Immobilien zum Kaufen in Winsen (Aller)

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Das Wichtigste zum Kaufen in Winsen (Aller)

Wer in Winsen (Aller) kauft, rechnet die landesweite Grunderwerbsteuer über den Block „Bundesland Niedersachsen“. Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) liegt der Hebesatz der Grundsteuer B 2026 bei 430 % (Haushaltssatzung 15. Dezember 2025). Beim späteren Vermieten gilt vor Ort die Mietpreisbremse.

Quelle: Gemeinde Winsen (Aller); Haushalt 2026Quelle: Land Niedersachsen; Mieterschutzverordnung

Zahlen Sie noch einmalig für die Straßensanierung?

Nein — der Rat hat die Straßenausbaubeiträge am 30. Januar 2018 abgeschafft. Stattdessen fließen 107 Prozentpunkte des Hebesatzes B in die Straßensanierung (Bekanntmachung 12. Dezember 2024). Erschließungsbeiträge für neue Erschließungsanlagen bleiben nach Ortsrecht möglich; das ist etwas anderes als die abgeschafften Ausbaubeiträge.

Quelle: Gemeinde Winsen (Aller); Straßensanierung im HebesatzQuelle: Gemeinde Winsen (Aller); Erschließungsbeitragssatzung

Was sagt der Wärmeplan zu Ihrer Heizung?

Winsen plant im Konvoi mit den übrigen Kommunen des Landkreises Celle (ohne Stadt Celle). Die Ergebnisse (veröffentlicht 28. November 2025) empfehlen für die meisten Gebäude eine Wärmepumpe; einzelne Straßenzüge sind als Prüfgebiete für ein mögliches Wärmenetz kartiert. Der Plan ist strategisch und kein Anschlusszwang — prüfen Sie die Karte der Celle-Uelzen Netz GmbH vor dem Kauf.

Quelle: Gemeinde Winsen (Aller); Wärmeplan ErgebnisseQuelle: Celle-Uelzen Netz; Wärmeplan Prüfgebiete

Welche Hochwasserpläne liegen an der Aller?

Die Gemeinde ist Mitglied der Hochwasserpartnerschaft Aller. Am 21. August 2025 hat sie sechs frühe Maßnahmensteckbriefe veröffentlicht (unter anderem Sicherheitslinien Thören und Südwinsen). Es sind Diskussionsgrundlagen, keine Baureife. Zusätzlich zeigen die Hochwassergefahrenkarten des NLWKN Überflutungsflächen — vor dem Kauf die Flur prüfen.

Quelle: Gemeinde Winsen (Aller); Hochwasserschutz SteckbriefeQuelle: NLWKN; Hochwassergefahrenkarten

Bundesland Niedersachsen:

  • Grunderwerbsteuer: 5 %
  • Neue Grundsteuer ab 2025: Flächen-Lage-Modell (landesweit); kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Kita-Beitragsfreiheit: Kindergarten ab 3. Geburtstag bis Einschulung, bis 8 Std./Tag (Verpflegung extra)
  • NBank-Eigentumsförderung (selbst genutztes Wohneigentum) — Antrag über die Wohnraumförderstelle des Landkreises Celle

Zusätzliche Info zum Bundesland Niedersachsen:

Häufige Fragen zum Kaufen in Winsen (Aller)

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Winsen (Aller)?
  • Welcher Hebesatz gilt nach der Grundsteuerreform?
  • Was gilt 2026 für Grundsteuer B?

Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) setzt die Gemeinde den Hebesatz der Grundsteuer B 2026 auf 430 % fest (Grundsteuer A ebenfalls 430 %; Haushaltssatzung 15. Dezember 2025). Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag (Flächen-Lage-Modell, siehe Bundesland-Block); die Gemeinde den Hebesatz — daraus folgt die Jahressteuer. Kein Verkaufspreis-Modell.

Quelle: Gemeinde Winsen (Aller); Haushalt 2026

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Winsen (Aller)?
  • Welcher Grunderwerbsteuer-Satz gilt in Niedersachsen?

Siehe Bundesland-Block: In Niedersachsen beträgt die Grunderwerbsteuer landesweit 5 % der Gegenleistung. Details und Unbedenklichkeitsbescheinigung erklärt das Landesamt für Steuern.

Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Grunderwerbsteuer

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Winsen (Aller)?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
  • Wohin wende ich mich für einen Grundbuchauszug?

Zuständig ist das Amtsgericht Celle. Einsicht braucht ein berechtigtes Interesse; bloßes Kaufinteresse reicht nicht. Eintragungen laufen in der Regel über die Notarin oder den Notar. Einfacher Ausdruck 10 Euro, beglaubigt 20 Euro.

Quelle: Amtsgericht Celle; Grundbuchamt

  • Wo finde ich Bodenrichtwerte für Winsen (Aller)?
  • Wie hoch ist der Bodenrichtwert vor Ort?
  • Welches Portal zeigt BORIS-Werte?

Öffentliche Bodenrichtwerte stellt das Portal BORIS.NI bereit (Karte oder Adresse). Die Werte dienen der Orientierung — kein Ersatz für ein Verkehrswertgutachten. Zonen unterscheiden sich zwischen Kernort und Ortsteilen.

Quelle: BORIS.NI; Bodenrichtwerte

  • Fallen in Winsen (Aller) noch Straßenausbaubeiträge an?
  • Sind Erschließungsbeiträge abgeschafft?
  • Wofür stehen 107 Prozentpunkte im Hebesatz?

Die Straßenausbaubeiträge hat der Rat am 30. Januar 2018 abgeschafft; 107 Prozentpunkte des Hebesatzes B sind für Straßensanierung ausgewiesen. Erschließungsbeiträge für neue Erschließungsanlagen bleiben nach der Satzung im Ortsrecht möglich — das ist ein anderer Beitragstyp.

Quelle: Gemeinde Winsen (Aller); Straßensanierung HebesatzQuelle: Gemeinde Winsen (Aller); Erschließungsbeitragssatzung

  • Liegt das Grundstück in einem Wärmeplan-Prüfgebiet?
  • Empfiehlt Winsen Wärmepumpen?
  • Gibt es Anschlusszwang an ein Netz?

Die Konvoi-Planung (Landkreis Celle ohne Stadt Celle) empfiehlt für die meisten Gebäude eine Wärmepumpe. Einzelne Straßenzüge sind als Prüfgebiete für ein mögliches Wärmenetz kartiert — Karte der Celle-Uelzen Netz GmbH. Der Plan ist strategisch, kein Anschlusszwang. Ergebnisse hat die Gemeinde am 28. November 2025 veröffentlicht.

Quelle: Gemeinde Winsen (Aller); Wärmeplan ErgebnisseQuelle: Celle-Uelzen Netz; Prüfgebiete

  • Wie prüfe ich Hochwasser am Grundstück in Winsen (Aller)?
  • Was planen Thören und Südwinsen beim Deich?
  • Sind die HWP-Steckbriefe schon Baurecht?

Zuerst die Hochwassergefahrenkarten des NLWKN zur Flur. Zusätzlich hat die Gemeinde am 21. August 2025 sechs frühe Steckbriefe der Hochwasserpartnerschaft Aller veröffentlicht (unter anderem Sicherheitslinien Thören und Südwinsen). Das sind Diskussionsgrundlagen, keine beschlossenen Bauwerke.

Quelle: Gemeinde Winsen (Aller); HochwasserschutzQuelle: NLWKN; Hochwassergefahrenkarten

  • Was bedeutet der Winsener Bauturbo-Katalog für Bauherren?
  • Ab wie vielen Wohnungen braucht es preisgedämpften Wohnraum?
  • Wer prüft den Bauantrag — Gemeinde oder Kreis?

Der Rat hat am 15. Dezember 2025 einen Kriterienkatalog zum befristeten „Bauturbo“ beschlossen. Zustimmung der Gemeinde ist nötig; die Bauaufsicht bleibt beim Landkreis Celle. Ab sechs Wohneinheiten mindestens eine preisgedämpfte Wohnung, ab acht mindestens 30 % — abzusichern über einen städtebaulichen Vertrag.

Quelle: Gemeinde Winsen (Aller); BauturboQuelle: Gemeinde Winsen (Aller); Bauturbo PDF

  • Brauche ich eine Genehmigung, wenn ich Mietwohnungen in Eigentum umwandeln will?
  • Gilt in Winsen (Aller) der Umwandlungsschutz?
  • Bis wann läuft der Genehmigungsvorbehalt?

Ja, in der Regel: Winsen (Aller) gehört zu den 57 Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Bestandsgebäuden mit mehr als fünf Wohnungen ist grundsätzlich genehmigungspflichtig (Umwandlungsschutz). Die Gebietsbestimmung läuft bis Ende 2029.

Quelle: Land Niedersachsen; Umwandlungsschutz

  • Welche Eigentumsförderung gibt es für Winsen (Aller)?
  • Wo beantrage ich NBank-Wohneigentum?
  • Geht der Antrag über den Landkreis Celle?

Siehe Bundesland-Block: Die NBank fördert selbst genutztes Wohneigentum (Neubau, Erwerb, Modernisierung) nach den Landesrichtlinien. Anträge laufen über die Wohnraumförderstelle des Landkreises Celle, nicht über ein Gemeinde-Sonderprogramm.

Quelle: NBank; EigentumsförderungQuelle: Landkreis Celle; Wohnraumförderung

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