Immobilien zum Mieten in Bad Soden-Salmünster

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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Bad Soden-Salmünster – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

Das Wichtigste zum Mieten in Bad Soden-Salmünster

Wer in Bad Soden-Salmünster neu mietet, trifft keine Mietpreisbremse an: Die Stadt fehlt in der hessischen Mieterschutzverordnung. Bestandserhöhungen folgen der allgemeinen Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. In den Nebenkosten kann die neue Grundsteuer (Reform ab 2025) auftauchen: Hebesatz B ab 1. Januar 2026455 %, sofern der Vertrag die Umlage erlaubt. Landesweite Kaufregeln stehen im Bundesland-Block.

Quelle: Land Hessen; MieterschutzverordnungQuelle: IHK Hessen; Hebesatz 2026

Was bedeutet das für Ihren Neuvertrag?

Bei Wiedervermietung greift die Deckelung auf höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete hier nicht. Die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % gilt nur in den 49 MiSchuV-Kommunen — darunter Bad Soden am Taunus, nicht diese Stadt. Prüfen Sie Erhöhungsverlangen trotzdem auf Form und Vergleichsmiete.

Quelle: Land Hessen; Kappungsgrenze MiSchuV

Was kostet Park+Ride am Bahnhof?

Die Park+Ride-Plätze an Bahnhofstraße und Fuldaer Straße sind gebührenpflichtig. Laut Parkgebührenordnung (Beschluss 11. November 2024, in Kraft 1. Januar 2025) gelten dort unter anderem eine Monatskarte für 20 € und eine Jahreskarte für 170 €. Ein flächendeckendes Bewohnerparken führt das Bürgerportal der Stadt nicht auf.

Quelle: Stadt Bad Soden-Salmünster; Parkgebührenordnung

Wie kommen Kinder in die Kita?

Die Voranmeldung läuft zentral über die Stadtverwaltung im Kinderbetreuungs-Portal webKITA. Für die Betreuung unter drei Jahren kann die Stadt auf Antrag einen Zuschuss zahlen, wenn das Familienbruttoeinkommen nicht über 60.000 € liegt. Die landesweite Beitragsfreistellung steht im Bundesland-Block; längere Zeiten und Verpflegung bleiben satzungsabhängig.

Quelle: Stadt Bad Soden-Salmünster; Kita-PortalQuelle: Stadt Bad Soden-Salmünster; Kita-Zuschuss U3Quelle: Stadt Bad Soden-Salmünster; Kindertagesstätten

Bundesland Hessen:

  • Grunderwerbsteuer: 6 %
  • Hessengeld: Landesförderung Eigentum (Erstkauf selbstgenutzt) — siehe Quelle
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Verordnungskulisse; Verlängerung streitig
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht

Zusätzliche Info zum Bundesland Hessen:

Häufige Fragen zum Mieten in Bad Soden-Salmünster

  • Gilt in Bad Soden-Salmünster die Mietpreisbremse?
  • Ist die Stadt ein Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt?
  • Gilt die Bremse wie in Bad Soden am Taunus?

Nein. Bad Soden-Salmünster steht nicht auf der Gemeindeliste der hessischen Mieterschutzverordnung. Die Mietpreisbremse (höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Wiedervermietung) greift hier nicht — im Unterschied zu Bad Soden am Taunus. Details zur Verordnung stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.

Quelle: Land Hessen; Mieterschutzverordnung

  • Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen?
  • Darf die Miete um 15 oder 20 Prozent steigen?
  • Gilt die abgesenkte Kappungsgrenze?

Weil die Stadt nicht unter die Mieterschutzverordnung fällt, gilt die allgemeine Kappungsgrenze: maximal 20 % innerhalb von drei Jahren (bezogen auf die ortsübliche Vergleichsmiete), sofern der Vertrag keine günstigere Regelung vorsieht. Die abgesenkte 15- %-Grenze gilt nur in den gelisteten Kommunen.

Quelle: Land Hessen; Mieterschutzverordnung

  • Gibt es in Bad Soden-Salmünster einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Muss die Stadt einen Mietspiegel erstellen?

Ein von der Stadt veröffentlichter Mietspiegel ist nicht bekannt. Die hessische Übersicht nennt Pflicht-Mietspiegel vor allem für Kommunen über 50.000 Einwohner — das trifft hier nicht zu. Vermieter können Erhöhungen nach § 558 BGB über Vergleichswohnungen oder ein Gutachten begründen.

Quelle: Hessenschau; Mietspiegel Hessen

  • Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein?
  • Wer ist das Wohnungsamt vor Ort?
  • Bekomme ich mit dem WBS automatisch eine Wohnung?

Den Wohnberechtigungsschein (WBS) — Nachweis für den Zugang zu öffentlich gefördertem Wohnraum — beantragen Sie beim Sozialwesen der Stadt, Vogtgasse 15. Er begründet keinen Anspruch auf eine konkrete Wohnung.

Quelle: Verwaltungsportal Hessen; Wohnberechtigungsschein

  • Darf der Vermieter die Grundsteuer auf mich umlegen?
  • Welcher Hebesatz steht in den Nebenkosten?
  • Gilt hier die neue Grundsteuer?

Ja, wenn der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht. Ab 1. Januar 2026 beträgt der Hebesatz Grundsteuer B 455 % (neue Grundsteuer nach Reform ab 2025). Fehlt die Klausel, bleibt die Steuer beim Eigentümer. Das Landesmodell steht im Bundesland-Block.

Quelle: IHK Hessen; Hebesatz 2026

  • Gibt es einen Zuschuss für die U3-Betreuung?
  • Ab welchem Einkommen zahlt die Stadt Kita-Zuschuss?
  • Wo steht die Gebührenübersicht?

Ja, auf Antrag: Die Stadt fördert U3-Plätze, wenn das Familienbruttoeinkommen nicht höher als 60.000 € ist (gestaffelt 50 % bis 20 % der Gebühr). Die Landes-Beitragsfreistellung ab drei Jahren steht im Bundesland-Block. Gebühren je Einrichtung listet das Kita-Portal.

Quelle: Stadt Bad Soden-Salmünster; Kita-Zuschuss U3Quelle: Stadt Bad Soden-Salmünster; Kita-Gebühren

  • Brauche ich als Mieter einen Bewohnerparkausweis?
  • Was kostet Parken am Bahnhof für Pendler?
  • Gibt es Anwohnerparken in der Stadt?

Ein flächendeckendes Bewohnerparken führt das Bürgerportal nicht auf. Für Pendler gelten die Park+Ride-Tarife am Bahnhof (Monatskarte 20 €, Jahreskarte 170 € laut Parkgebührenordnung).

Quelle: Stadt Bad Soden-Salmünster; ParkgebührenordnungQuelle: Stadt Bad Soden-Salmünster; Bürgerportal

  • Wie komme ich als Mieter ohne Auto nach Frankfurt oder Hanau?
  • Welche Bahnlinien halten hier?
  • Gilt der RMV-Tarif?

Ja: Bahnhof mit RE 50 und RB 51 der Kinzigtalbahn im RMV. Ergänzend fahren Busse der Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig in die Ortsteile und Nachbargemeinden.

Quelle: RMV; Linienfahrplan G50

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