Immobilien zum Kaufen in Reutlingen
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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Reutlingen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Kaufen in Reutlingen
Wer in Reutlingen kauft, zahlt in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis — plus Notar, Grundbuch und ggf. Makler. Zum Mieten gilt parallel die Mietpreisbremse mit abgesenkter Kappungsgrenze (15 % in drei Jahren) bis Ende 2026; das entlastet Sie nicht beim Kaufpreis, aber bei Vermietungsplänen.
Quelle: Finanzamt BW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land BW; Mietpreisbremse
Wie funktioniert die neue Grundsteuer hier?
Ab dem Veranlagungsjahr 2025 gilt die neue Grundsteuer nach der Reform: Baden-Württemberg bewertet nach dem modifizierten Bodenwertmodell (Bodenrichtwert × Fläche — kein Verkaufspreis-Modell). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt multipliziert mit dem Hebesatz. Der Gemeinderat hat am 17. Dezember 2024 den Hebesatz Grundsteuer B auf 320 % (A: 500 %) ab 2025 beschlossen.
Quelle: Stadt Reutlingen; GrundsteuerreformQuelle: Stadt Reutlingen; Hebesatzsatzung
Wo prüfe ich Bodenrichtwert und Grundbuch?
Bodenrichtwerte (Stichtag u. a. 01.01.2025) liefert der Gemeinsame Gutachterausschuss über BORIS-BW und den Stadtplan. Die Eigentumsumschreibung läuft über das Grundbuchamt am Amtsgericht Reutlingen (Gartenstraße 40).
Quelle: Stadt Reutlingen; BodenrichtwerteQuelle: Amtsgericht Reutlingen; Grundbuchamt
Was bedeutet der Energienutzungsplan für die Heizung?
Der Plan zeigt Eignungsgebiete für Wärmenetze und dezentrale Optionen. Beim Heizungstausch greift in Reutlingen spätestens nach dem 30. Juni 2026 die GEG-Pflicht für klimafreundliche Energien.
Quelle: Stadt Reutlingen; EnergienutzungsplanQuelle: Stadt Reutlingen; Wärmeversorgung GEG
Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur Verordnungskulisse — Quelle: Land BW; Mietpreisbremse
- Photovoltaikpflicht KlimaG BW — Quelle: UM BW; Solarpflicht FAQ
Häufige Fragen für Käuferinnen und Käufer in Reutlingen
- Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Reutlingen?
- Welcher GrESt-Satz gilt in Baden-Württemberg?
- Was kostet die Grunderwerbsteuer?
In Baden-Württemberg — und damit in Reutlingen — beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % des Kaufpreises. Sie wird vom Finanzamt nach der notariellen Beurkundung festgesetzt und ist in der Regel vor der Eigentumsumschreibung zu zahlen.
- Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
- Was zahl ich außer Grunderwerbsteuer?
- Fallen Notar und Grundbuch an?
Neben der Grunderwerbsteuer (5 %) rechnen Sie mit Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz sowie — falls vereinbart — Maklerprovision nach dem Bestellerprinzip bzw. der gesetzlichen Teilung beim Kauf. Die genaue Höhe hängt vom Kaufpreis und den Vertragsdetails ab.
- Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Reutlingen?
- Welche neue Grundsteuer gilt ab 2025?
- Was bedeutet das Bodenwertmodell?
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) liegt der Hebesatz Grundsteuer B bei 320 % (A: 500 %), beschlossen am 17. Dezember 2024. Baden-Württemberg bewertet nach dem modifizierten Bodenwertmodell (Bodenrichtwert und Fläche — kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an.
Quelle: Stadt Reutlingen; GrundsteuerreformQuelle: Stadt Reutlingen; Hebesatzsatzung
- Wo finde ich den Bodenrichtwert für Reutlingen?
- Gibt es BORIS-BW für Reutlingen?
- Wer ist der Gutachterausschuss?
Bodenrichtwerte setzt der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Reutlingen fest (u. a. Stichtag 01.01.2025). Abruf kostenlos über BORIS-BW bzw. den Stadtplan der Stadt; sie dienen als Orientierung und sind keine bindenden Verkaufspreise.
- Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Reutlingen?
- Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
- Wohin geht die Eigentumsumschreibung?
Zuständig ist das Grundbuchamt am Amtsgericht Reutlingen, Gartenstraße 40, 72764 Reutlingen. Die Umschreibung erfolgt nach Zahlung der Grunderwerbsteuer und Vorliegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung über den Notar.
- Was sagt der Energienutzungsplan zur Heizung beim Kauf?
- Ab wann gilt die GEG-Pflicht in Reutlingen?
- Gibt es Fernwärme-Eignungsgebiete?
Der Energienutzungsplan zeigt, wo Wärmenetze oder dezentrale Lösungen (z. B. Wärmepumpe) im Vordergrund stehen — ohne Anschlusszwang. Beim Heizungstausch greifen in Reutlingen spätestens nach dem 30. Juni 2026 die GEG-Anforderungen an klimafreundliche Energien.
Quelle: Stadt Reutlingen; EnergienutzungsplanQuelle: Stadt Reutlingen; Wärmeversorgung GEG
- Welche Kita-Beitragsregeln gelten für Familien nach dem Kauf?
- Ab wann ist die Kita beitragsfrei?
- Gibt es Geschwisterrabatte?
Das städtische Besuchsgeld richtet sich nach Betreuungsumfang, Einkommen und Kinderzahl. Ab dem zweiten Kind 25 %, ab dem dritten50 % Rabatt; ab dem vierten Kind beitragsfrei. Seit 1. Oktober 2025 gelten angepasste Sätze mit Entlastungen von bis zu 25 %.
- Wie ist die ÖPNV-Anbindung für den Alltag nach dem Umzug?
- Welcher Verkehrsverbund gilt?
- Kann ich nach Stuttgart pendeln?
Reutlingen gehört zum Verkehrsverbund naldo. Stadtbus, Regionalbus und Bahn (u. a. Richtung Stuttgart und Tübingen) sind über die naldo-Auskunft planbar — relevant für Lagewahl und Stellplatzbedarf.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden