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Das Wichtigste zum Mieten in Worms

In Worms greift seit dem 8. Oktober 2025 die Mietpreisbremse (bis 31. Dezember 2029) — die abgesenkte 15 %-Kappungsgrenze gilt hier nicht; Bestandserhöhungen bleiben bei bundesweiten 20 % in drei Jahren. Beim späteren Kauf wären in Rheinland-Pfalz 5 % Grunderwerbsteuer fällig.

Quelle: Land RLP; MietpreisbremseQuelle: Land RLP; KappungsgrenzenverordnungQuelle: Land RLP; Grunderwerbsteuer

Woran messen Sie die ortsübliche Miete?

Der qualifizierte Mietspiegel 2024 der Stadt Worms bildet die Vergleichsmiete für frei finanzierte Wohnungen ab — Grundlage für die Bremse bei Neuabschluss (höchstens 10 % darüber) und für Erhöhungen im Bestand. Die Broschüre liegt im Rathaus und online; für 2026 wird neu erhoben.

Quelle: Stadt Worms; Mietspiegel

Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Anträge und Infoblätter stellt die Stadtverwaltung bereit; zuständig ist der Bereich Soziales, Jugend und Wohnen (Abteilung Leistungen zum Lebensunterhalt und Wohnungswesen). Der Schein gilt in der Regel ein Jahr.

Quelle: Stadt Worms; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Worms; Wohnungswesen

Was zahlen Familien für Kita und Hort?

In Rheinland-Pfalz ist der Besuch einer bedarfsplanmäßigen Kita ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt beitragsfrei; Verpflegung bleibt kostenpflichtig. Für Kinder unter zwei Jahren und für Hortplätze erhebt Worms Elternbeiträge nach Einkommensstaffel — Ermäßigung oder Übernahme ist auf Antrag möglich.

Quelle: Land RLP; Kita BeitragsfreiheitQuelle: Stadt Worms; Kita Elternbeiträge

Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Worms

  • Gilt in Worms die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvermietungsmiete in Worms beliebig steigen?
  • Ist Worms Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt?

Ja. Worms ist in der Mietpreisbegrenzungsverordnung Rheinland-Pfalz ausgewiesen. Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete grundsätzlich höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Geltung: 8. Oktober 2025 bis 31. Dezember 2029. Ausnahmen (u. a. bestimmte Neubauten) regelt das BGB.

Quelle: Land RLP; Mietpreisbremse

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Worms?
  • Gilt in Worms 15 oder 20 Prozent Kappung?
  • Wie stark darf die Miete in drei Jahren steigen?

In der kreisfreien Stadt Worms gilt die bundesweite Grenze: höchstens 20 % in drei Jahren. Die abgesenkte 15 %-Kulisse der Kappungsgrenzenverordnung RLP erfasst Worms (Stadt) nicht. Zusätzlich darf die verlangte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten.

Quelle: Land RLP; Kappungsgrenzenverordnung

  • Gibt es in Worms einen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Ist der Wormser Mietspiegel qualifiziert?

Ja. Die Stadt veröffentlicht einen qualifizierten Mietspiegel 2024 für frei finanzierte Wohnungen; die Broschüre ist online und im Rathaus erhältlich. Für 2026 läuft eine Neu-Erhebung.

Quelle: Stadt Worms; Mietspiegel

  • Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein in Worms?
  • Brauche ich einen WBS für eine Sozialwohnung?
  • Wie lange gilt der WBS in Worms?

Den Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen Sie bei der Stadtverwaltung Worms (Bereich Soziales, Jugend und Wohnen). Formulare und Infoblätter stehen zum Download; der Schein gilt in der Regel ein Jahr und berechtigt zur Bewerbung um geförderte Wohnungen — er vergibt keine Wohnung.

Quelle: Stadt Worms; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Worms; Wohnungswesen

  • Was gilt für Kita-Beiträge, wenn ich in Worms miete?
  • Ist Kita ab zwei Jahren kostenlos?
  • Fallen Hortbeiträge an?

Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis Schuleintritt ist die bedarfsplanmäßige Kita in Rheinland-Pfalz beitragsfrei; Verpflegung bleibt kostenpflichtig. Unter zwei Jahren und im Hort gelten Wormser Elternbeiträge nach Einkommensstaffel — Antrag auf Ermäßigung oder Übernahme möglich.

Quelle: Land RLP; Kita BeitragsfreiheitQuelle: Stadt Worms; Kita Elternbeiträge

  • Wird die Grundsteuer auf Mieter umgelegt?
  • Steht die Grundsteuer in den Nebenkosten?
  • Welcher Hebesatz gilt in Worms für Wohnen?

Die neue Grundsteuer (Reform ab 2025) darf über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Ab 2026 beträgt der Hebesatz für Wohngrundstücke 633 % (wertabhängiges Bundesmodell). Ohne Vereinbarung trägt der Eigentümer die Steuer.

Quelle: Stadt Worms; Grundsteuer Hebesätze

  • Was kostet Bewohnerparken für Mieter in Worms?
  • Brauche ich als Mieter einen Parkausweis?

In ausgewiesenen Zonen ja: Der Bewohnerparkausweis kostet seit dem 1. Januar 202415 € pro Monat. Pro Bewohner nur ein Ausweis für ein Fahrzeug — ohne Anspruch auf einen freien Platz vor der Tür.

Quelle: Stadt Worms; Bewohnerparkausweis

  • Wie komme ich als Mieter mit Bus und Bahn zurecht?
  • Pendeln aus Worms im VRN?

Worms gehört zum VRN. Stadtbus und Regionalverkehr am Hauptbahnhof verbinden die Rheinschiene; aktuelle Fahrpläne und Störungen finden Sie beim Verbund und auf der Stadtseite.

Quelle: VRN; FahrplanauskunftQuelle: Stadt Worms; Verkehrsinfos

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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