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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Spiesen-Elversberg – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Spiesen-Elversberg Eigentum hält, zahlt nach der Grundsteuerreform (ab 2025) mit dem Hebesatz B von 392 % (A: 240 %; Gemeinderat 30. Oktober 2024, bestätigt in der Haushaltssatzung 2026). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Gemeinde den Hebesatz. Grunderwerbsteuer und Landesförderung stehen nur im Block „Bundesland Saarland“.
Quelle: Gemeinde Spiesen-Elversberg; Hebesatz 2025Quelle: Gemeinde Spiesen-Elversberg; Haushalt 2026
Statt einmaliger Anliegerbeiträge erhebt die Gemeinde wiederkehrende Ausbaubeiträge für das gesamte bebaute Gemeindegebiet als eine Abrechnungseinheit (Satzung seit 1. Januar 2021, Erhebung ab 2022). Abrechnungszeitraum: drei Jahre. Die Gemeinde trägt derzeit 35 % der Kosten selbst; der Rest wird nach Vollgeschossmaßstab umgelegt. Erstmalige Erschließung bleibt BauGB-Erschließung — das ist etwas anderes. Verschonung nach früheren Einmalbeiträgen ist möglich (bis 20 Jahre).
Quelle: Gemeinde Spiesen-Elversberg; wiederkehrende Beiträge
Die KEW Neunkirchen AG erarbeitet die Wärmeplanung; ein Ratsbeschluss zum Abschlussbericht steht noch aus. Der Plan begründet keinen Anschlusszwang. Für die Ortsmitte Elversberg hat der Gemeinderat am 18. Dezember 2025 das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) angenommen — nach vorbereitenden Untersuchungen ab 16. September 2021. Käufer in diesem Bereich klären Sanierungsrecht und Ausgleichsbeiträge im Notarvertrag.
Quelle: Gemeinde Spiesen-Elversberg; Wärmeplanung KEWQuelle: Gemeinde Spiesen-Elversberg; ISEK Ortsmitte
Nach dem Ereignis vom 2. August 2024 entsteht ein Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept (Auftakt 20. April 2026). Flurgenaue Gefahrenkarten sollen mit Bürgerworkshops ergänzt und später öffentlich werden. Prüfen Sie Lage, Rückstau und Versicherung vor dem Kauf — der Plan ersetzt keine Objektprüfung.
Quelle: Gemeinde Spiesen-Elversberg; Starkregenvorsorge
Zusätzliche Info zum Bundesland Saarland:
Es gilt der landesweite Satz von 6,5 % der Bemessungsgrundlage (in der Regel Kaufpreis). Die Gemeinde erhebt keinen abweichenden Ortssatz — siehe Bundesland-Block.
Für die neue Grundsteuer (Reform ab 2025) setzt die Hebesatzsatzung ab 1. Januar 2025 die Grundsteuer B auf 392 % fest (A: 240 %). Die Haushaltssatzung 2026 bestätigt dieselben Sätze. Das Finanzamt liefert den Messbetrag; die Gemeinde wendet den Hebesatz an.
Quelle: Gemeinde Spiesen-Elversberg; Hebesatz 2025Quelle: Gemeinde Spiesen-Elversberg; Haushalt 2026
Ja. Die Gemeinde erhebt seit 2022 wiederkehrende Ausbaubeiträge für das bebaute Gemeindegebiet als eine Abrechnungseinheit (Satzung ab 1. Januar 2021). Abrechnungszeitraum drei Jahre; Gemeindeanteil derzeit 35 %. Erstmalige Erschließung bleibt gesondert. Vor dem Kauf Lasten im Notarvertrag klären.
Quelle: Gemeinde Spiesen-Elversberg; wiederkehrende Beiträge
Der Gemeinderat hat am 18. Dezember 2025 das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept „Ortsmitte Elversberg“ angenommen (vorbereitende Untersuchungen seit 16. September 2021). Für Grundstücke im Untersuchungs- bzw. späteren Sanierungsgebiet klären Sie Sanierungsrecht und mögliche Ausgleichsbeiträge vor dem Kauf.
Die KEW Neunkirchen AG erarbeitet den Wärmeplan; ein Abschlussbeschluss des Gemeinderats liegt noch nicht vor. Die Planung ist Orientierung für Heizung und Sanierung — ohne Anschlusszwang und ohne Pflicht zum sofortigen Tausch. Infoveranstaltung war am 24. Juni 2026.
Grundbuchsachen für alle saarländischen Grundstücke — also auch Spiesen-Elversberg — bearbeitet zentral das Saarländische Grundbuchamt beim Amtsgericht Saarbrücken. Siehe Bundesland-Block.
Amtliche Bodenrichtwerte nach Zonen liefert BORIS im Geoportal Saarland gebührenfrei. Der Wert beschreibt den durchschnittlichen Lagewert unbebauten Bodens in der Zone — nicht den Verkaufspreis Ihrer Immobilie.
Ja. Die Saarländische Investitionskreditbank (SIKB) vergibt zinsgünstige Kredite der Saarländischen Wohnraumförderung (u. a. Eigentumsförderung). Anträge sind vor Vorhabensbeginn bei der SIKB einzureichen; Einkommens- und Wohnflächengrenzen beachten. Siehe Bundesland-Block.
Nach dem Starkregen vom 2. August 2024 entsteht ein Vorsorgekonzept (Auftakt 20. April 2026). Flurgenaue Karten sollen später öffentlich werden. Bis dahin prüfen Sie Lage, Rückstau und Versicherung objektbezogen — der Plan ersetzt keine Besichtigung.
Zwei Grundschulen (Spiesen und Elversberg) plus Albert-Schweitzer-Gemeinschaftsschule. Vier kirchliche Kitas, darunter St. Ludwig mit 158 Plätzen. Elternbeiträge folgen dem Landesabbau bis Beitragsfreiheit ab 1. Januar 2027 (Bundesland-Block).
Quelle: Gemeinde Spiesen-Elversberg; SchulenQuelle: Gemeinde Spiesen-Elversberg; Kita St. Ludwig
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden