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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Werdau – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Werdau kauft, zahlt in Sachsen 5,5 % Grunderwerbsteuer — seit dem 1. Januar 2023. Beim Mieten gilt hier keine Mietpreisbremse; die Verordnung erfasst nur Dresden und Leipzig.
Quelle: REVOSax Sachsen; GrunderwerbsteuerQuelle: REVOSax Sachsen; Mietpreisbegrenzung
Für die neue Grundsteuer (ab 2025) setzt das Finanzamt den Messbetrag nach dem sächsischen wertabhängigen Modell; die Stadt multipliziert ihn mit dem Hebesatz. Laut Hebesatzsatzung vom 30. Oktober 2025 liegen die Sätze für 2026 bei 310 % (Grundsteuer A) und 440 % (Grundsteuer B). Für 2026 ergehen in der Regel keine neuen Jahresbescheide; Sie zahlen wie im Vorjahr, sofern kein Änderungsbescheid kam.
Quelle: Stadt Werdau; Hebesätze GrundsteuerQuelle: Stadt Werdau; Grundsteuer 2026
Nein. Seit Aufhebung der Fernwärmesatzung (27. März 2025) entscheiden Eigentümer frei über Wärmepumpe, Biomasse, Solar oder den freiwilligen Anschluss an das Stadtwerke-Netz. Das Netz bleibt in Betrieb — ohne Benutzungszwang.
Quelle: Stadt Werdau; Fernwärmesatzung AufhebungQuelle: Stadtwerke Werdau; Fernwärmenetz
Für Grundstücke in Werdau ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Zwickau zuständig. Bürgeranträge nimmt es weiterhin in Papier entgegen; Notare reichen Eintragungen elektronisch ein. Auszüge beantragen Sie nur direkt beim Gericht — nicht über private Online-Portale.
Quelle: Amtsgericht Zwickau; GrundbuchamtQuelle: Justiz Sachsen; Grundbuch allgemein
In ganz Sachsen — und damit auch in Werdau — beträgt die Grunderwerbsteuer 5,5 % der Bemessungsgrundlage. Der Satz gilt für Rechtsvorgänge nach dem 31. Dezember 2022. Hinzu kommen typischerweise Notar- und Grundbuchkosten; Maklergebühren nur, wenn vereinbart.
Für die neue Grundsteuer (Erhebung ab 2025) gelten laut Hebesatzsatzung vom 30. Oktober 2025 für das Jahr 2026: Grundsteuer A 310 %, Grundsteuer B 440 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag (sächsisches wertabhängiges Modell); die Stadt wendet den Hebesatz an. Für 2026 ergehen in der Regel keine neuen Jahresbescheide, wenn sich nichts geändert hat.
Quelle: Stadt Werdau; Hebesätze GrundsteuerQuelle: Stadt Werdau; Grundsteuer 2026
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Zwickau. Bürgeranträge nimmt es weiterhin in Papier entgegen; Notare reichen elektronisch ein. Grundbuchauszüge beantragen Sie nur direkt beim Gericht — private Online-Portale sind keine offiziellen Stellen des Freistaats.
Quelle: Amtsgericht Zwickau; GrundbuchamtQuelle: Justiz Sachsen; Grundbuch allgemein
Nein. Die Fernwärmesatzung wurde am 27. März 2025 aufgehoben; Anschluss- und Benutzungszwang entfallen. Eigentümer wählen frei zwischen dem freiwilligen Stadtwerke-Anschluss und anderen Systemen (z. B. Wärmepumpe). Das Netz bleibt als Angebot bestehen.
Quelle: Stadt Werdau; Fernwärmesatzung AufhebungQuelle: Stadtwerke Werdau; Fernwärmenetz
Ab dem 1. Januar 2026 gelten die ungekürzten Sätze der Elternbeitragssatzung: Krippe 296,50 €, Kindergarten 185,74 € (je 9 Stunden), Hort 106,14 € (6 Stunden). Die Stadt ist Schulträgerin von drei Grundschulen im gemeinsamen Schulbezirk; Anmeldung digital über Little Bird.
Quelle: Stadt Werdau; Kita ElternbeiträgeQuelle: Stadt Werdau; Grundschulen
Der Bahnhof liegt im VMS-Tarifgebiet. S-Bahn Mitteldeutschland verbindet Werdau mit Zwickau und dem Raum Leipzig/Halle; Regionalbusse und Stadtverkehr ergänzen. Für Berufspendler ist die Schiene die wichtigste Achse.
Auch als Vermieter in Werdau gilt die Mietpreisbremse nicht — die Landesverordnung erfasst nur Dresden und Leipzig. Bei Bestandserhöhungen bleibt die Kappung bei 20 % in drei Jahren (nicht die 15-Prozent-Absenkung).
Quelle: REVOSax Sachsen; MietpreisbegrenzungQuelle: REVOSax Sachsen; Kappungsgrenze
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden