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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Steinfeld (Oldenburg) – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Wer in Steinfeld (Oldenburg) kauft, plant den Hebesatz der Grundsteuer B mit 290 % ein. Dieselbe Höhe gilt für die Grundsteuer A. Die Hebesatzsatzung gilt seit dem 1. Januar 2026 und betrifft die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025).
Quelle: Gemeinde Steinfeld; Hebesatzsatzung 2026
Die Schmutzwassergebühr liegt seit demselben Tag bei 2,42 Euro je Kubikmeter.
Quelle: Gemeinde Steinfeld; Abwassergebühren 2026
Das Grundbuch führt das Amtsgericht Vechta, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta. Einen Auszug bekommen Eigentümer persönlich mit Ausweis oder schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift. Ein berechtigtes Interesse ist darzulegen. Amtliche Bodenrichtwerte veröffentlicht das Landesportal Immobilienmarkt.NI. Der Richtwert beschreibt eine Lagezone, nicht den Kaufpreis Ihres Grundstücks.
Selbst genutztes Wohneigentum fördert die NBank, etwa bei Neubau, Erwerb und Modernisierung für Haushalte mit Kindern. Den Antrag stellen Sie bei der Wohnraumförderstelle des Landkreises Vechta, Amt für Soziales und Integration, Ravensberger Straße 20.
Quelle: Amtsgericht Vechta; Kontakt GrundbuchamtQuelle: Amtsgericht Vechta; GrundbuchauszugQuelle: Immobilienmarkt.NI; BodenrichtwerteQuelle: Landkreis Vechta; WohnungsbauförderungQuelle: NBank; Eigentumsförderung
Der Rat hat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 98 „Am Wiesenweg“ beschlossen. Ziel ist ein neues Wohngebiet im Ortsteil Steinfeld. Die Aufstellung läuft im beschleunigten Verfahren. Die Bekanntmachung steht im Amtsblatt vom 17. Dezember 2025. Das ist der Planungsstand, noch kein Verkauf fertiger Grundstücke.
Für die erstmalige Erschließung neuer Baugebiete können Erschließungsbeiträge anfallen. Die Kosten tragen überwiegend die Anlieger. Die Gemeinde rät, dafür nicht unter 5 % der Baukosten einzuplanen. Kaufen Sie vom Bauträger, klären Sie, welche Anteile schon im Preis stecken.
Quelle: Gemeinde Steinfeld; Bebauungsplan Am WiesenwegQuelle: Gemeinde Steinfeld; Erschließungsbeiträge
Die Gemeinde erstellt einen kommunalen Wärmeplan für das gesamte Gemeindegebiet (Förderkennzeichen 67K26956, bewilligt am 1. Juni 2024). Zieljahr ist 2040. Der Plan verpflichtet Sie nicht, vor dem Kauf eine bestimmte Heizung einzubauen.
Für Niederschlagswasser bebauter Flächen gilt ab 2026 eine Gebühr von 0,42 Euro je Quadratmeter. Ob ein Grundstück in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegt, prüfen Sie im BürgerGIS des Landkreises Vechta. Die Gebiete sind auf ein hundertjähriges Hochwasser bemessen. Eine pauschale Antwort für die ganze Gemeinde gibt es nicht.
Quelle: Gemeinde Steinfeld; Kommunale WärmeplanungQuelle: Gemeinde Steinfeld; NiederschlagswassergebührQuelle: Landkreis Vechta; Überschwemmungsgebiete
Zusätzliche Info zum Bundesland Niedersachsen:
Der Satz ist im ganzen Land gleich — siehe den Block „Bundesland Niedersachsen“ in der Ortsbeschreibung (5 %). Steinfeld erhebt keinen eigenen Zuschlag.
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gelten seit dem 1. Januar 2026 für Grundsteuer A und B je 290 %. Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, die Gemeinde den Hebesatz. Das ist kein Verkaufspreis. In Niedersachsen folgt der Messbetrag dem Flächen-Lage-Modell.
Quelle: Gemeinde Steinfeld; Hebesatzsatzung 2026Quelle: Finanzministerium Niedersachsen; Grundsteuerreform
Ab dem 1. Januar 2026 kostet Schmutzwasser 2,42 Euro je Kubikmeter. Niederschlagswasser von bebauten und befestigten Flächen kostet 0,42 Euro je Quadratmeter.
Für die erstmalige Erschließung können Erschließungsbeiträge anfallen. Die Kosten tragen überwiegend die Anlieger. Die Gemeinde rät, nicht unter 5 % der Baukosten einzuplanen. Beim Kauf vom Bauträger klären Sie, was schon im Preis steckt.
Der Rat hat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 98 „Am Wiesenweg“ beschlossen. Ziel ist ein neues Wohngebiet im Ortsteil Steinfeld. Bekannt gemacht wurde das am 17. Dezember 2025. Das ist der Planungsstand, noch kein Verkauf fertiger Grundstücke.
Zuständig ist das Amtsgericht Vechta, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta. Eigentümer beantragen den Auszug persönlich mit Ausweis oder schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift. Ein berechtigtes Interesse ist darzulegen.
Quelle: Amtsgericht Vechta; Kontakt GrundbuchamtQuelle: Amtsgericht Vechta; Grundbuchauszug
Amtliche Bodenrichtwerte stehen im Landesportal Immobilienmarkt.NI. Der Wert beschreibt eine Lagezone, nicht den Kaufpreis Ihres konkreten Grundstücks.
Die NBank fördert selbst genutztes Wohneigentum, etwa Neubau, Erwerb und Modernisierung für Haushalte mit Kindern. Den Antrag stellen Sie bei der Wohnraumförderstelle des Landkreises Vechta, Ravensberger Straße 20, nicht direkt bei der Bank.
Quelle: Landkreis Vechta; WohnungsbauförderungQuelle: NBank; Eigentumsförderung
Die Gemeinde erstellt einen kommunalen Wärmeplan für das gesamte Gemeindegebiet (Kennzeichen 67K26956). Ziel ist klimaneutrale Wärme bis 2040. Eine sofortige Heizungsvorgabe für Ihr Haus enthält der Plan nicht.
Der Landkreis Vechta hat für Gewässerabschnitte Überschwemmungsgebiete festgesetzt, bemessen auf ein hundertjähriges Hochwasser. Ob Ihr Flurstück betroffen ist, sehen Sie im BürgerGIS des Landkreises. Für die ganze Gemeinde lässt sich das nicht mit Ja oder Nein beantworten.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden