Immobilien in Moormerland

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Das Wichtigste über Moormerland

Wer in Moormerland kauft, zahlt in Niedersachsen 5 % Grunderwerbsteuer. Beim Mieten gilt hier keine Mietpreisbremse; Mieterhöhungen im Bestand dürfen innerhalb von drei Jahren höchstens um die bundesübliche 20 % steigen — die Gemeinde steht nicht auf der Liste der 57 niedersächsischen Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt.

Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; GrunderwerbsteuerQuelle: Land Niedersachsen; Mieterschutzverordnung

Welche Grundsteuer gilt nach der Reform?

Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) nutzt Niedersachsen das Flächen-Lage-Modell (Fläche und Lage — kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Gemeinde den Hebesatz. Der Rat beschloss am 19. Dezember 2024 die Hebesatzsatzung: seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Hebesatz für Grundsteuer B 280 % (Grundsteuer A: 380 %).

Quelle: Gemeinde Moormerland; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Gemeinde Moormerland; Ortsrecht Finanzen

Wie komme ich nach Leer, Emden oder weiter?

Die Gemeinde im Landkreis Leer liegt zwischen Leer und Emden. Seit dem 1. Mai 2026 hält die stündliche RE 15 (WestfalenBahn, Emden–Münster) am neuen Haltepunkt Neermoor — barrierefreie Bahnsteige an der Bahnhofsstraße. Regionalbusse ergänzen den Alltag in den Ortsteilen; für viele Ziele bleibt Leer der Umsteigeknoten.

Quelle: WestfalenBahn; Haltepunkt Neermoor

Was zahlen Familien für die Kita?

Ab dem Monat des dritten Geburtstags bis zur Einschulung ist die Betreuung in Kindertageseinrichtungen für bis zu acht Stunden täglich beitragsfrei; Verpflegung und längere Zeiten bleiben kostenpflichtig. Anmeldungen für kommunale Plätze laufen über das Elternportal der Gemeinde (OpenR@thaus / BundID); landkreisweite Anmeldefrist ist jeweils der 28. Februar.

Quelle: Gemeinde Moormerland; Kita-Anmeldung

Bundesland Niedersachsen:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Mieterschutzverordnung (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Flächen-Lage-Modell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: NBauO — Neubau und Dachsanierung (ab 50 m² Dach)

Zusätzliche Info zum Bundesland Niedersachsen:

Häufige Fragen zu Wohnen in Moormerland

  • Hat Moormerland einen eigenen Bahnhalt?
  • Wann hält die RE 15 in Neermoor?
  • Gibt es einen Bahnhof in Moormerland?

Ja. Seit dem 1. Mai 2026 hält die Linie RE 15 (WestfalenBahn, Emden über Lingen und Rheine nach Münster) am neuen Haltepunkt Neermoor an der Bahnhofsstraße. Die Züge verkehren stündlich in beide Richtungen; die Bahnsteige sind barrierefrei erreichbar.

Quelle: WestfalenBahn; Haltepunkt Neermoor

  • Wie ist die Anbindung nach Leer und Emden?
  • Lohnt sich Pendeln nach Leer oder Emden?
  • Brauche ich ein Auto in Moormerland?

Moormerland liegt im Landkreis Leer zwischen den Zentren Leer und Emden. Mit der RE 15 ab Neermoor erreichen Sie beide Städte ohne Umstieg auf der Schiene; Regionalbusse bedienen weitere Ortsteile. Für viele Alltagswege und Randzeiten bleibt ein Auto praktisch — prüfen Sie Fahrplan und Takt für Ihren konkreten Ortsteil.

Quelle: WestfalenBahn; RE 15 Anbindung

  • Sind Kita-Plätze in Moormerland beitragsfrei?
  • Ab wann entfallen Kita-Gebühren?
  • Was kostet längere Betreuung?

Ab dem Monat, in dem Ihr Kind drei Jahre alt wird, bis zur Einschulung ist die Betreuung für bis zu acht Stunden täglich beitragsfrei. Verpflegung und Betreuungszeiten darüber hinaus sind kostenpflichtig; die Gemeinde staffelt Zuschläge nach Einkommen. Kommunale Plätze melden Sie über das Elternportal an; Frist landkreisweit: 28. Februar.

Quelle: Gemeinde Moormerland; Kita-Beiträge

  • Gibt es in Moormerland Grundschulen vor Ort?
  • Müssen Kinder in die Nachbarkommune?
  • Welche Schulstandorte gibt es?

Ja. In mehreren Ortsteilen gibt es Grundschulen (unter anderem Jheringsfehn, Oldersum, Veenhusen sowie Warsingsfehn-Ost und Warsingsfehn-West); außerdem eine Haupt- und Realschule. Die Schulplatzzuweisung und aktuelle Zuständigkeiten klären Sie beim Schulamt bzw. über die Gemeinde.

Quelle: Gemeinde Moormerland; Bildung vor Ort

  • Liegt Moormerland in einem Wärmeplan-Gebiet?
  • Gibt es schon Fernwärmepflicht?
  • Wo finde ich den Wärmeplan?

Die Gemeinde hat die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen; der Endbericht ist vom Rat beschlossen und öffentlich. Er skizziert Zielszenario und mögliche Versorgungsgebiete bis 2040. Der Plan selbst begründet keine unmittelbare Anschlusspflicht — Heizungsregeln folgen dem Gebäudeenergiegesetz und späteren Satzungen.

Quelle: Gemeinde Moormerland; Wärmeplanung

  • Wie melde ich mein Kind für den Kindergarten an?
  • Was ist das Elternportal?
  • Bis wann muss die Anmeldung erfolgen?

Kommunale Kindergartenplätze melden Sie online über das Elternportal der Gemeinde (Login über OpenR@thaus / BundID). Die Anmeldefrist endet landkreisweit am 28. Februar; Aufnahmebestätigungen folgen typischerweise im April/Mai. Besichtigungen vereinbaren Sie weiterhin direkt mit den Einrichtungen.

Quelle: Gemeinde Moormerland; Kita-Anmeldung

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden