Immobilien zum Kaufen in Kleinblittersdorf

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Das Wichtigste zum Kaufen in Kleinblittersdorf

Wer in Kleinblittersdorf Eigentum hält, zahlt nach der Grundsteuerreform (ab 2025) mit dem Hebesatz B von 365 % (A: 260 %; Gemeinderat 17. Dezember 2024, ab Kalenderjahr 2025). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Gemeinde den Hebesatz. Der Hebesatz ist kein Verkaufspreis. Landesweite Kaufregeln stehen nur im Block „Bundesland Saarland“.

Quelle: Gemeinde Kleinblittersdorf; Hebesatz ab 2025

Saar, Blies und Starkregen — Lage flurgenau prüfen

Die Gemeinde liegt an der Mündung der Blies in die Saar. An Pfingsten 2024 war die Ortsdurchfahrt überflutet; die Feuerwehr zählte rund 120 Einsätze in vier Tagen. Die Gemeinde veröffentlicht ein Starkregenvorsorgekonzept (Abschluss 7. November 2019) mit Risikokarten. Flusshochwasser prüfen Sie zusätzlich in den Hochwassergefahrenkarten des Geoportals Saarland. Gemeindezugehörigkeit heißt nicht automatisch Betroffenheit — die Flur entscheidet.

Quelle: Feuerwehr Kleinblittersdorf; Pfingsthochwasser 2024Quelle: Gemeinde Kleinblittersdorf; StarkregenkonzeptQuelle: Geoportal Saarland; Hochwasserkarten

Stellplätze bleiben Pflicht — die Gemeinde hat das festgeschrieben

Nach der Landesbauordnung 2025 müssen Stellplätze für Wohnungen nur noch entstehen, wenn die Kommune das per Satzung verlangt. Kleinblittersdorf hat am 15. Dezember 2025 genau diese örtliche Bauvorschrift bekannt gemacht. Für neue Wohnungen und Wohnheime bleiben Stellplätze oder Garagen damit Pflicht; Ablösung klärt der Bauausschuss im Einzelfall. Eine Erschließungsbeitragssatzung (7. November 1995) und eine Gehwegausbaubeitragssatzung (19. Februar 2002) stehen weiter im Ortsrecht — ob Beiträge anfallen, hängt vom konkreten Vorhaben ab.

Quelle: Gemeinde Kleinblittersdorf; StellplatzsatzungQuelle: Gemeinde Kleinblittersdorf; Gemeinderat StellplätzeQuelle: Gemeinde Kleinblittersdorf; Ortsrecht Beiträge

Bundesland Saarland:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 % (ab Erwerben 01.01.2015)
  • Mietpreisbremse: landesweit nicht eingeführt
  • Kappungsgrenze Bestand: 20 % in drei Jahren (keine Absenkung auf 15 %)
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell mit saarländischen Steuermesszahlen (GrStG-Saar); kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Kita-Elternbeiträge: Abbau bis Beitragsfreiheit ab 01.01.2027
  • Wohnberechtigungsschein (WBS): zentral beim Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Zusätzliche Info zum Bundesland Saarland:

Häufige Fragen zum Kaufen in Kleinblittersdorf

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Kleinblittersdorf?
  • Welcher Grunderwerbsteuersatz gilt im Saarland?
  • Fallen 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer an?

Im gesamten Saarland — und damit auch in Kleinblittersdorf — beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 % der Bemessungsgrundlage (Erwerbe ab 01.01.2015). Kurzüberblick im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.

Quelle: Serviceportal Saarland; Grunderwerbsteuer

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz nach der Reform?
  • Welcher Hebesatz B gilt ab 2025?
  • Ist der Hebesatz ein Verkaufspreis?

Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gilt ab dem Kalenderjahr 2025 der Hebesatz B 365 % (A: 260 %; Gemeinderat 17. Dezember 2024). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Gemeinde den Hebesatz. Der Hebesatz ist kein Verkaufspreis.

Quelle: Gemeinde Kleinblittersdorf; Hebesatz ab 2025Quelle: Land Saarland; Grundsteuerreform

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt?
  • Muss ich für den Grundbucheintrag nach Saarbrücken?
  • Gibt es ein lokales Grundbuchamt?

Grundbuchsachen für saarländische Grundstücke bearbeitet zentral das Saarländische Grundbuchamt beim Amtsgericht Saarbrücken. Den Eintrag steuert in der Praxis der Notar.

Quelle: Justiz Saarland; Grundbuchamt

  • Wo finde ich Bodenrichtwerte für Kleinblittersdorf?
  • Gibt es BORIS-Werte vor Ort?
  • Sind Bodenrichtwerte verkaufspreisgleich?

Amtliche Bodenrichtwerte veröffentlicht das Land über das Geoportal Saarland (BORIS). Der Richtwert ist ein zonales Lagekennzeichen — kein aktueller Verkaufspreis.

Quelle: Geoportal Saarland; BORIS

  • Muss ich Hochwasser an Saar und Blies prüfen?
  • Wo liegen die Gefahrenkarten?
  • Gibt es ein kommunales Starkregenkonzept?

Ja — flurgenau. Die Gemeinde liegt an der Blies-Mündung in die Saar; Pfingsten 2024 hat das gezeigt. Kommunale Starkregen-Risikokarten (Konzept 2019) plus Hochwassergefahrenkarten im Geoportal Saarland. Lage in der Gemeinde heißt nicht automatisch Betroffenheit.

Quelle: Gemeinde Kleinblittersdorf; StarkregenkonzeptQuelle: Geoportal Saarland; Hochwasserkarten

  • Brauche ich Stellplätze, wenn ich neu baue?
  • Hat Kleinblittersdorf eine Stellplatzsatzung?
  • Kann ich Stellplätze ablösen?

Ja, örtlich vorgeschrieben. Nach der LBO-Änderung 2025 müssen Stellplätze für Wohnungen nur noch entstehen, wenn die Gemeinde das satzungsweise verlangt. Kleinblittersdorf hat die Satzung am 15. Dezember 2025 bekannt gemacht. Ablösung klärt der Bauausschuss im Einzelfall.

Quelle: Gemeinde Kleinblittersdorf; StellplatzsatzungQuelle: Gemeinde Kleinblittersdorf; Gemeinderat Stellplätze

  • Fallen Erschließungs- oder Ausbaubeiträge an?
  • Gibt es eine Erschließungsbeitragssatzung?
  • Was gilt für Gehwegausbau?

Im Ortsrecht stehen eine Erschließungsbeitragssatzung vom 7. November 1995 und eine Gehwegausbaubeitragssatzung vom 19. Februar 2002. Ob in Ihrem Fall Beiträge fällig werden, hängt vom konkreten Vorhaben und der Erschließung ab — das klärt der Fachbereich Bauen, Wohnen, Umwelt.

Quelle: Gemeinde Kleinblittersdorf; ErschließungsbeiträgeQuelle: Gemeinde Kleinblittersdorf; Ortsrecht

  • Wie ist Kleinblittersdorf an Saarbrücken angebunden?
  • Fährt die Saarbahn zum Hauptbahnhof?
  • Welche Autobahn-Anschlussstelle gilt?

Die Saarbahn S1 bindet drei Halte in der Gemeinde an Saarbrücken Hauptbahnhof an; seit 1997 auch nach Saargemünd. Per Auto: B51 zur Anschlussstelle Saarbrücken-Güdingen (A6, A620, A1). Tarif ÖPNV: saarVV.

Quelle: Gemeinde Kleinblittersdorf; Verkehr ÖPNV

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