Immobilien zum Kaufen in Friedrichsthal

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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Friedrichsthal – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

In der Umgebung von Friedrichsthal findest Du folgende Immobilien zum Kaufen:

Das Wichtigste zum Kaufen in Friedrichsthal

Wer in Friedrichsthal neu baut oder eine Wohnung umnutzt, muss Stellplätze nach der Satzung vom 28. Mai 2025 nachweisen. Sie gilt im ganzen Stadtgebiet. Ein- und Zweifamilienhäuser brauchen ein bis zwei Plätze je Wohnung. Mehrfamilienhäuser ab drei Wohnungen brauchen 0,9 bis 1,5 Plätze je 100 Quadratmeter Gebäudefläche (Bruttogrundfläche) und mindestens einen Platz je Wohnung. Fehlt ein Platz, ist eine Ablöse von 4.800 Euro nur im Einvernehmen mit der Stadt möglich. Einen Anspruch darauf gibt es nicht. Die Kaufnebenkosten des Landes stehen im Abschnitt Bundesland Saarland.

Quelle: Stadt Friedrichsthal; Stellplatzsatzung

Welcher Bescheid kommt vom Finanzamt, welcher von der Stadt?

Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt der Hebesatz B von 460 %. Der Stadtrat hat ihn am 27. November 2024 festgesetzt, wirksam ab dem 1. Januar 2025. Das Finanzamt ermittelt den Grundsteuerwert und den Messbetrag. Die Stadt setzt den Hebesatz an und verschickt den Grundsteuerbescheid. Das ist kein Modell für den Verkaufspreis.

Quelle: Stadt Friedrichsthal; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Stadt Friedrichsthal; Grundsteuer 2025

Einspruch gegen den Wert oder den Messbescheid legen Sie innerhalb eines Monats beim Finanzamt Saarbrücken ein. Die Stadt nennt dafür die Hotline 0681 501-6277. Widerspruch gegen den städtischen Bescheid ist nur bei Fehlern sinnvoll, etwa einer Doppelveranlagung oder Zweifeln am Hebesatz — ebenfalls innerhalb eines Monats, an grundsteuer@friedrichsthal.de oder das Rathaus Schmidtbornstraße 12a. Ein Einspruch beim Finanzamt hält die Fälligkeit nicht von allein auf.

Quelle: Stadt Friedrichsthal; Grundsteuer Einspruch

Wechselt das Grundstück den Eigentümer, schreibt das Finanzamt die Zurechnung in der Regel auf den 1. Januar des Folgejahres fort. Bis dahin kann der Bescheid noch an den bisherigen Eigentümer gehen. Die Stadt korrigiert nach der Fortschreibung. Persönliche Vorsprache im Rathaus nur nach Termin: mittwochs 14 bis 16.30 Uhr oder donnerstags 9 bis 11.30 Uhr.

Quelle: Stadt Friedrichsthal; Grundsteuer Eigentümerwechsel

Heizung: der Wärmeplan bindet das Haus noch nicht

Ein fertiger Wärmeplan liegt noch nicht vor. Die Stadt erhebt Grunddaten und prüft, wo Netze aus erneuerbarer Energie oder Abwärme denkbar sind. Die Bürgerinformation folgt nach der Eignungsprüfung. Gesetzliche Frist der Stadt: bis 2028. Die Stadt beschreibt den Plan als Bestandsanalyse, nicht als fertige Umsetzungsstrategie. Eine Pflicht, das einzelne Haus an ein Netz anzuschließen, nennt sie nicht. Wer kauft, plant die Heizung nach dem heutigen Gebäude.

Quelle: Stadt Friedrichsthal; Kommunale Wärmeplanung

Bodenrichtwert und Grundbuch in Saarbrücken

Amtliche Bodenrichtwerte veröffentlicht das Land im Geoportal Saarland. Der Wert gilt für eine Zone und einen Stichtag. Er ist kein aktueller Verkaufspreis.

Quelle: Geoportal Saarland; Bodenrichtwerte

Grundbuchsachen für Grundstücke in Friedrichsthal bearbeitet das Saarländische Grundbuchamt beim Amtsgericht Saarbrücken, Mainzer Straße 176. Den Eintrag nach dem Kauf steuert in der Praxis der Notar. Das Grundbuch ist nicht öffentlich. Für die Einsicht brauchen Sie ein berechtigtes Interesse. Ein einfacher Ausdruck kostet 10 Euro, ein amtlicher 20 Euro. Auszüge kommen per Post, nicht per E-Mail.

Quelle: Justiz Saarland; Grundbuchamt

Bundesland Saarland:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Mietpreisbremse: keine Landesverordnung
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht

Zusätzliche Info zum Bundesland Saarland:

Häufige Fragen zum Kaufen in Friedrichsthal

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Friedrichsthal?
  • Welcher Grunderwerbsteuersatz gilt im Saarland?
  • Wo steht der Satz für den Kaufvertrag?

Die Grunderwerbsteuer beträgt 6,5 %; der Beleg und der Kurzüberblick stehen im Abschnitt Bundesland Saarland der Ortsbeschreibung.

Quelle: Serviceportal Saarland; Grunderwerbsteuer

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Friedrichsthal nach der Reform?
  • Welcher Hebesatz B gilt seit 2025?
  • Wer setzt Messbetrag und Hebesatz fest?

Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gilt in Friedrichsthal der Hebesatz B 460 % (Satzung vom 27. November 2024). Das Finanzamt setzt den Messbetrag. Die Stadt wendet den Hebesatz an. Es handelt sich nicht um den Verkaufspreis.

Quelle: Stadt Friedrichsthal; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Stadt Friedrichsthal; Grundsteuer 2025

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Friedrichsthal?
  • Muss ich für den Grundbucheintrag nach Saarbrücken?
  • Gibt es ein Grundbuchamt im Rathaus?

Grundbuchsachen für saarländische Grundstücke bearbeitet zentral das Saarländische Grundbuchamt beim Amtsgericht Saarbrücken, Mainzer Straße 176. Den Eintrag steuert in der Praxis der Notar. Einsicht braucht ein berechtigtes Interesse. Ein einfacher Ausdruck kostet 10 Euro, ein amtlicher 20 Euro.

Quelle: Justiz Saarland; Grundbuchamt

  • Wo finde ich Bodenrichtwerte für Friedrichsthal?
  • Gibt es amtliche Richtwerte für Grundstücke?
  • Sind Bodenrichtwerte verkaufspreisgleich?

Amtliche Bodenrichtwerte veröffentlicht das Land über das Geoportal Saarland. Der Richtwert ist ein zonales Lagekennzeichen für einen Stichtag — kein aktueller Verkaufspreis.

Quelle: Geoportal Saarland; Bodenrichtwerte

  • Was kostet die Stellplatzablöse in Friedrichsthal?
  • Wie viele Stellplätze braucht ein Neubau?
  • Gibt es eine Stellplatzsatzung?

Ja. Die Stellplatzsatzung vom 28. Mai 2025 gilt stadtweit. Ein- und Zweifamilienhäuser: ein bis zwei Stellplätze je Wohnung. Mehrfamilienhäuser ab drei Wohnungen: 0,9 bis 1,5 Plätze je 100 Quadratmeter Gebäudefläche (Bruttogrundfläche), mindestens ein Platz je Wohnung. Fehlende Plätze können im Einvernehmen mit der Stadt gegen 4.800 Euro je Stellplatz abgelöst werden. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.

Quelle: Stadt Friedrichsthal; Stellplatzsatzung

  • Was bedeutet der Wärmeplan für Käufer in Friedrichsthal?
  • Gibt es schon einen Anschlusszwang an ein Wärmenetz?
  • Ist der Wärmeplan schon beschlossen?

Der Wärmeplan ist in Arbeit (Grunddaten, danach Eignungsprüfung und Bürgerinfo), noch kein fertiges Konzept. Frist der Stadt: bis 2028. Die Stadt beschreibt keine Anschlusspflicht für einzelne Gebäude. Die Heizung planen Sie nach dem heutigen Haus.

Quelle: Stadt Friedrichsthal; Kommunale Wärmeplanung

  • Welche Landesförderung gibt es beim Eigentum im Saarland?
  • Fördert die SIKB selbst genutztes Wohneigentum?
  • Gibt es ein zinsgünstiges Landesdarlehen?

Ja, über die Saarländische Investitionskreditbank (SIKB). Die Kredite der Wohnraumförderung stehen mit einem festen nominalen Zinssatz von 1,0 % und Laufzeiten bis 30 Jahre bereit, als Teilfinanzierung zusammen mit der Hausbank. Die SIKB nennt als Voraussetzung eine Belegungsbindung: der geförderte Wohnraum bleibt an die Förderbedingungen gebunden. Die Merkblätter stehen bei der SIKB.

Quelle: SIKB; Wohnraumförderung Kredit

  • Welche Kaufnebenkosten kommen zur Grunderwerbsteuer hinzu?
  • Was kosten Notar und Grundbuch?
  • Fallen Maklerkosten an?

Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer fallen üblicherweise Notar- und Grundbuchkosten an. Eine Maklerprovision nur, wenn sie vereinbart ist. Rechnen Sie Eigenkapital für diese Posten ein. Einen festen Euro-Pauschalbetrag nennt diese Seite nicht. Den Steuersatz des Landes finden Sie im Abschnitt Bundesland Saarland.

Quelle: Serviceportal Saarland; Grunderwerbsteuer

  • Welches Finanzamt ist für Grundsteuerwerte in Friedrichsthal zuständig?
  • Wohin mit dem Einspruch gegen den Messbescheid?
  • Wer beantwortet Fragen zum Hebesatz?

Fragen zum Grundsteuerwert und zum Messbescheid richten Sie an das Finanzamt Saarbrücken (die Stadt nennt die Hotline 0681 501-6277). Fragen zum Hebesatz und zur Zahlung beantwortet die Stadt Friedrichsthal, Rathaus Schmidtbornstraße 12a, E-Mail grundsteuer@friedrichsthal.de. Einspruch und Widerspruch jeweils innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe.

Quelle: Stadt Friedrichsthal; Grundsteuer 2025

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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