saarländische Investitionskreditbank (SIKB): Kreditprogramme der Wohnraumförderung (unter anderem 1,0 % nominal, bis 30 Jahre, Einkommens- und Wohnflächengrenzen). Antrag vor Vorhabenbeginn; Details und aktuelle Merkblätter direkt bei der SIKB. Kurzhinweis auch im Bundesland-Block.
Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer fallen üblicherweise Notar- und Grundbuchkosten an (bundesweit nach Kostenordnung). Eine Maklerprovision nur, wenn sie vereinbart ist. Rechnen Sie Eigenkapital für die Summe der Nebenkosten ein — ohne feste Euro-Pauschale hier.
Fragen zum Grundsteuerwert und Messbescheid richten Sie an das Finanzamt (die Stadt nennt die Hotline des Finanzamts Saarbrücken). Fragen zum Hebesatz und zur Zahlungslast beantwortet die Stadt Friedrichsthal, Rathaus Schmidtbornstraße 12a.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden