Historisches Juwel in Hameln - Gewerbe und Wohnen auf höchstem Niveau


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Springe – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Springe kauft, zahlt in Niedersachsen 5 % Grunderwerbsteuer auf die Gegenleistung. Beim Mieten gilt hier keine Mietpreisbremse — für Käufer relevant, wenn Sie vermieten oder später selbst mieten. Der Hebesatz der neuen Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) liegt 2026 bei 600 % (A und B).
Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; GrunderwerbsteuerQuelle: Stadt Springe; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Land Niedersachsen; Mieterschutzverordnung
Niedersachsen nutzt das Flächen-Lage-Modell (Fläche und Lage — kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer. Für 2026 beträgt der Hebesatz A und B jeweils 600 v. H. (neue Grundsteuer ab 2025).
Quelle: Stadt Springe; Grundsteuer Überblick
Zuständig ist das Amtsgericht Springe (Grundbuchsachen vor Ort). Notarinnen und Notare übermitteln Eintragungen; ohne steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Grunderwerbsteuerzahlung trägt das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer ein.
Quelle: Amtsgericht Springe; GrundbuchzuständigkeitQuelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Unbedenklichkeit Kauf
Die Stadtwerke Springe betreiben Fernwärme und prüfen Anschlussmöglichkeiten auf Anfrage. Die Technischen Anschlussbedingungen gelten ab dem 1. Januar 2025. Bodenrichtwerte für Lagevergleiche finden Sie kostenfrei über BORIS.NI / Immobilienmarkt.NI.
Quelle: Stadtwerke Springe; FernwärmeQuelle: Immobilienmarkt.NI; Bodenrichtwerte
Für Grundstücke in Niedersachsen beträgt die Grunderwerbsteuer 5 % der Gegenleistung (in der Regel des Kaufpreises), seit dem 1. Januar 2014. Die Steuer entsteht mit wirksamem Kaufvertrag und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. Ohne steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung trägt das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer ein.
Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Grunderwerbsteuer
Neben der Grunderwerbsteuer (5 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an; die genaue Höhe hängt von Kaufpreis und Beurkundungsumfang ab — Ihr Notar nennt die Gebühren vor der Beurkundung. Bei Wohnimmobilien gelten für Maklerprovisionen die bundesweiten Regeln (u. a. hälftige Teilung, sofern ein Makler eingeschaltet ist). Planen Sie Steuer und Gebühren als Eigenkapital ein.
Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Unbedenklichkeit Kauf
Zuständig ist das Amtsgericht Springe — es bearbeitet Grundbuchsachen wie Eigentumswechsel, Grundschulden und Wohnungseigentum. Notarinnen und Notare übermitteln Eintragungsanträge; Privatpersonen beantragen Auszüge beim Gericht und müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Niedersachsen das Flächen-Lage-Modell (Fläche und Lage — kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer. Der aktuelle Hebesatz für Grundsteuer A und B beträgt jeweils 600 % (2026, Stand Stadt Springe).
Amtliche Bodenrichtwerte ermittelt der Gutachterausschuss; für Niedersachsen sind sie kostenfrei über BORIS.NI / Immobilienmarkt.NI abrufbar (Adresse oder Flurstück). Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter unbebauten Bodens — kein Kaufpreis Ihres konkreten Objekts.
Quelle: Immobilienmarkt.NI; BodenrichtwerteQuelle: Gutachterausschüsse Niedersachsen; Bodenrichtwert-Erklärung
Die Stadtwerke Springe betreiben Fernwärme und prüfen Anschlussmöglichkeiten auf Anfrage; die Technischen Anschlussbedingungen gelten ab dem 1. Januar 2025. Kommunen dieser Größe müssen einen Wärmeplan bis spätestens 30. Juni 2028 vorlegen — der Plan allein begründet keinen Anschlusszwang.
Für Eigentum und energetische Sanierung kommen bundesweite Programme (z. B. KfW / Bundesförderung für effiziente Gebäude) und niedersächsische Angebote der Investitions- und Förderbank (NBank) infrage. Ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, hängt von Objekt, Maßnahme und Einkommen ab — prüfen Sie aktuelle Konditionen bei NBank und Ihrer Hausbank vor dem Kaufvertrag.
Ab dem Monat des dritten Geburtstags bis zur Einschulung ist die Betreuung bis zu acht Stunden täglich beitragsfrei; Verpflegung, Krippe und Hort bleiben beitragspflichtig. Die Stadt Springe informiert über Beiträge und das Anmeldeportal.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden