Immobilien zum Kaufen in Mössingen
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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Mössingen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Kaufen in Mössingen
Wer in Mössingen kauft, zahlt in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer. Beim Mieten gilt hier keine Mietpreisbremse (nicht in der BW-Kulisse ab 1. Januar 2026) — für die Kaufentscheidung zählen vor allem Nebenkosten, laufende Grundsteuer und Behördenwege.
Quelle: Service-BW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse
Welche Kaufnebenkosten und welches Grundbuchamt?
Zur Grunderwerbsteuer kommen Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Das frühere Grundbuchamt Mössingen ist aufgelöst; zuständig ist das zentrale Grundbuchamt beim Amtsgericht Böblingen (Otto-Lilienthal-Straße 24). Eintragungen laufen in der Praxis über den Notar; Auszüge beantragen Sie dort oder online.
Quelle: Stadt Mössingen; Grundbuchamt BöblingenQuelle: Finanzämter BW; Grunderwerbsteuer Höhe
Was kostet die neue Grundsteuer?
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt in Baden-Württemberg das modifizierte Bodenwertmodell (Fläche und Bodenrichtwert — kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer. Für Grundsteuer B gilt seit dem Gemeinderatsbeschluss vom 4. November 2024 der Hebesatz 205 % (auch für 2026); Grundsteuer A: 320 %. Grundsteuer C wurde bislang nicht eingeführt.
Quelle: Stadt Mössingen; GrundsteuerreformQuelle: Stadt Mössingen; Hebesatz 2026
Wärmeplan und Starkregen vor dem Kauf?
Der Wärmeplan (erstmals Dezember 2023) zeigt bevorzugte Versorgungswege bis 2040, ohne Pflicht für Ihr Haus; in Nord-Ost wird ein Quartierskonzept vertieft. Für Starkregen hat die Stadt Risikokarten veröffentlicht — Objektschutz liegt bei Eigentümerinnen und Eigentümern. Bei Neubaugebieten können Erschließungsbeiträge anfallen.
Quelle: Stadtwerke Mössingen; WärmeQuelle: Stadt Mössingen; Starkregenrisiko
Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur Verordnungskulisse — Quelle: Land BW; Mietpreisbremse
- Photovoltaikpflicht KlimaG BW — Quelle: UM BW; Solarpflicht FAQ
Häufige Fragen für Käuferinnen und Käufer in Mössingen
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Mössingen?
- Welcher GrESt-Satz gilt in Baden-Württemberg?
- Ab wann fällt die Grunderwerbsteuer an?
In Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % der Gegenleistung (in der Regel des Kaufpreises). Die Steuer entsteht mit wirksamem Kaufvertrag; ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts trägt das Grundbuchamt Sie in der Regel nicht als Eigentümer ein.
Quelle: Service-BW; GrunderwerbsteuerQuelle: Finanzämter BW; Grunderwerbsteuer Höhe
- Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
- Was kosten Notar und Grundbuch?
- Zahlt der Käufer die Maklercourtage?
Neben der Grunderwerbsteuer (5 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an; die Höhe hängt von Kaufpreis und Beurkundungsumfang ab — Ihr Notar nennt die Gebühren vor der Beurkundung. Bei Wohnimmobilien gelten für Maklerprovisionen die bundesweiten Regeln. Planen Sie Steuer und Gebühren als Eigenkapital ein.
- Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Mössingen?
- Gibt es noch ein Grundbuchamt vor Ort?
- Ist Böblingen zuständig?
Das frühere Grundbuchamt Mössingen wurde aufgelöst. Zuständig ist das zentrale Grundbuchamt beim Amtsgericht Böblingen (Otto-Lilienthal-Straße 24, 71034 Böblingen). Notarinnen und Notare übermitteln Eintragungen elektronisch; Privatpersonen beantragen Auszüge dort bzw. über die Online-Formulare des Gerichts.
- Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Mössingen?
- Welcher Hebesatz gilt nach der Reform 2025?
- Was ist das Bodenwertmodell?
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Baden-Württemberg das modifizierte Bodenwertmodell (Grundstücksfläche und Bodenrichtwert — kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Seit dem Gemeinderatsbeschluss vom 4. November 2024 beträgt der Hebesatz für Grundsteuer B 205 % und für Grundsteuer A 320 % (auch für 2026). Grundsteuer C wurde bislang nicht eingeführt.
Quelle: Stadt Mössingen; GrundsteuerreformQuelle: Stadt Mössingen; Hebesatz 2026
- Fallen in Mössingen Erschließungsbeiträge an?
- Muss ich bei Neubaugebieten Straßenkosten mitzahlen?
- Was regelt die Erschließungsbeitragssatzung?
Ja — bei der erstmaligen endgültigen Herstellung öffentlicher Erschließungsanlagen (z. B. Anbaustraßen) erhebt die Stadt Beiträge nach Kommunalabgabengesetz und Satzung. Ob Ihr Grundstück betroffen ist, hängt vom Baugebiet und vom Bescheid ab; Unterhaltung bestehender Straßen löst keine neue Erschließungsbeitragspflicht aus.
- Was bedeutet die Wärmeplanung für Käufer in Mössingen?
- Gibt es Fernwärmepläne für Nord-Ost?
- Muss ich die Heizung wegen des Plans tauschen?
Der kommunale Wärmeplan (erstmals Dezember 2023) zeigt bevorzugte Versorgungswege bis 2040 und ist Orientierung ohne Anschlusszwang. Für Nord-Ost wird ein energetisches Quartierskonzept erarbeitet. Beim Heizungswechsel prüfen Sie GEG-Pflichten und Förderungen unabhängig vom Plan.
- Sollte ich vor dem Kauf Starkregenrisiko prüfen?
- Wo liegen die Risikokarten der Stadt?
- Wer trägt Objektschutzkosten?
Ja. Die Stadt veröffentlicht Starkregenrisikokarten (Überflutungstiefen, HQ 100 u. a.). Objektschutz für Privatgrundstücke liegt bei den Eigentümerinnen und Eigentümern — relevant für Versicherung und Sanierungskosten. Prüfen Sie die Adresse auf den kommunalen Karten und ggf. den Landes-Hochwassergefahrenkarten.
- Was kostet die Kita für Eigentümerfamilien in Mössingen?
- Gleiche Regeln wie für Mieter?
- Wo melde ich den Kitaplatz an?
Die Beitragsregeln gelten unabhängig vom Wohnstatus: Satzungsbeiträge, zentrale Anmeldung über die ZAV, optional 30 %-Ermäßigung der Stadt bei Brutto-Familieneinkommen unter 3.000 € monatlich (nach Ablehnung der Jugendhilfe). Für Familien mit Kaufabsicht ist das ein fester Budgetposten neben der Finanzierung.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden