Immobilien zum Kaufen in Eppelborn

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Keine Immobilien gefunden

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Eppelborn – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

In der Umgebung von Eppelborn findest Du folgende Immobilien zum Kaufen:

Das Wichtigste zum Kaufen in Eppelborn

Wer in Eppelborn kauft, zahlt im Saarland 6,5 % Grunderwerbsteuer — einer der höchsten Landessätze. Beim Mieten gilt hier keine Mietpreisbremse; die Kappungsgrenze bleibt bei 20 % in drei Jahren.

Quelle: Serviceportal Saarland; GrunderwerbsteuerQuelle: Deutscher Mieterbund; Mietpreisbremse Saarland

Hebesatz B 430 % — was Sie als Eigentümer zahlen

Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Eppelborn Hebesatz B 430 % (Beschluss 14. 11. 2024, Haushalt 2025 und 2026). Das Finanzamt ermittelt den Grundsteuerwert und den Messbetrag (saarländisch modifiziertes Bundesmodell); die Gemeinde multipliziert mit dem Hebesatz. Aufkommensneutral auf Gemeindeebene heißt nicht, dass Ihr Objekt unverändert bleibt.

Quelle: Gemeinde Eppelborn; Hebesatz 2025Quelle: Finanzministerium Saarland; Grundsteuerreform

Kaufnebenkosten und Grundbuchamt

Neben der Grunderwerbsteuer kommen Notar- und Grundbuchgebühren nach Gerichts- und Notarkostengesetz hinzu; Maklerkosten nur bei Beauftragung. Grundbucheintragungen für saarländische Grundstücke laufen zentral beim Saarländischen Grundbuchamt beim Amtsgericht Saarbrücken (Mainzer Straße 176).

Quelle: Serviceportal Saarland; Grundbucheintragung

Wärmeplanung bis 2028

Wie alle kleineren Kommunen muss Eppelborn bis spätestens 30. Juni 2028 einen kommunalen Wärmeplan vorlegen. Der Plan zeigt voraussichtliche Netz- und dezentrale Gebiete — ohne Sofortpflicht zu einem Heizsystem. Vor Heizungstausch lohnt der Blick auf den künftigen Plan und Förderprogramme von Bund und Land.

Quelle: Saarland MWIDE; WärmeplanungQuelle: BMWSB; Wärmeplanungsfristen

Häufige Fragen zum Kaufen in Eppelborn

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Eppelborn?
  • Welchen GrESt-Satz hat das Saarland?
  • Fallen 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer an?

6,5 % der Bemessungsgrundlage (in der Regel des Kaufpreises). Der Satz gilt landesweit seit dem 1. Januar 2015. Die Steuer ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids zu zahlen; erst dann gibt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Grundbucheintrag.

Quelle: Serviceportal Saarland; Grunderwerbsteuer

  • Welche Kaufnebenkosten kommen außer der Grunderwerbsteuer dazu?
  • Was kosten Notar und Grundbuch?
  • Muss ich Maklergebühren zahlen?

Typisch sind Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Maklerkosten fallen nur an, wenn Sie einen Makler beauftragen (Bestellerprinzip beim Kauf von Wohnimmobilien beachten). Die Grunderwerbsteuer von 6,5 % bleibt der größte Einzelposten im Saarland.

Quelle: Serviceportal Saarland; Grunderwerbsteuer

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Eppelborn?
  • Was gilt nach der Grundsteuerreform ab 2025?
  • Welcher Hebesatz B gilt 2026?

Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) beträgt der Hebesatz B 430 % — beschlossen am 14. November 2024 und in der Haushaltssatzung für 2025 und 2026 bestätigt. Das Finanzamt setzt den Messbetrag (Grundsteuerwert, saarländisch modifiziertes Bundesmodell); die Gemeinde wendet den Hebesatz an. Kein Verkaufspreis-/Marktwert-Modell.

Quelle: Gemeinde Eppelborn; Hebesatz 2025Quelle: Gemeinde Eppelborn; Haushalt 2025/2026

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Eppelborn?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
  • Ist das Grundbuchamt in Saarbrücken?

Grundbuchsachen für alle saarländischen Grundstücke — also auch Eppelborn — bearbeitet zentral das Saarländische Grundbuchamt beim Amtsgericht Saarbrücken. Einfache Einsichten sind auch bei anderen saarländischen Amtsgerichten oder über Notare möglich; amtliche Ausdrucke nur in Saarbrücken.

Quelle: Serviceportal Saarland; Grundbucheintragung

  • Bis wann muss Eppelborn einen Wärmeplan vorlegen?
  • Gibt es schon ein Fernwärmekonzept?
  • Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für Käufer?

Frist für Kommunen unter 100.000 Einwohnern: spätestens 30. Juni 2028. Der Plan zeigt, wo Netze oder dezentrale Lösungen voraussichtlich sinnvoll sind — ohne Sofortzwang zu einem bestimmten Heizsystem. Vor größeren Investitionen lohnt die Nachfrage bei der Gemeinde.

Quelle: BMWSB; WärmeplanungsfristenQuelle: Saarland MWIDE; Wärmeplanung

  • Gilt in Eppelborn die Mietpreisbremse — relevant für Kapitalanlage?
  • Gibt es Mieterschutz bei Neuvermietung?

Nein — im Saarland gibt es keine Mietpreisbremse. Bei Bestandserhöhungen bleibt die Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Für Vermieter-Käufer bedeutet das freiere Neuvertragsmieten, aber weiterhin die allgemeinen Mieterschutzregeln des BGB.

Quelle: Deutscher Mieterbund; Mietpreisbremse Saarland

  • Was bedeuten Kita-Beiträge für Familien, die in Eppelborn kaufen?
  • Wann entfallen Kita-Gebühren im Saarland?

Elternbeiträge sinken schrittweise und sollen ab dem 1. Januar 2027 landesweit entfallen; Verpflegung bleibt kostenpflichtig. Das entlastet das Familienbudget nach dem Kauf — aktuelle Tarife stehen in den Gebührensatzungen bzw. bei den Trägern.

Quelle: Gemeinde Eppelborn; Kita Beitragsfreiheit

  • Wie ist die ÖPNV-Lage für Käufer ohne Zweitwagen?
  • Reicht Bahn und Bus für den Alltag?

Drei Ortsteil-Bahnhöfe (Dirmingen, Eppelborn, Bubach-Calmesweiler), Eppelbus und saarVV-Anbindung erleichtern Pendeln und Alltag. Für viele Haushalte bleibt ein Auto nützlich — aber Berufspendeln ohne Zweitwagen ist grundsätzlich möglich.

Quelle: Gemeinde Eppelborn; Verkehrsanbindung

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