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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Worms – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
In Worms greift seit dem 8. Oktober 2025 die Mietpreisbremse (bis 31. Dezember 2029) — die abgesenkte 15 %-Kappungsgrenze gilt hier nicht; Bestandserhöhungen bleiben bei bundesweiten 20 % in drei Jahren. Beim späteren Kauf wären in Rheinland-Pfalz 5 % Grunderwerbsteuer fällig.
Quelle: Land RLP; MietpreisbremseQuelle: Land RLP; KappungsgrenzenverordnungQuelle: Land RLP; Grunderwerbsteuer
Der qualifizierte Mietspiegel 2024 der Stadt Worms bildet die Vergleichsmiete für frei finanzierte Wohnungen ab — Grundlage für die Bremse bei Neuabschluss (höchstens 10 % darüber) und für Erhöhungen im Bestand. Die Broschüre liegt im Rathaus und online; für 2026 wird neu erhoben.
Quelle: Stadt Worms; Mietspiegel
Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Anträge und Infoblätter stellt die Stadtverwaltung bereit; zuständig ist der Bereich Soziales, Jugend und Wohnen (Abteilung Leistungen zum Lebensunterhalt und Wohnungswesen). Der Schein gilt in der Regel ein Jahr.
Quelle: Stadt Worms; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Worms; Wohnungswesen
In Rheinland-Pfalz ist der Besuch einer bedarfsplanmäßigen Kita ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt beitragsfrei; Verpflegung bleibt kostenpflichtig. Für Kinder unter zwei Jahren und für Hortplätze erhebt Worms Elternbeiträge nach Einkommensstaffel — Ermäßigung oder Übernahme ist auf Antrag möglich.
Quelle: Land RLP; Kita BeitragsfreiheitQuelle: Stadt Worms; Kita Elternbeiträge
Ja. Worms ist in der Mietpreisbegrenzungsverordnung Rheinland-Pfalz ausgewiesen. Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete grundsätzlich höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Geltung: 8. Oktober 2025 bis 31. Dezember 2029. Ausnahmen (u. a. bestimmte Neubauten) regelt das BGB.
In der kreisfreien Stadt Worms gilt die bundesweite Grenze: höchstens 20 % in drei Jahren. Die abgesenkte 15 %-Kulisse der Kappungsgrenzenverordnung RLP erfasst Worms (Stadt) nicht. Zusätzlich darf die verlangte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten.
Ja. Die Stadt veröffentlicht einen qualifizierten Mietspiegel 2024 für frei finanzierte Wohnungen; die Broschüre ist online und im Rathaus erhältlich. Für 2026 läuft eine Neu-Erhebung.
Den Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen Sie bei der Stadtverwaltung Worms (Bereich Soziales, Jugend und Wohnen). Formulare und Infoblätter stehen zum Download; der Schein gilt in der Regel ein Jahr und berechtigt zur Bewerbung um geförderte Wohnungen — er vergibt keine Wohnung.
Quelle: Stadt Worms; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Worms; Wohnungswesen
Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis Schuleintritt ist die bedarfsplanmäßige Kita in Rheinland-Pfalz beitragsfrei; Verpflegung bleibt kostenpflichtig. Unter zwei Jahren und im Hort gelten Wormser Elternbeiträge nach Einkommensstaffel — Antrag auf Ermäßigung oder Übernahme möglich.
Quelle: Land RLP; Kita BeitragsfreiheitQuelle: Stadt Worms; Kita Elternbeiträge
Die neue Grundsteuer (Reform ab 2025) darf über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Ab 2026 beträgt der Hebesatz für Wohngrundstücke 633 % (wertabhängiges Bundesmodell). Ohne Vereinbarung trägt der Eigentümer die Steuer.
In ausgewiesenen Zonen ja: Der Bewohnerparkausweis kostet seit dem 1. Januar 202415 € pro Monat. Pro Bewohner nur ein Ausweis für ein Fahrzeug — ohne Anspruch auf einen freien Platz vor der Tür.
Worms gehört zum VRN. Stadtbus und Regionalverkehr am Hauptbahnhof verbinden die Rheinschiene; aktuelle Fahrpläne und Störungen finden Sie beim Verbund und auf der Stadtseite.
Quelle: VRN; FahrplanauskunftQuelle: Stadt Worms; Verkehrsinfos
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden