Immobilien zum Kaufen in Wallerfangen

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Das Wichtigste zum Kaufen in Wallerfangen

Wer in Wallerfangen kauft, plant den wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag ein. Der Gemeinderat hat die Satzung am 25. Februar 2021 beschlossen. Die Gemeinde erhebt den Beitrag für Erneuerung, Erweiterung, Umbau und Verbesserung bereits hergestellter Straßen, Wege und Plätze. Der Gemeindeanteil beträgt in jeder Abrechnungseinheit 35 %. Den Rest tragen die beitragspflichtigen Grundstücke dieser Einheit.

Jede Einheit ist ein Ortsteil: Bedersdorf, Düren, Gisingen, Ihn, Leidingen, Ittersdorf, Kerlingen, Oberlimberg, St. Barbara und Wallerfangen. Ein Grundstück in Ittersdorf zahlt nicht für eine Straße im Ortskern mit. Grundstücke, für die bereits Erschließungsbeiträge entstanden sind, werden erstmals 15 Jahre nach dem letzten Anspruch beitragspflichtig. Die Verschonungssatzung vom selben Tag, in Kraft seit dem 1. April 2021, nimmt Straßen mit Ablösevereinbarungen für 15 Jahre aus. Welche Straße das ist, steht in Anlage 1. Das klären Sie vor dem Kauf im Rathaus am Fabrikplatz.

Quelle: Gemeinde Wallerfangen; Wiederkehrende BeiträgeQuelle: Gemeinde Wallerfangen; Verschonungssatzung

Nach dem Kauf läuft die Grundsteuer B mit 310 %

Die veröffentlichte Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2025 setzt die Grundsteuer B auf 310 %. Beschluss: 12. Dezember 2024, in Kraft seit dem 1. Januar 2025. Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe liegt bei 300 %. Eine Grundsteuer C setzt diese Satzung nicht fest. Ob der Rat danach einen neuen Hebesatz beschlossen hat, sehen Sie auf der Seite Haushalt und Steuern.

Es handelt sich um die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025). Das Finanzamt Saarlouis, Gaswerkweg 25, setzt den Messbetrag nach dem wertabhängigen Bundesmodell fest. Das ist kein Kaufpreis. Die Gemeinde wendet den Hebesatz an. Den Betrag lesen Sie im gemeindlichen Bescheid. Zum Hebesatz: 06831 6809-26, -23, -28 oder -30. Zum Grundsteuerwert: Hotline 0681 501 6266.

Quelle: Gemeinde Wallerfangen; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Gemeinde Wallerfangen; Grundsteuer AnsprechpartnerQuelle: Geoportal Saarland; Finanzamt Saarlouis

Beglaubigtes Grundbuch in Saarbrücken, Bodenwert in der Karte

Unbeglaubigte Grundbuchauszüge fordert die Wachtmeisterei des Amtsgerichts Saarlouis an, Telefon 06831 445-0. Beglaubigte Auszüge und weitergehende Auskünfte gibt das Saarländische Grundbuchamt in Saarbrücken, Telefon 0681 501-05. Ein eigenes Grundbuchamt Wallerfangen gibt es nicht.

Den Bodenrichtwert lesen Sie zonenweise im Geoportal Saarland, nicht als Preis für Ihr einzelnes Grundstück. Schriftliche Auskunft gibt der Gutachterausschuss für den Landkreis Saarlouis, Kaiser-Friedrich-Ring 31, 66740 Saarlouis, E-Mail amt62@kreis-saarlouis.de. In Sanierungsgebieten zeigt das Portal keinen Richtwert; dann fragen Sie den Ausschuss direkt.

Quelle: Amtsgericht Saarlouis; GrundbuchauskunftQuelle: Geoportal Saarland; Gutachterausschuss SaarlouisQuelle: Geoportal Saarland; Bodenrichtwerte

Vor dem Notar: Saarstraße, Gartenstraße, Starkregen in den Ortsteilen

Das Vorsorgekonzept vom September 2024 nennt für ein hundertjährliches Saarhochwasser etwa 10 Personen und für ein extremes Hochwasser etwa 40. Betroffen in der Ortslage sind Saarstraße, Gartenstraße und die neuapostolische Kirche. Die Gärtnerei an der Gartenstraße liegt zum Teil im Überschwemmungsgebiet. Für die Ortsteile liegen Starkregenkarten im selben Konzept.

Die amtlichen Gefahrenkarten der Saar öffnen Sie im Geoportal. Für ein Haus an der Saarstraße oder Gartenstraße prüfen Sie die Wassertiefe vor dem Kauf. In den Gauorten ist der Starkregen der häufigere Punkt, nicht die Saar selbst.

Quelle: Gemeinde Wallerfangen; HochwasservorsorgeQuelle: Geoportal Saarland; Hochwasserkarten

Die Jahresrechnung: Abwasser der Gemeinde, Trinkwasser vom Zweckverband

Ab dem 1. Januar 2026 zahlt der Eigentümer 4,01 € je Kubikmeter Schmutzwasser und 0,60 € je Quadratmeter angeschlossener versiegelter Fläche. Beschluss des Gemeinderats: 11. Dezember 2025. Die Niederschlagswassergebühr kann der Vermieter auf Mieter umlegen; die Gemeinde empfiehlt den Schlüssel nach der Fläche, nicht nach dem Wasserverbrauch.

Trinkwasser kommt vom Wasserleitungszweckverband Gau-Süd. Seit dem 1. Januar 2026 gilt 2,09 € netto je Kubikmeter und 19,20 € netto Grundgebühr im Monat für den Zähler Q3=4. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich erhoben. Satzungen und die Preisliste liegen auf der Gemeindeseite zum Zweckverband.

Quelle: Gemeinde Wallerfangen; Abwassergebühren 2026Quelle: Gemeinde Wallerfangen; Abwasser und MieterQuelle: WZV Gau-Süd; Wassergebühren 2026Quelle: Gemeinde Wallerfangen; Zweckverband Gau-Süd

Bundesland Saarland:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Mietpreisbremse: keine Landesverordnung
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht

Zusätzliche Info zum Bundesland Saarland:

Häufige Fragen zum Kaufen in Wallerfangen

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Wallerfangen?
  • Welcher Grunderwerbsteuersatz gilt im Saarland?
  • Setzt die Gemeinde einen eigenen Steuersatz fest?

Die Grunderwerbsteuer beträgt 6,5 %. Einen eigenen gemeindlichen Satz gibt es nicht. Satz und Quelle stehen im Bundesland-Block.

Quelle: Serviceportal Saarland; Grunderwerbsteuer

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz?
  • Gibt es in Wallerfangen eine Grundsteuer C?
  • Welcher Hebesatz gilt nach der Reform?

Die Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2025 setzt die Grundsteuer B auf 310 %. Das ist die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025). Eine Grundsteuer C setzt diese Satzung nicht fest. Den Messbetrag setzt das Finanzamt Saarlouis. Den Jahresbetrag lesen Sie im gemeindlichen Bescheid.

Quelle: Gemeinde Wallerfangen; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Gemeinde Wallerfangen; Haushalt und Steuern

  • Was ist der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag?
  • Wie hoch ist der Gemeindeanteil am Straßenausbau?
  • Zahlt Ittersdorf für Straßen im Ortskern mit?

Seit dem Beschluss vom 25. Februar 2021 erhebt die Gemeinde wiederkehrende Beiträge für den Ausbau bereits hergestellter Straßen. Der Gemeindeanteil beträgt 35 %. Jeder Ortsteil ist eine eigene Abrechnungseinheit. Ein Grundstück in Ittersdorf zahlt nicht für eine Straße im Kernort Wallerfangen mit.

Quelle: Gemeinde Wallerfangen; Wiederkehrende Beiträge

  • Gilt für mein Grundstück eine Verschonung vom Ausbaubeitrag?
  • Wie lange bin ich nach der Erschließung frei?
  • Was steht in der Verschonungssatzung?

Grundstücke mit bereits entstandenem Erschließungsbeitrag werden erstmals 15 Jahre nach dem letzten Anspruch beitragspflichtig. Die Verschonungssatzung vom 25. Februar 2021, in Kraft seit dem 1. April 2021, nimmt zusätzlich Straßen mit Ablösevereinbarungen für 15 Jahre aus. Welche Straße in Anlage 1 steht, erfahren Sie im Rathaus.

Quelle: Gemeinde Wallerfangen; VerschonungssatzungQuelle: Gemeinde Wallerfangen; Wiederkehrende Beiträge

  • Welches Grundbuchamt ist für Wallerfangen zuständig?
  • Wo bekomme ich einen beglaubigten Grundbuchauszug?
  • Reicht das Amtsgericht Saarlouis?

Unbeglaubigte Auszüge fordert die Wachtmeisterei des Amtsgerichts Saarlouis an, Telefon 06831 445-0. Beglaubigte Auszüge und weitergehende Auskünfte gibt das Saarländische Grundbuchamt in Saarbrücken, Telefon 0681 501-05.

Quelle: Amtsgericht Saarlouis; Grundbuchauskunft

  • Wo sehe ich den Bodenrichtwert?
  • Wer gibt eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft?
  • Gilt der Richtwert für mein einzelnes Grundstück?

Im Geoportal Saarland, und zwar für die Richtwertzone, nicht als Preis Ihres einzelnen Grundstücks. Schriftlich erreichen Sie den Gutachterausschuss des Landkreises Saarlouis, Kaiser-Friedrich-Ring 31, E-Mail amt62@kreis-saarlouis.de. In Sanierungsgebieten zeigt das Portal keinen Wert.

Quelle: Geoportal Saarland; BodenrichtwerteQuelle: Geoportal Saarland; Gutachterausschuss Saarlouis

  • Liegt ein Haus an der Saarstraße im Überschwemmungsgebiet?
  • Wie viele Menschen betrifft das Saarhochwasser in Wallerfangen?
  • Wo prüfe ich Starkregen vor dem Kauf?

Die Saarstraße und die Gartenstraße liegen nach dem Vorsorgekonzept vom September 2024 in den Überschwemmungsflächen der Saar. Bei einem hundertjährlichen Hochwasser sind etwa 10 Personen betroffen, bei einem extremen Hochwasser etwa 40. Starkregen in den Ortsteilen steht im selben Konzept. Die amtliche Karte öffnen Sie im Geoportal.

Quelle: Gemeinde Wallerfangen; HochwasservorsorgeQuelle: Geoportal Saarland; Hochwasserkarten

  • Welche Wasser- und Abwassergebühren zahlt der Eigentümer?
  • Was kostet Trinkwasser ab 2026?
  • Wie hoch ist die Abwassergebühr für Eigentümer?

Abwasser ab dem 1. Januar 2026: 4,01 € je Kubikmeter Schmutzwasser und 0,60 € je Quadratmeter Niederschlag. Trinkwasser vom Zweckverband Gau-Süd: 2,09 € netto je Kubikmeter und 19,20 € netto Grundgebühr im Monat für den Zähler Q3=4, plus Mehrwertsteuer.

Quelle: Gemeinde Wallerfangen; Abwassergebühren 2026Quelle: WZV Gau-Süd; Wassergebühren 2026

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