Immobilien in Waldbröl
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Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien in Waldbröl – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste über Waldbröl
Wer in Waldbröl kauft, zahlt in Nordrhein-Westfalen 6,5 % Grunderwerbsteuer. Beim Mieten gilt keine Mietpreisbremse; die gesetzliche Kappungsgrenze bleibt bei 20 % in drei Jahren — Waldbröl steht nicht auf der Liste der 57 Kommunen der MietSchVO NRW.
Quelle: Finanzamt NRW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land NRW; Mieterschutz
Was bedeutet der einheitliche Hebesatz ab 2026?
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in NRW das wertabhängige Bundesmodell (Grundsteuerwert, kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für die Grundsteuer B ein einheitlicher Hebesatz von 925 % — nach einem Gerichtsurteil entfiel die zuvor geplante Unterscheidung Wohnen/Nichtwohnen.
Quelle: Stadt Waldbröl; Grundsteuer B HebesatzQuelle: Stadt Waldbröl; Steuern und Gebühren
Wie kommen Sie ohne Bahnhof nach Köln?
Waldbröl (Oberbergischer Kreis, rund 19.000 Einwohner) hat keinen eigenen Bahnhof. Anschluss an die Regionalbahn bieten laut Amtsgericht-Wegweisung die Buslinie 342 zum Bahnhof Schladern (Sieg) (ca. 30 Minuten) sowie die Linien 302/303 nach Gummersbach-Dieringhausen; von dort fährt die Oberbergische Bahn (RB 25) Richtung Köln. Tickets laufen über den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS).
Quelle: Amtsgericht Waldbröl; Nahverkehr
Was sagt der Wärmeplan vom Januar 2026?
Der Rat hat am 28. Januar 2026 die kommunale Wärmeplanung beschlossen — deutlich vor der gesetzlichen Frist Mitte 2028. Der Plan zeigt Eignungsgebiete für Wärmenetze und dezentrale Lösungen; er begründet keinen Anschlusszwang an Fern- oder Nahwärme.
Quelle: Stadt Waldbröl; Wärmeplanung Beschluss
Bundesland Nordrhein-Westfalen:
- Grunderwerbsteuer: 6,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der MietSchVO (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht: BauO NRW — Wohn-Neubau und (seit 2026) Dachsanierung
Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Finanzamt NRW; Grunderwerbsteuer
- MietSchVO nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Land NRW; Mieterschutz
- Solarpflicht BauO NRW — Quelle: RECHT.NRW.DE; Solarpflicht BauO
Häufige Fragen zu Wohnen in Waldbröl
- Wie ist die ÖPNV-Anbindung — und lohnt sich Pendeln nach Köln?
- Hat Waldbröl einen Bahnhof?
- Welche Buslinien fahren zum nächsten Bahnhof?
Waldbröl hat keinen eigenen Bahnhof. Laut Wegweisung des Amtsgerichts gelangen Sie mit der VRS-Buslinie 342 in ca. 30 Minuten zum Bahnhof Schladern (Sieg) (Strecke Köln–Gießen) oder mit den Linien 302/303 nach Gummersbach-Dieringhausen und von dort mit der Oberbergischen Bahn (RB 25) nach Köln. Zusätzlich verbindet die Linie SB53 Waldbröl mit Hennef Bahnhof. Tickets: Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS).
- Gibt es in Waldbröl Kita-Gebühren — und ab wann ist die Betreuung beitragsfrei?
- Was kostet die Kita in Waldbröl?
- Wann greift die KiBiz-Beitragsfreiheit?
Ja — Elternbeiträge werden nach der Satzung des Oberbergischen Kreises erhoben und richten sich nach Bruttojahreseinkommen und Betreuungsumfang. Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben, sind nach § 50 KiBiz beitragsfrei; Geschwister in gleichzeitiger Betreuung sind dann ebenfalls beitragsfrei. Verpflegung bleibt kostenpflichtig. Bei Fragen zum Beitrag wenden Sie sich an das Schulamt der Stadt; Plätze über www.elternportal-obk.de.
Quelle: Oberbergischer Kreis; Kita-ElternbeiträgeQuelle: Stadt Waldbröl; KiTas
- Liegt Waldbröl in einem Wärmeplan-Gebiet?
- Gibt es Fernwärme-Planung in Waldbröl?
- Muss ich die Heizung wegen der Wärmeplanung tauschen?
Der Rat hat am 28. Januar 2026 die kommunale Wärmeplanung beschlossen — die gesetzliche Pflichtfrist Mitte 2028 war damit früh erfüllt. Der Plan zeigt Eignungsgebiete für Wärmenetze und dezentrale Lösungen. Er ist laut Stadt kein Anschlusszwang; konkrete Tauschregeln folgen dem Gebäudeenergiegesetz und ggf. späteren Satzungen.
- Ist Waldbröl laut Karte hochwasser- oder starkregengefährdet?
- Wo finde ich Starkregenkarten für meine Adresse?
- Wie prüfe ich das Überflutungsrisiko?
Laut Kommunensteckbrief Flussgebiete NRW weist Waldbröl bis zu einem hundertjährlichen Hochwasser (HQ100) ein sehr geringes Schadenspotenzial auf; einzelne Gebäude und die Kläranlage sind erst bei extremen Ereignissen potenziell betroffen. Adressscharf prüfen Sie Hochwasser- und Starkregenrisiko im Geodatenportal RIO des Oberbergischen Kreises (www.obk.de/rio).
Quelle: Stadt Waldbröl; Starkregen und HochwasserQuelle: Flussgebiete NRW; Hochwassersteckbrief
- Zu welchem Kreis gehört Waldbröl — und wie groß ist die Stadt?
- Liegt Waldbröl im Oberbergischen Kreis?
Ja. Waldbröl ist eine Marktstadt im Oberbergischen Kreis (Nordrhein-Westfalen) mit rund 18.900 Einwohnern (Geo-Stammdaten). Die Postleitzahl des Kernorts lautet 51545.
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